Zwei ehemalige UFC-Kämpfer haben 2025 Kartellklagen gegen die weltgrößte MMA-Organisation eingereicht – mitten in einer Zeit, in der die UFC mit ihrem 7,7-Milliarden-Dollar-Deal mit Paramount und spektakulären Events wie dem „Freedom 250" am Weißen Haus glanzvoll nach außen auftritt. Was hinter den Klagen steckt und was österreichische Kampfsportler aus den US-Verfahren mitnehmen können.
Milliardendeal, aber kaum ein Durchkommen für neue Kämpfer
Die UFC steht 2026 finanziell so stark da wie nie. Der Vertrag mit Paramount bringt der Organisation rund 1,1 Milliarden Dollar jährlich – ein Siebenjahres-Deal, der 13 nummerierte Events und rund 30 Fight-Nights pro Jahr auf Paramount+ und CBS-Sendern sichert.
Was kommt dabei bei den Kämpfern an? Einsteiger verdienen laut öffentlich einsehbaren Vergütungsangaben rund 12.000 Dollar pro Kampf – plus 12.000 Dollar bei einem Sieg, macht maximal 24.000 Dollar brutto. Kämpfer im mittleren Segment erzielen zwischen 50.000 und 150.000 Dollar pro Auftritt. Champions und Superstars wie Ilia Topuria oder Justin Gaethje verdienen siebenstellig – aber diese Ausnahmen repräsentieren nicht den Schnitt der rund 700 UFC-Athleten.
Immerhin: Ab 2026 wurden die Performance-Boni auf jeweils 100.000 Dollar angehoben (vorher: 50.000 Dollar). Dazu kommt ein neuer 25.000-Dollar-Bonus für Kämpfe, die durch Knockout oder Submission entschieden werden – eine Reaktion auf den wachsenden Druck aus der Kämpferschaft.
Phil Davis und Misha Cirkunov klagen die UFC an
Im Mai 2025 reichten zwei ehemalige UFC-Kämpfer beim US-Bezirksgericht in Nevada getrennte Kartellklagen gegen die Organisation ein.
Misha Cirkunovs Klage betrifft alle UFC-Verträge ab dem 1. Juli 2017. Der litauisch-kanadische Kämpfer argumentiert, dass die Schiedsklauseln und der Verzicht auf Sammelklagen in UFC-Verträgen rechtswidrig seien. Konkret: Kämpfer können Beschwerden nicht gemeinsam geltend machen – das schwächt ihre kollektive Verhandlungsmacht erheblich.
Phil Davis klagt gegen TKO Group Holdings, Zuffa LLC und Endeavor Group Holdings – die Muttergesellschaften der UFC. Sein Vorwurf laut ESPN-Berichten: Die UFC verhindere systematisch, dass andere Promotionen Top-Kämpfer verpflichten können. Das drücke nicht nur die Gehälter innerhalb der UFC, sondern auch die Einnahmen von Kämpfern bei Konkurrenzorganisationen weltweit.
Beide Klagen werden von der Kanzlei Berger Montague vertreten – jener Firma, die der UFC bereits 2025 einen Vergleich von 375 Millionen Dollar für Kämpfer aus den Jahren 2010 bis 2017 abgerungen hatte.
Der 375-Millionen-Dollar-Vergleich ist kein Einzelfall: Er zeigt, dass selbst global agierende Sportorganisationen langfristig für systematisch unterdrückte Athletengehälter haften können. Für Kämpfer, die zwischen 2010 und 2017 aktiv waren, bedeutete das im Schnitt rund 45 Millionen Dollar pro Jahr, der an unterschiedlich berechtigte Kläger verteilt wurde – ein klares Signal, dass Gerichte die Praktiken der UFC kritisch betrachten.
Was die Klagen konkret fordern
Die Hauptforderungen der beiden Verfahren sind weitreichend:
- Abschaffung restriktiver Klauseln, die Kämpfer auch nach Vertragsende für bestimmte Promotionen sperren
- Kündigungsrecht nach einem Jahr – ohne finanzielle Strafe oder Schiedsverfahren
- Schadenersatz für entgangene Einnahmen durch wettbewerbswidrige Praktiken
Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnte sich der Kämpfermarkt in den USA grundlegend verschieben – mit Auswirkungen auch auf internationale Promotionen, die US-Kämpfer unter Vertrag haben.
Was EU- und österreichisches Recht für Kampfsportler bedeutet
US-Kartellrecht klingt weit weg – ist es aber nicht. Das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 101 und 102 AEUV) schützt Unternehmen und Selbstständige auf ähnliche Weise vor marktbeherrschenden Praktiken. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist in Österreich dafür zuständig, wettbewerbsrechtliche Sachverhalte zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten.
Für österreichische Kampfsportler, die Verträge mit internationalen Promotionen unterzeichnen, sind folgende Klauseln besonders kritisch:
Ausschließlichkeitsklauseln: Erlaubt der Vertrag ausschließlich Kämpfe für eine einzige Promotion? Das kann die gesamte Karriere massiv einschränken und alternative Einnahmen unterbinden.
Automatische Verlängerungen: Verlängert sich der Vertrag nach jedem Sieg automatisch? Manche Promotionen binden Kämpfer so ohne konkretes Ablaufdatum – und ohne dass der Athlet aktiv zustimmen muss.
Schiedsgerichtsbarkeit im Ausland: Wenn Streitigkeiten zwingend vor einem US-amerikanischen Schiedsgericht verhandelt werden müssen, ist das für österreichische Kämpfer mit erheblichem Aufwand verbunden – und kann de facto einem Rechtsverzicht nahekommen.
Das österreichische Sportrecht bietet Ansatzpunkte, um solche Klauseln anzufechten. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ermöglicht es, Vertragsklauseln, die die persönliche Freiheit oder das wirtschaftliche Fortkommen übermäßig einschränken, als sittenwidrig und damit nichtig zu erklären. Sportrechtsanwälte in Wien und Graz sind zunehmend mit internationalen Kampfsportverträgen befasst – und kennen die Wege, wie österreichisches Recht auch in grenzüberschreitenden Situationen geltend gemacht werden kann.
Wann sollten Athleten einen Sportrechtsanwalt einschalten?
Für österreichische Profisportler – ob im MMA, Boxen oder anderen Kampfsportarten – gilt: Verträge mit internationalen Organisationen sollten vor der Unterzeichnung anwaltlich geprüft werden. Das gilt besonders dann, wenn folgende Punkte im Vertrag auftauchen:
- „Exclusive dealing" oder ausschließliche Tätigkeitsvereinbarungen
- Automatische Optionsverlängerungen nach jedem Kampf
- Schiedsklauseln in ausländischer Gerichtsbarkeit
- Verweise auf Mediation statt ordentliche Gerichte
- Intransparente Vergütungsstrukturen ohne klar definierte Bonusregeln
Wie Vergütungsstrukturen und arbeitsrechtliche Prämienregelungen im internationalen Spitzensport aufgebaut sind – und was Athleten wissen sollten, bevor sie unterschreiben – zeigt auch dieser Beitrag zu Spielergehältern und Arbeitsrecht im europäischen Fußball 2026.
Für konkrete Vertragsberatung im österreichischen und internationalen Sportrecht stehen spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung. Die Klagen von Davis und Cirkunov zeigen: Wer früh die richtigen rechtlichen Fragen stellt, kann spätere Gerichtsverfahren – und erhebliche entgangene Einnahmen – verhindern.
Dieser Artikel informiert allgemein über rechtliche Sachverhalte und stellt keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.

Thomas Gruber