Neuer Wehrdienst 2026: Was Arbeitnehmer, Auszubildende und Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Bundeswehr-Soldaten der Sanitätsakademie bei militärischer Ausbildung

Photo : U.S. Army photo by Sgt. 1st Class Kevin Spence / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 20. April 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland das neue Wehrdienstgesetz. Die Bundeswehr verzeichnet im ersten Quartal 2026 rund 22.700 Bewerbungen – ein Anstieg von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 14. April 2026 mitteilte. Doch was bedeutet der neue Wehrdienst konkret für Beschäftigte, Auszubildende und Unternehmen?

Was hat sich zum 1. Januar 2026 geändert?

Der Neue Wehrdienst ist kein klassischer Pflichtwehrdienst, aber er ist auch nicht rein freiwillig. Alle Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008 sind zur Wehrerfassung verpflichtet: Sie müssen einen Fragebogen des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr ausfüllen und bei Auswahl zu einer Musterung erscheinen. Frauen können sich freiwillig erfassen lassen.

Wer als geeignet eingestuft wird, kann zwischen verschiedenen Dienstvarianten wählen:

  • Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL): 6 bis 11 Monate
  • Soldat auf Zeit (SaZ): ab 12 Monaten

Das Einstiegsgehalt beträgt nach dem neuen Gesetz mindestens 2.600 Euro brutto pro Monat. Bei einer Verpflichtung von mindestens 12 Monaten gibt es zusätzlich einen Zuschuss für den Erwerb des Pkw-Führerscheins. Soldaten können in Uniform kostenlos Bahn fahren.

Diese Neuerungen haben laut dem Bundesministerium der Verteidigung zu einer deutlich gesteigerten Attraktivität des Dienstes geführt. Die Gesamtstärke liegt aktuell bei rund 185.400 aktiven Soldatinnen und Soldaten.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Wehrdienst?

Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) schützt Arbeitnehmer während des Wehrdienstes umfassend – und das gilt auch für den Neuen Wehrdienst 2026.

Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes und bis zu drei Monate danach nicht kündigen – weder ordentlich noch außerordentlich. Der Schutz beginnt mit der Zustellung des Einberufungsbescheids.

Rückkehrrecht: Nach dem Dienst haben Beschäftigte ein garantiertes Recht auf Rückkehr zu ihrem alten Arbeitsplatz – oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz im selben Unternehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsplatz zwischenzeitlich umstrukturiert wurde.

Entgeltfortzahlung: Arbeitgeber sind nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet – das Gehalt wird für die Zeit des Wehrdienstes durch die Bundeswehrvergütung ersetzt. Allerdings gilt: Hat der Soldat vor dem Einberufungsdatum bereits Anspruch auf Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld), bleiben diese anteilig erhalten.

Urlaubsanspruch: Der gesetzliche Mindesturlaub (24 Werktage) bleibt während des Wehrdienstes erhalten, wird jedoch für die Dauer des Dienstes nicht weiter angesammelt. Bereits bestehende Ansprüche verfallen nicht.

Was gilt für Auszubildende?

Für Auszubildende gelten besondere Regelungen. Das Berufsausbildungsverhältnis ruht während des Wehrdienstes – es wird nicht beendet. Die Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend der Wehrdienstdauer.

Wichtig: Der Arbeitgeber kann die Berufsausbildung nicht kündigen, weil der Auszubildende zum Wehrdienst eingezogen wird. Ein solcher Kündigungsgrund wäre nach dem ArbPlSchG nichtig. Gleichzeitig ist die Handwerkskammer Berlin darauf hingewiesen: Auszubildende sollten ihren Ausbilder frühzeitig informieren und gemeinsam die Verlängerung der Ausbildungszeit regeln.

Was müssen Arbeitgeber jetzt tun?

Arbeitgeber, die einen Einberufungsbescheid eines Mitarbeiters erhalten, sollten schnell handeln:

  1. Interimslösung planen: Befristete Einstellungen oder interne Umstrukturierungen können die Abwesenheit überbrücken.
  2. Lohnbuchhaltung anpassen: Die Gehaltsfortzahlung endet mit Beginn des Wehrdienstes. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten müssen beachtet werden.
  3. Rückkehrrecht dokumentieren: Eine klare Vereinbarung mit dem Mitarbeiter über seinen Rückkehranspruch schützt beide Seiten.
  4. Frühzeitig beraten lassen: Gerade in KMU ist die rechtliche Lage beim Wehrdienst nicht immer bekannt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bietet zudem einen Leitfaden für Unternehmen an – aber im Zweifelsfall empfiehlt sich fachliche Beratung.

Wann wird ein Rechtsanwalt empfohlen?

Typische Konflikte entstehen, wenn:

  • Der Arbeitgeber kündigt, obwohl Kündigungsschutz besteht
  • Das Rückkehrrecht verweigert oder ein minderwertiger Arbeitsplatz angeboten wird
  • Sonderzahlungen unrechtmäßig einbehalten werden
  • Auszubildende unter Druck gesetzt werden, den Ausbildungsvertrag aufzulösen

In diesen Fällen ist der Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dringend empfohlen. Viele Konfliktlagen können durch ein anwaltliches Schreiben schnell gelöst werden – bevor es zur Klage kommt.

Die steigenden Bewerberzahlen bei der Bundeswehr zeigen: Der Neue Wehrdienst 2026 ist real und betrifft immer mehr Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ihre Rechte kennen, sind klar im Vorteil.

Laut der Bundesregierung – Fragen und Antworten zum Neuen Wehrdienst gilt das Wehrdienstgesetz für alle deutschen Staatsangehörigen des entsprechenden Jahrgangs – unabhängig vom Wohnort in Deutschland.

Wer ist von der Musterung ausgenommen?

Nicht jeder Erfasste wird tatsächlich einberufen. Wer gesundheitlich nicht geeignet ist, wird als „nicht verwendungsfähig" eingestuft. Ebenso gibt es Freistellungsmöglichkeiten: Selbständige mit systemrelevanten Betrieben, Alleinverdiener mit unterhaltsberechtigten Kindern oder Personen in bestimmten Berufen (z.B. kritische Infrastruktur) können eine Zurückstellung beantragen.

Der Antrag auf Zurückstellung muss schriftlich beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden – mit entsprechenden Nachweisen. Auch hier gilt: Wer unsicher ist, ob ein Zurückstellungsgrund vorliegt, sollte sich rechtlich beraten lassen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird. Ein Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid ist innerhalb von einem Monat möglich.

Fazit: Vorbereitung schützt vor bösen Überraschungen

Der Neue Wehrdienst 2026 ist kein rein militärisches Thema – er hat unmittelbare Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, Ausbildungsverträge und Unternehmensplanungen. Wer frühzeitig informiert ist, kann rechtliche Fallstricke vermeiden.

Auf ExpertZoom finden Arbeitnehmer und Unternehmer in ganz Deutschland erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht – ohne lange Wartezeiten. Gerade bei drohenden Kündigungen im Zusammenhang mit dem Wehrdienst ist schnelles Handeln entscheidend.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Weitere relevante Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen rund um den Wehrdienst finden Sie auch in unserem Artikel: Wehrpflicht 2026: Was das neue Gesetz für Arbeitnehmer bedeutet

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns