Thusis Großbrand: Was Mieterinnen und Mieter in Österreich jetzt wissen müssen

Feuerwehr untersucht ausgebranntes Treppenhaus eines Wohnhauses nach Brand
Anna Anna WeberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 23. August 2026

In der Nacht auf den 21. August 2026 hat ein Großbrand das Gebäude des Restaurant Beverin in Thusis im Kanton Graubünden vollständig zerstört. Zwei Tote wurden inzwischen geborgen, drei Personen werden noch immer vermisst. Acht Menschen erlitten Verletzungen, zwei davon schwer. 14 Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen – doch sie stehen nun ohne Wohnung, ohne Kleidung, ohne Dokumente da. Was diese Menschen in der Schweiz erleben, kann in ähnlicher Form jeden Mieter in Österreich treffen. Und die entscheidende Frage lautet: Was passiert eigentlich mit Ihrer Miete, wenn Ihr Haus niederbrennt?

Das österreichische Mietrecht gibt darauf überraschend klare Antworten – die vielen Betroffenen jedoch nicht bekannt sind. Wer die richtigen Schritte nicht kennt, verliert im Worst Case Tausende Euro an Ansprüchen, die ihm eigentlich gesetzlich zustehen.

Das Inferno von Thusis: Wie schnell ein Haus unbewohnbar wird

Der Brand in Thusis begann laut Kantonspolizei Graubünden im zweiten Obergeschoss. Das Stiegenhaus kollabierte, sodass ein Kran eingesetzt werden musste, um das Dach zu öffnen und die Suche nach Vermissten zu ermöglichen. Rund 100 Einsatzkräfte aus den Feuerwehren Cazis, Oberheinzenberg, Ems Chemie und Albula kämpften gegen die Flammen. Das Gebäude, ein gemischtes Wohn- und Restauranthaus, ist vollständig zerstört und einsturzgefährdet. Die Brandursache wird von der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei noch untersucht.

Dieses Szenario – ein Brand im Gemeinschaftsbereich oder in einer Nachbarwohnung, der das gesamte Gebäude unbenutzbar macht – ist kein seltenes Einzelereignis. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ereignen sich in Österreich jährlich rund 7.000 Wohnungsbrände. Die meisten entstehen durch elektrische Defekte, Kerzen oder Kochunfälle. Was dann rechtlich gilt, ist für Mieterinnen und Mieter oft terra incognita.

Was das österreichische Mietrecht wirklich sagt

Die rechtliche Grundlage für Wohnungsbrände in Österreich findet sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Mietrechtsgesetz (MRG). Drei Paragrafen sind hier zentral:

§ 1104 ABGB – Außerordentlicher Zufall: Wird die gemietete Sache durch ein unvorhersehbares Ereignis – darunter fällt ein Brand, der nicht vom Mieter verursacht wurde – vollständig unbrauchbar, erlischt die Mietzinspflicht automatisch und rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Schadens. Der Mieter schuldet ab diesem Moment keine Miete mehr, auch wenn der Mietvertrag formal noch besteht.

§ 1105 ABGB – Verhältnismäßige Mietzinsminderung: Ist die Wohnung nur teilweise unbrauchbar – etwa weil ein Zimmer durch Rauch oder Löschmitteleinsatz beschädigt ist, die Küche aber noch genutzt werden kann – steht dem Mieter eine verhältnismäßige Reduktion des Mietzinses zu. 60 Prozent unbrauchbar bedeutet 60 Prozent weniger Miete.

§ 1107 ABGB – Schadenersatz bei Verschulden des Vermieters: Hat der Vermieter den Brand durch Fahrlässigkeit mitverursacht oder begünstigt – etwa durch mangelhafte Elektroinstallationen, fehlende Brandschutztüren oder unterlassene Wartungsarbeiten –, hat der Mieter Anspruch auf vollständigen Schadenersatz: Notunterkünfte, zerstörter Hausrat, entstandene Folgekosten.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 8 MRG muss der Mieter den Schaden unverzüglich dem Vermieter melden. Wer damit zögert und dadurch ein größerer Folgeschaden entsteht, kann selbst in eine Mithaftung geraten. Alle relevanten Gesetzestexte sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) kostenfrei einsehbar.

Der Fall von Markus und Leila: Was ihnen nach dem Brand wirklich zusteht

Nehmen wir ein konkretes österreichisches Szenario: Markus, 42, Techniker, und Leila, 39, Lehrerin, mieten seit sieben Jahren eine 74-Quadratmeter-Wohnung in Graz-Jakomini für 980 Euro monatlich. In der Nacht des 23. August 2026 bricht in der Wohnung über ihnen ein Feuer aus – ausgelöst durch eine defekte, nicht gewartete Elektroleitung im Treppenhaus, die dem Hauseigentümer laut Wartungsprotokoll bereits seit 14 Monaten als schadhaft bekannt war.

Das Gebäude wird evakuiert. Markus und Leila retten sich ins Freie, ihre Wohnung ist durch Rauch und Löschwasser vollständig unbenutzbar. Das Haus ist für vier Monate gesperrt.

Szenario A – Mietzinsbefreiung nach § 1104 ABGB: Vier Monate vollständige Unbrauchbarkeit = 4 × 980 Euro = 3.920 Euro an Miete, die Markus und Leila nicht zahlen müssen. Der Mietvertrag bleibt formal bestehen, aber die Zahlungspflicht ist ausgesetzt.

Szenario B – Schadenersatz wegen Vermieterfahrlässigkeit (§ 1107 ABGB): Weil die defekte Elektroleitung dem Vermieter bekannt war und er die Reparatur unterlassen hat, haftet er für den Schaden. Was das bedeutet:

  • Vier Monate Hotelunterbringung à 90 Euro/Nacht × 120 Nächte = 10.800 Euro
  • Zerstörter Hausrat (Schätzwert): 14.500 Euro
  • Ersatzbeschaffung Kleidung, Dokumente, Elektronik: 2.200 Euro
  • Gesamtanspruch: bis zu 27.500 Euro

Hätten Markus und Leila eine Haushaltsversicherung (Jahresprämie in Österreich: typischerweise 180–320 Euro), würde diese den Hausratverlust unabhängig von der Vermietermitschuld abdecken. Ohne eine solche Police müssten sie den Hausratverlust von 14.500 Euro selbst tragen – es sei denn, sie können die Vermieterfahrlässigkeit gerichtlich nachweisen.

Der Unterschied zwischen einem gut geführten Verfahren mit rechtlicher Unterstützung und dem Verzicht auf Schadenersatzansprüche kann im Fall von Markus und Leila also über 27.000 Euro ausmachen. Ein Anwalt für Mietrecht kann in solchen Fällen bereits in der Erstberatung klären, ob ein Verschulden des Vermieters nachweisbar ist.

Wann haftet der Vermieter – und wann nicht?

In der Praxis ist die Frage des Verschuldens die entscheidende Weggabelung. Viele Mieterinnen und Mieter geben zu schnell auf, weil sie annehmen, der Vermieter sei ohnehin nicht greifbar.

Vermieter haftet wahrscheinlich, wenn:

  • Die Brandursache auf bekannte, nicht behobene Mängel an der Haustechnik zurückgeht (Elektrik, Heizung, Gas)
  • Brandschutzvorschriften nachweislich nicht eingehalten wurden
  • Wartungsprotokolle fehlen oder Reparaturaufträge nie vergeben wurden
  • Ein Sachverständigengutachten Mängel bestätigt, die dem Vermieter bekannt sein mussten

Vermieter haftet wahrscheinlich nicht, wenn:

  • Der Brand in der eigenen Wohnung durch die Unachtsamkeit des Mieters selbst entstand (z. B. unbeaufsichtigte Kerze, Kochherd)
  • Es sich um ein technisch einwandfreies Gebäude handelt und ein nicht vorhersehbares Ereignis die Ursache ist

Entscheidend: Die Beweislast für das Verschulden des Vermieters liegt grundsätzlich beim Mieter. Das Feuerwehrprotokoll, Wartungsunterlagen des Gebäudes und Zeugenaussagen sind dabei zentrale Beweismittel. Wer nach einem Brand nicht sofort dokumentiert, verliert wertvolle Beweisketten.

Mehr zur Frage, welche Pflichten Vermieter nach Schäden am Gebäude haben, lesen Sie in unserem Artikel Kittsee: Muss der Vermieter nach einem Sturm reparieren?

Notunterkünfte: Wer hilft sofort?

Im Fall einer brandbedingt unbewohnbaren Wohnung gibt es in Österreich mehrere Anlaufstellen für die unmittelbare Nothilfe:

  • Rotes Kreuz und Caritas bieten österreichweit Notschlafplätze und kurzfristige Betreuung an
  • Gemeinde bzw. Magistrat: Gemeinden sind in Österreich im Rahmen der Sozialhilfe verpflichtet, in Notsituationen vorübergehende Unterkunft zu organisieren – besonders bei Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Personen
  • In Wien: MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) ist erste Anlaufstelle für Obdachlosigkeit nach Katastrophenfällen
  • Mietervereinigung Österreich: kostenlose Erstrechtsberatung unter 0800 20 21 22

Für mittelfristige Lösungen (bis drei Monate) können betroffene Mietern bei der jeweiligen Gemeinde Notstandswohnungen beantragen. Wichtig: Die kurzfristigen Kosten für Unterbringung und Ersatzbeschaffung müssen zunächst selbst vorgestreckt werden – der Schadenersatzprozess gegen den Vermieter läuft parallel und kann Monate dauern.

Eine aktuelle Übersicht der Mieterrechte in Österreich inklusive der Auswirkungen der Richtwertmietzins-Anpassungen 2026 finden Sie auf ExpertZoom – Mietrecht Österreich 2026.

Ihre Checkliste für die ersten 72 Stunden nach einem Wohnungsbrand

Wer nach einem Brand die richtigen Schritte einleitet, sichert sich spätere Ansprüche – wer wartet, verliert sie möglicherweise.

  1. Feuerwehrprotokoll anfordern: Bereits am Tag des Brandes oder am Folgetag – dieses Dokument ist der wichtigste Beweis für die Brandursache
  2. Vermieter schriftlich benachrichtigen: Per E-Mail mit Lesebestätigung oder eingeschriebenem Brief, unverzüglich – § 8 MRG
  3. Schäden dokumentieren: Fotos und Videos des Zustands der Wohnung, Liste aller zerstörten Gegenstände mit Schätzwert
  4. Versicherungen kontaktieren: Eigene Haushaltsversicherung sowie (wenn bekannt) die Gebäudeversicherung des Vermieters
  5. Rechtsberatung einholen: Ein Anwalt für Mietrecht kann innerhalb weniger Tage einschätzen, ob Ihnen Mietzinsminderung nach § 1104/1105 ABGB und Schadenersatz nach § 1107 ABGB zustehen – und ob der Fall stark genug für eine außergerichtliche Forderung oder eine Klage ist

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die österreichische Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem konkreten Brandschaden wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder an die Mietervereinigung Österreich.

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