Ab November 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsgesetz: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das umstrittene GEG 2024 ab und bringt die sogenannte Biotreppe — eine stufenweise Beimischpflicht für Biomethan in Gasheizungen. Was das für Millionen Hausbesitzer bedeutet, was der nachwachsende Rohstoff kostet und ob eine Gasheizung in diesem Jahr noch eine kluge Investition ist, erklärt dieser Überblick.
Was ist das GModG — und was ändert sich konkret?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz tritt am 1. November 2026 in Kraft und ersetzt das GEG 2024, das eine pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für alle neuen Heizungen vorgesehen hatte. Die neue Regelung ist technologieoffener: Gasheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen aber ab 2029 schrittweise mit klimaneutralen Kraftstoffen betrieben werden.
Die Biotreppe sieht folgende Pflichtanteile vor:
- Ab 2029: mindestens 15 % Biomethan, grüner Wasserstoff oder synthetisches Methan
- Ab 2035: mindestens 30 %
- Ab 2040: mindestens 60 %
Wer heute eine neue Gasheizung einbaut, kauft damit bereits ein Gerät, das diese späteren Anforderungen erfüllen können muss. Wichtig: Staatliche Förderung für rein fossile Öl- oder Gasheizungen entfällt weiterhin vollständig.
Was kostet Biomethan — und reicht die Menge?
Biomethan ist kein günstiger Energieträger. Im Großhandel kostet es laut Branchenangaben derzeit zwischen 8 und 11 Cent pro Kilowattstunde — das ist zwei- bis dreimal so viel wie herkömmliches Erdgas. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 20.000 kWh bedeutet ein 15-Prozent-Pflichtanteil ab 2029 Mehrkosten von etwa 300 bis 450 Euro jährlich, allein durch den Biomethananteil.
Dazu kommt ein strukturelles Versorgungsproblem: Deutschland importiert bereits heute einen erheblichen Teil des verbrauchten Biogases aus dem Ausland. Die heimischen Produktionskapazitäten sind begrenzt, und Fachleute aus der Energiewirtschaft bezweifeln, ob genügend zertifiziertes Biomethan zur Verfügung stehen wird, um den Bedarf aller deutschen Gasheizungen zu decken. Sollte das Angebot hinter der Nachfrage zurückbleiben, dürften die Preise für Biomethan-Zertifikate weiter steigen.
Neue Gasheizung 2026 — noch sinnvoll?
Wer 2026 oder 2027 eine neue Gasheizung einbaut, erwirbt ein Gerät, das ab 2029 teurere Brennstoffe verbrauchen oder nachgerüstet werden muss. Technisch sind moderne Brennwertgeräte oft sogenannte „Biomethan-ready"-Geräte — sie können zertifiziertes Biomethan verbrennen, ohne dass Änderungen am Brenner notwendig sind. Grüner Wasserstoff hingegen erfordert in der Regel spezielle Mischventile oder vollständig neue Brennerköpfe, was mit erheblichen Nachrüstkosten verbunden sein kann.
Die Entscheidung hängt stark von der individuellen Situation ab:
- Wie alt ist das Gebäude, wie gut ist die Dämmung?
- Ist ein Fernwärme- oder Wärmepumpenanschluss mittelfristig realistisch?
- Wie hoch ist das Budget für Investition und laufende Betriebskosten?
- Ist der Standort für eine Luft-Wärmepumpe geeignet — Platz, Lärm, bauliche Anforderungen?
Für schlecht gedämmte Altbauten mit hohem Wärmebedarf kann eine moderne Gasheizung auch 2026 noch wirtschaftlich sinnvoll sein — vorausgesetzt, die kommenden Biotreppe-Mehrkosten werden in der Planung berücksichtigt. Ein Handwerker oder Energieberater kann berechnen, ab welchem Punkt die Investition in eine Wärmepumpe günstiger wird.
Förderung: Was bleibt, was fällt weg?
Das GModG sieht vor, dass staatliche Heizungsförderungen bis 2029 weitergeführt werden — allerdings ausschließlich für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie zugelassene Hybridheizungen. Reine Öl- oder Gasheizungen erhalten keine BAFA-Förderung mehr.
Wer eine Wärmepumpe einbaut, kann je nach Einkommenssituation weiterhin mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten rechnen. Biomethan-Heizungen in Kombination mit einem Hybridkonzept — etwa als Gasheizung plus Solarthermie — können unter Umständen noch gefördert werden. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall und die aktuelle BAFA-Richtlinie an.
Aktuelle Informationen zu Fördervoraussetzungen und zugelassenen Heizsystemen finden Hausbesitzer auf energiewechsel.de, dem offiziellen Informationsportal der Bundesregierung zur Energiewende.
Was ein Handwerker-Experte jetzt rät
Die Einführung des GModG am 1. November 2026 ist keine ferne Zukunft mehr — sie findet in wenigen Monaten statt. Wer in diesem Jahr oder 2027 eine Heizung erneuern möchte, sollte nicht auf eigene Faust entscheiden. Ein erfahrener Heizungsbauer kennt nicht nur die Geräte, sondern auch die lokalen Gegebenheiten: Fernwärmenetze im Ausbau, Fördertöpfe mit Antragsfristen, das Potenzial des eigenen Gebäudes für Wärmepumpen.
Genau hier hilft ein Beratungsgespräch auf Plattformen wie Expert Zoom: Zertifizierte Handwerker und Energieberater können die individuelle Situation einschätzen — vom Ist-Zustand der Heizanlage über die Dämmqualität bis hin zur realistischen Förderquote. Das spart nicht nur Planungsfehler, sondern im besten Fall tausende Euro über die Lebensdauer der Heizung.
Die vier wichtigsten Schritte, bevor die Heizung ausgetauscht wird:
- Energieberatung beauftragen — um das optimale Heizsystem für das eigene Gebäude zu ermitteln
- Biotreppe-Mehrkosten einkalkulieren — Gasheizungen, die ab 2029 Pflichtanteile erfüllen müssen, verursachen höhere Betriebskosten
- Förderantrag frühzeitig stellen — BAFA-Mittel sind saisonal begrenzt und oft schnell ausgeschöpft
- Technische Kompatibilität prüfen — nicht jedes Gasgerät ist ohne Nachrüstung „Wasserstoff-ready"
Fazit: Planung schlägt Abwarten
Das neue GModG gibt Hausbesitzern mehr technische Freiheit als das alte GEG 2024 — es nimmt ihnen aber nicht die Pflicht, langfristig zu planen. Wer heute eine Gasheizung einbaut, ohne die Biotreppe einzukalkulieren, wird ab 2029 von steigenden Biomethanpreisen überrascht. Wer hingegen jetzt eine informierte Entscheidung trifft und dabei einen Fachmann einbezieht, kann erhebliche Kosten sparen.
Mehr dazu, wie ein Handwerker-Experte bei der Heizungsentscheidung hilft, zeigt auch dieser Beitrag über Geothermie und Hausheizung in Deutschland 2026.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für verbindliche Aussagen zu Förderungen und technischen Anforderungen empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen zugelassenen Energieberater oder Heizungsfachbetrieb.

Andreas Richter