Diesel um 43 Cent teurer, Benzin um 22 Cent — und das in nur 100 Tagen. LH-Stv. Udo Landbauer (FPÖ) schlug am 17. September 2026 Alarm: „Vollbremsung jetzt! Die Spritpreis-Explosion erdrückt Pendler und Betriebe." Was wie ein politisches Statement klingt, trifft österreichische Haushalte und Unternehmer täglich an der Zapfsäule. Doch während die politische Debatte auf Bundesebene schwelt, liegen handfeste steuerliche Entlastungsmöglichkeiten oft ungenutzt brach — sofern man weiß, wie man sie nützt.
Was steckt hinter Landbauers Warnung?
Der Niederösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landeschef reagierte auf den drastischen Anstieg der Kraftstoffpreise, der seit dem Frühsommer 2026 österreichische Tankstellen erfasst. Laut aktuellen Erhebungen ist Diesel zwischen Juni und Mitte September 2026 um rund 43 Cent pro Liter gestiegen, Benzin um 22 Cent. Für einen Pendler, der täglich zur Arbeit fährt, summiert sich das auf mehrere Hundert Euro im Jahr.
Landbauer forderte in seiner Aussendung vom 17. September konkrete Entlastungsmaßnahmen auf Bundesebene und kritisierte die Untätigkeit scharf: Weder die Mineralölsteuer wurde gesenkt noch ein Pendlerbonus auf Bundesebene beschlossen. Im Kontext der gleichzeitig steigenden Lebenshaltungskosten — Inflation, Energiekosten, Mieten — ist der Spritpreis für viele Niederösterreicher zum spürbaren Belastungsfaktor geworden.
Die Debatte erhielt zusätzliches Gewicht im Rahmen der Niederösterreichischen Regierungsklausur am 22. September 2026, bei der LH Johanna Mikl-Leitner und Landbauer gemeinsam über die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte des Landes informierten. Gerade für ländliche Regionen wie das Weinviertel oder das Mostviertel, wo öffentliche Verkehrsmittel nur begrenzt verfügbar sind, ist das Auto kein Komfort, sondern schlichte Notwendigkeit.
Was Steuer- und Vermögensberater jetzt raten
Steuerberater und Vermögensberater, die täglich mit betroffenen Pendlern und Unternehmern arbeiten, sehen die Situation differenzierter als die politische Debatte es nahelegt. Ihre Botschaft: „Die Entlastung ist schon im System — viele Betroffene schöpfen sie nur nicht aus."
Die Zahlen sprechen für sich: Laut einer Auswertung der Arbeiterkammer Niederösterreich reichen jährlich rund 30 Prozent der Anspruchsberechtigten keine Arbeitnehmerveranlagung ein — und verzichten damit freiwillig auf im Schnitt 400 bis 900 Euro Rückerstattung. Bei aktuell rund 630.000 niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entspricht das einem jährlichen Entlastungspotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro, das einfach liegen bleibt.
Das österreichische Steuerrecht kennt für Arbeitnehmer das Pendlerpauschale, eine der bekanntesten und dennoch häufig unterschätzten steuerlichen Erleichterungen. Für Strecken ab 20 Kilometern (einfache Fahrt) zur Arbeitsstätte, die nicht zumutbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können, greift das sogenannte große Pendlerpauschale — und zwar unabhängig davon, wie hoch der aktuelle Dieselpreis ist.
Zusätzlich zum Pauschale gibt es den Pendlereuro: Pro Kilometer der einfachen Strecke und pro Monat des Arbeitsverhältnisses fließt ein Euro direkt als Steuerabzug. Bei einem 50-Kilometer-Pendler bedeutet das 50 Euro Steuerersparnis pro Monat allein durch den Pendlereuro — also 600 Euro im Jahr, die vielen schlicht entgehen, weil sie die Arbeitnehmerveranlagung nicht einreichen oder den Pendlerrechner des BMF nicht kennen.
Für Unternehmer und Selbstständige öffnet sich ein noch breiteres Feld: Kraftstoffkosten, die betrieblich veranlasst sind, können als Betriebsausgabe voll abgesetzt werden. Das gilt für Fahrten zu Kunden, Baustellen, Lieferanten und Meetings. Wer ein Fahrtenbuch führt oder ein betriebliches Fahrzeug nutzt, kann den gesamten Spritaufwand steuerlich geltend machen.
Konkreter Fall: Ein Pendler aus dem Weinviertel rechnet nach
Nehmen wir den Fall von Markus T., 42 Jahre alt, Techniker in einem mittelständischen Betrieb in Wien, wohnhaft in Hollabrunn im Weinviertel — gut 55 Kilometer einfache Strecke, keine zumutbare Öffi-Verbindung in der Früh.
Durch den Preisanstieg zwischen Juni und September 2026 zahlt Markus nun monatlich rund 38 Euro mehr an der Tankstelle als noch im Frühjahr — bei gleicher Fahrleistung von ca. 2.200 Kilometern pro Monat.
Was er aktuell steuerlich geltend machen kann:
- Großes Pendlerpauschale bei 55 km: 2.568 Euro/Jahr (Steuerersparnis je nach Progressionsstufe ca. 512–770 Euro/Jahr)
- Pendlereuro: 55 km × 12 Monate = 660 Euro Steuerreduktion direkt
- Gesamtentlastung: zwischen 1.172 und 1.430 Euro pro Jahr
Das entspricht mehr als dem Dreifachen der durch den Spritpreisanstieg verursachten Mehrkosten — vorausgesetzt, Markus beantragt alles korrekt. Tut er das nicht, verschenkt er diesen Betrag jedes Jahr an den Fiskus.
Wichtig: Das Pendlerpauschale wird nicht automatisch berücksichtigt. Es muss entweder via Arbeitnehmerveranlagung oder durch ein Pendlerformular (L34) beim Arbeitgeber für den monatlichen Lohnsteuerabzug beantragt werden. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) kann der Pendlerrechner online genutzt werden, um den genauen Anspruch zu berechnen.
Für Unternehmer sieht die Rechnung so aus: Wenn der Diesel im September 2026 pro Liter 1,78 Euro kostet und ein Handwerker monatlich 3.000 Kilometer betrieblich fährt (Verbrauch 7 Liter/100 km), entstehen allein Spritkosten von ca. 374 Euro/Monat — die vollständig als Betriebsausgabe absetzbar sind. Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das 4.488 Euro weniger steuerlich relevante Einnahmen. Bei einem Steuersatz von 35 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 1.571 Euro jährlich — Geld, das im Betrieb bleibt statt an das Finanzamt geht.
Was bedeutet das für Homeoffice-Tage?
Ein Detail, das seit 2023 regelmäßig für Verwirrung sorgt: Wer an manchen Tagen im Homeoffice arbeitet, hat unter Umständen keinen vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale mehr. Maßgeblich ist die Anzahl der Fahrten pro Jahr — nicht der Anteil der Homeoffice-Tage.
Wenn Markus T. an mehr als zehn Tagen pro Monat ins Büro fährt, bleibt er im vollen Pendlerpauschale. Fährt er nur vier bis sieben Mal monatlich, reduziert sich das Pauschale auf zwei Drittel. Unter vier Fahrten pro Monat entfällt es ganz. Gerade in hybriden Arbeitsverhältnissen — die seit 2024 zur Regel geworden sind — führt diese Staffelung dazu, dass viele Arbeitnehmer mehr beanspruchen als ihnen zusteht oder umgekehrt weniger geltend machen als möglich wäre.
Wie Felbermayr vom WIFO kürzlich im Kontext der österreichischen Konjunkturaussichten für Anleger und Haushalte betonte, treffen strukturelle Preissteigerungen einkommensschwächere Haushalte überproportional hart — genau jene, die auf das Pendeln angewiesen sind und gleichzeitig am wenigsten über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten Bescheid wissen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die politische Debatte über Spritpreise wird weitergeführt — ob auf Bundesebene eine Entlastung kommt, ist ungewiss. Was Sie jedoch jetzt, noch vor dem Ende des Steuerjahres 2026, sicherstellen können:
1. Arbeitnehmerveranlagung einreichen — Wer das Pendlerpauschale nicht oder falsch beantragt hat, kann die letzten fünf Jahre rückwirkend korrigieren. Das Finanzamt zahlt zu Unrecht bezahlte Steuer zurück.
2. Pendlerrechner nutzen — Das BMF bietet einen kostenlosen Online-Rechner, der exakt ermittelt, welches Pauschale (klein oder groß) zusteht und wie hoch die Entlastung ist.
3. Fahrtenbuch führen — Unternehmer und Selbstständige, die kein ordentliches Fahrtenbuch führen, riskieren, dass das Finanzamt betriebliche Fahrten nicht anerkennt. Ein digitales Fahrtenbuch spart im Streitfall erhebliche Steuernachzahlungen.
4. Steuerlichen Gesamtstatus prüfen lassen — Besonders für Pendler mit wechselnden Arbeitsverhältnissen, Homeoffice-Tagen oder kombinierter Öffi/Auto-Nutzung ist die korrekte Berechnung komplex. Ein Steuer- oder Vermögensberater kann in einer Beratungsstunde oft Hunderte Euro Mehrerstattung aufdecken.
Die größte Entlastung nutzen viele nicht
Landbauer hat politisch Recht: Die Preisentwicklung bei Kraftstoffen ist real und schmerzhaft. Doch die Lösung liegt nur zum Teil in der Bundespolitik. Ein erheblicher Teil des Ausgleichs ist bereits heute über das Steuersystem möglich — aber er muss aktiv eingefordert werden.
Wer heute einen Vermögensberater oder Steuerexperten konsultiert, kann noch für das laufende Jahr 2026 alle verfügbaren Hebel ziehen: Pendlerpauschale, Pendlereuro, Betriebsausgaben, Fahrtenbuch-Optimierung. Das Ergebnis übersteigt in den meisten Fällen die politisch diskutierten Entlastungspakete bei Weitem — und kommt garantiert, ohne auf Parlamentsbeschlüsse warten zu müssen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Steuer- oder Vermögensberaters.

Markus Weber