Am 24. Juli 2026 hat der Batteriehersteller VARTA beim Amtsgericht Stuttgart vier Insolvenzanträge in Eigenverwaltung gestellt — und damit rund 3.260 Beschäftigte, Hunderte Zulieferer sowie zahlreiche Kleinaktionäre in Deutschland und Österreich in Unsicherheit versetzt. Der Schritt trifft eine Marke mit mehr als 130 Jahren Geschichte: VARTA, einst bevorzugter Akku-Lieferant von Apple und Vorzeigekonzern der deutschen Industrie, scheitert mit seiner zweiten Sanierung innerhalb von weniger als zwei Jahren. Was bedeutet das konkret für Betroffene — und wann ist der Gang zum Rechtsanwalt unumgänglich?
Die Krise bei VARTA: Wie es so weit kommen konnte
Der unmittelbare Auslöser liegt in der bayerischen Stadt Nördlingen: Im Mai 2026 gab VARTA bekannt, die dortige Produktion von Knopfzellen zu schließen. Hintergrund war der Verlust des wichtigsten Kunden für dieses Segment — Apple hatte die Zusammenarbeit beendet. Rund 350 Mitarbeiter verloren damit unmittelbar ihre Stelle. Gleichzeitig verschlechterten sich laut Unternehmensangaben die Marktbedingungen spürbar: schwächere Nachfrage, negative Währungseffekte und der Wegfall des Ankerkunden schufen eine Finanzlage, aus der sich der Konzern ohne externe Hilfe nicht mehr befreien konnte.
Die Hauptgläubiger — darunter die Deutsche Bank und mehrere Hedgefonds — machten schließlich ihre Kredite fällig. Das Amtsgericht Stuttgart nahm die vier Insolvenzanträge am 24. Juli 2026 an. Die profitable Haushaltsbatterien-Sparte, die die im Supermarkt erhältlichen AA-, AAA- und 9-Volt-Batterien umfasst, soll aus dem Insolvenzverfahren herausgelöst werden; die Gläubiger planen deren eigenständige Fortführung. Was mit dem restlichen Konzern und seinen Standorten geschieht, hängt nun vom Ablauf der Eigenverwaltung ab.
Ein entscheidender Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren: Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung (auch „Schutzschirmverfahren" genannt) bleibt das bisherige Management zunächst handlungsfähig. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren, aber das Unternehmen darf selbst Entscheidungen treffen. Das gibt VARTA etwas Zeit — doch für Gläubiger, Mitarbeiter und Lieferanten ändert sich die Rechtslage ab dem Tag der Antragstellung sofort.
Was Arbeitnehmer jetzt sofort wissen müssen
Für Beschäftigte insolventer Unternehmen gibt es in Österreich und Deutschland klare Sicherheitsnetze — doch sie verfallen, wenn man nicht rechtzeitig aktiv wird.
In Österreich: Die Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (IEF) übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers die offenen Lohnforderungen der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung, nicht ausgezahlten Urlaub sowie Abfertigungsansprüche — sofern kein betriebliches Abfertigungskonto nach BMSVG geführt wird. Wichtig ist die Anmeldefrist: Wer seine Ansprüche nicht innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim IEF anmeldet, verliert jeglichen Anspruch — unabhängig von der offenen Summe.
In Deutschland: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld für die letzten drei Monatslöhne vor dem Insolvenzeröffnungszeitpunkt. Auch hier gilt eine Dreimonatsfrist für den Antrag. Mitarbeiter des Nördlinger Werks und der Ellwangener Zentrale sollten außerdem prüfen, ob bestehende Aufhebungsverträge oder Sozialpläne verhandelt werden — bei Insolvenzen sind Sozialplanforderungen privilegierte Massforderungen und werden bevorzugt behandelt.
Was Arbeitnehmer sofort sicherstellen sollten: Sämtliche Lohnabrechnungen, Urlaubskonten, Überstundennachweise und Gehaltsvereinbarungen der letzten zwölf Monate sollten sofort digital gesichert werden. Bei unklaren Forderungshöhen — etwa bei Provisionen, Prämien oder erfolgsabhängigen Boni — ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner.
Konkreter Fall: Was bedeutet das für einen österreichischen VARTA-Zulieferer?
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Wiener Verpackungsbetrieb beliefert VARTA seit Jahren mit Spezialkartonagen für den Batterievertrieb. Die letzte Lieferung im Wert von 22.000 Euro erfolgte am 10. Juli 2026 — die Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel ist noch offen. Am 24. Juli stellt VARTA Insolvenzantrag.
Die rechtlichen Konsequenzen:
Wenn die Lieferung vor Insolvenzeröffnung erfolgte — was hier der Fall ist — handelt es sich um eine einfache Insolvenzforderung. Laut Statistik des KSV 1870 (Kreditschutzverband von 1870) erhalten ungesicherte Insolvenzgläubiger in Österreich im Durchschnitt zwischen 3 und 12 Prozent ihrer Forderung zurück, sofern überhaupt ausreichend Masse vorhanden ist. Bei 22.000 Euro offener Forderung wären das im günstigsten Fall rund 660 bis 2.640 Euro. Der Zulieferer muss seine Forderung fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden — andernfalls erlischt sie.
Wenn VARTA im Rahmen der Eigenverwaltung neue Bestellungen aufgibt und der Betrieb diese ausführt, entstehen sogenannte Masseforderungen. Diese sind privilegiert und werden vor den Forderungen der alten Gläubiger beglichen. Für den Zulieferer bedeutet das: Jeder neue Auftrag nach Eröffnung des Verfahrens ist rechtlich deutlich sicherer — vorausgesetzt, er vereinbart bei Neubestellungen Vorauszahlung oder kurze Zahlungsfristen.
Eigentumsvorbehalte prüfen: Wer Waren geliefert hat, die noch nachvollziehbar identifizierbar im VARTA-Lager liegen und unter Eigentumsvorbehalt stehen, kann diese unter Umständen zurückfordern. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart wurde und wie rasch eine Aussonderung beantragt werden muss.
Was passiert, wenn ein Sanierungsplan verabschiedet wird? Im Rahmen der Eigenverwaltung kann VARTA einen Sanierungsplan vorlegen, dem eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger — gemessen an der Forderungshöhe — zustimmen muss. Wird dieser angenommen, erhalten alle Gläubiger denselben prozentualen Anteil ihrer angemeldeten Forderung ausgezahlt. Laut KSV 1870 lagen die Sanierungsquoten bei österreichischen Unternehmensinsolvenzen der letzten fünf Jahre im Schnitt zwischen 20 und 38 Prozent — deutlich mehr als die 3 bis 12 Prozent bei einer regulären Liquidation. Für den Wiener Verpackungsbetrieb mit 22.000 Euro offener Forderung würde das im optimistischen Szenario zwischen 4.400 und 8.360 Euro bedeuten. Vorausgesetzt: Die Forderung wurde rechtzeitig und vollständig angemeldet.
Was Verbraucher mit VARTA-Produkten wissen sollten
Die für Verbraucher sichtbare Haushaltsbatterien-Sparte — also die im Supermarkt erhältlichen AA-, AAA-, C- und 9-Volt-Batterien — ist laut aktuellen Unternehmensangaben von der Insolvenz nicht unmittelbar betroffen. Ein weiterer Kauf dieser Produkte ist daher unbedenklich.
Komplizierter wird es bei teureren Produkten mit VARTA-Akku-Technologie oder bei freiwilligen Herstellergarantien. Hier gilt eine wichtige Unterscheidung:
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht gegenüber dem Händler besteht in Österreich zwei Jahre lang nach dem Kauf — vollkommen unabhängig davon, ob der Hersteller insolvent ist. Eine defekte VARTA-Batterie oder ein Akkupack, das innerhalb dieser Frist versagt, kann beim Händler reklamiert werden.
Eine freiwillige Herstellergarantie von VARTA hingegen ist von der Fortführung des Unternehmens abhängig. Käufer sollten Garantiedokumente aufbewahren und schriftlich bei VARTA oder dem Insolvenzverwalter anfragen, ob Garantiepflichten im Rahmen der Eigenverwaltung weiter bedient werden.
Für gezielte Fragen zu Verbraucherrechten bei Herstellerinsolvenzen steht Ihnen auf Expert Zoom das Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte zur Verfügung — österreichweit und ohne Voranmeldung.
Wann ist ein Rechtsanwalt unverzichtbar?
Insolvenzfälle wie VARTA zeigen, wie schnell Fristen verfallen und wie groß der Unterschied zwischen gut beratenen und schlecht beratenen Gläubigern sein kann. Ein spezialisierter Anwalt für Insolvenzrecht lohnt sich in folgenden Situationen:
Offene Forderungen über 3.000 Euro: Ab dieser Schwelle übersteigen die möglichen Rückzahlungen in der Regel die Kosten einer Erstberatung. Oft können Anwälte auch auf Erfolgsbasis arbeiten.
Anfechtungsrisiken: Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich verpflichtet, Zahlungen, die VARTA in den letzten 90 Tagen vor Antragstellung an einzelne Gläubiger geleistet hat, zu prüfen und gegebenenfalls zurückzufordern. Wer kürzlich eine größere Zahlung von VARTA erhalten hat, könnte zur Rückzahlung verpflichtet werden.
Schadensersatzansprüche für Aktionäre: Wer VARTA-Aktien hält und vermutet, dass das Unternehmen die drohende Insolvenz zu spät kommuniziert hat, kann Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung oder irreführender Kapitalmarktkommunikation prüfen lassen. Solche Klagen haben bei deutschen Unternehmen in der Vergangenheit durchaus Erfolg gezeigt — etwa im Fall der Wirecard-Insolvenz 2020.
Sozialplan und Abfindung: Bei Massenentlassungen im Zuge einer Insolvenz haben Arbeitnehmer oft Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialplan. Ein Anwalt kann prüfen, ob und in welcher Höhe Abfindungsansprüche bestehen und wie sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Weiterführende Informationen zu Arbeitnehmerrechten bei Arbeitgeberinsolvenz finden Sie auf der offiziellen Website der IEF Service GmbH unter ief.at.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts. Insolvenzverfahren unterliegen strengen Fristen; bei konkreten Forderungen sollten Sie unverzüglich rechtliche Beratung einholen.
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Thomas Gruber