Jannik Sinner steht bei Roland Garros 2026 wieder auf dem Court und spielt sich in der zweiten Juniwoche in die Runde der letzten 16. Hunderttausende Fans in ganz Europa suchen täglich nach Livestreams des italienischen Weltranglistenersten – und stoßen dabei oft auf Angebote, die sie in eine rechtliche Grauzone führen. Was ist beim Streamen von Roland Garros in Österreich legal, was ist verboten, und welche Konsequenzen drohen Nutzern, die auf illegale Quellen zugreifen?
Wer hat die Übertragungsrechte für Roland Garros in Österreich?
Die Übertragungsrechte für das Grand-Slam-Turnier in Paris liegen in Österreich beim Bezahlsender Eurosport (Discovery+). Einzelne Partien werden auch im Free-TV auf ServusTV übertragen. Alle Spiele legal und in HD zu sehen, erfordert ein Eurosport-Abonnement oder den Discovery+-Streaming-Pass, der in Österreich ab rund 3,99 Euro monatlich erhältlich ist.
Wer diese Wege umgeht und auf kostenlosen Alternativ-Streams zurückgreift – sei es über fragwürdige Websites, inoffizielle Telegram-Kanäle oder Streams auf Social-Media-Plattformen – bewegt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bereich der Urheberrechtsverletzung.
Was sagt das österreichische Urheberrecht?
Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Sportereignisse nicht per se, wohl aber die konkrete Filmaufnahme und die Signalübertragung als sogenanntes Laufbildwerk. Wer einen Livestream eines Sportereignisses vervielfältigt oder öffentlich zugänglich macht, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen, macht sich nach § 91 UrhG strafbar.
Für Konsumenten, die einen solchen Stream empfangen (also anschauen), ist die Rechtslage in Österreich nuancierter:
- Das bloße Ansehen eines illegalen Streams gilt nach österreichischer und EU-rechtlicher Auslegung grundsätzlich nicht als strafbare Urheberrechtsverletzung, solange keine Vervielfältigung stattfindet.
- Kritisch wird es, wenn der Stream gespeichert, weitergeleitet oder in einer Gruppe geteilt wird – das gilt bereits als Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung.
- Wer einen Service betreibt, der illegale Streams anbietet, haftet nach UrhG und kann mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren (bei gewerbsmäßiger Begehung) belegt werden.
Die österreichische Regulierungsbehörde RTR (rtr.at) überwacht die Einhaltung von Mediengesetzen und kann Sperranordnungen gegen bekannte Piraterie-Websites beim zuständigen Gericht beantragen.
VPN und Geo-Blocking: Was ist erlaubt?
Viele österreichische Nutzer nutzen VPN-Dienste, um auf Streams aus anderen Ländern zuzugreifen – etwa auf BBC iPlayer (UK) oder die Tennis-Channel-App (USA). Ist das legal?
Die klare Antwort: Nein – zumindest nicht im Rahmen der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen. Diese untersagen ausdrücklich die Umgehung geografischer Beschränkungen. EU-Verordnung 2018/302 (Geo-Blocking-Verordnung) schützt Konsumenten vor Diskriminierung beim Kauf von digitalen Diensten, verpflichtet Anbieter aber nicht, ihre Inhalte ohne Einschränkung in alle EU-Länder zu liefern.
Auf Basis des österreichischen Vertragsrechts (ABGB) riskiert man bei VPN-Nutzung zwar in der Praxis selten Strafverfolgung als Einzelperson, allerdings kann der Anbieter das Konto sperren und eventuelle Zahlungen nicht zurückerstatten.
Welche Risiken bestehen für Nutzer wirklich?
Aus der täglichen Praxis österreichischer IT-Experten und Anwälte ergibt sich ein nüchternes Bild: Die direkte Verfolgung einzelner Streaming-Konsumenten durch Rechteinhaber ist in Österreich selten, aber nicht ausgeschlossen. Bekannt sind vor allem folgende Szenarien:
- Abmahnwellen durch Rechteinhaber: Großveranstaltungen wie UEFA-Spiele oder Grand-Slam-Turniere werden von spezialisierten Rechteanwälten überwacht. Wer über Torrents oder Peer-to-Peer-Netzwerke auf Streams zugreift, hinterlässt eine IP-Adresse und kann identifiziert werden.
- Malware-Risiko: Illegale Streaming-Websites sind häufig mit Schadsoftware infiziert. IT-Experten warnen, dass Nutzer durch einen einzigen Klick Ransomware oder Tracking-Software auf ihrem Gerät installieren können.
- Datenschutzverletzungen: Viele dieser Seiten sammeln ohne Einwilligung personenbezogene Daten (IP, Standort, Geräteinformationen) und verkaufen sie weiter – ein Verstoß gegen die DSGVO, der jedoch primär den Betreiber trifft.
Wer rechtliche Fragen rund um IT-Recht, Urheberrecht oder Datenschutz hat, findet auf ExpertZoom IT-Experten und Rechtsanwälte, die auf digitales Recht in Österreich spezialisiert sind.
Was können österreichische Fans tun?
Die gute Nachricht: Roland Garros 2026 lässt sich vollständig legal und in hervorragender Qualität verfolgen. Wer kein dauerhaftes Abonnement möchte, kann bei Discovery+ ein kurzfristiges Monatsabo abschließen und nach dem Turnier wieder kündigen. Die Kosten sind überschaubar, das rechtliche Risiko entfällt.
Wer sich rechtlich bereits in einer unklaren Situation befindet – etwa eine Abmahnung erhalten hat oder sich unsicher ist, ob eine bestimmte Handlung urheberrechtlich relevant war – sollte rasch einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Abmahnfristen sind kurz, und wer ohne Rechtsberatung reagiert, riskiert oft mehr Schaden als nötig.
Jannik Sinner spielt weiter – und dank legaler Alternativen ist kein österreichischer Fan gezwungen, auf Graubereiche zurückzugreifen, um dabei zu sein.
Österreich und der Kampf gegen Piraterie: Was sich 2026 ändert
Die EU-Richtlinie 2019/790 (DSM-Copyright-Directive), in Österreich umgesetzt durch die UrhG-Novelle 2021, hat die Haftung von Upload-Plattformen für urheberrechtlich geschützte Inhalte deutlich verschärft. Plattformen wie YouTube oder Facebook sind seither verpflichtet, aktiv bekannte Rechtsverletzungen zu blockieren – sogenannte Upload-Filter. Das bedeutet für Nutzer: Illegal hochgeladene Streams werden heute deutlich schneller entfernt als noch vor fünf Jahren.
Im Bereich Live-Streaming greifen zusätzlich sogenannte „Live-Blocking"-Verfahren, bei denen Rechteinhaber per Eilantrag beim Gericht erwirken können, dass bekannte Piraterie-Domains innerhalb von Stunden gesperrt werden. In Österreich wurde dieses Instrument im Rahmen der Fußball-WM 2022 und der UEFA Euro 2024 bereits erfolgreich eingesetzt. Der Rechtsrahmen für ähnliche Maßnahmen bei Grand-Slam-Turnieren ist seit 2025 ausgebaut worden.
Für IT-Nutzer, die sich nicht sicher sind, ob ihre digitalen Gewohnheiten im Einklang mit österreichischem Recht stehen, lohnt sich eine kurze Beratung bei einem auf Medienrecht oder Informationstechnologie spezialisierten Experten. ExpertZoom verbindet österreichische Nutzer unkompliziert mit IT-Rechtsspezialisten für eine erste Einschätzung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die österreichische Rechtslage. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Abmahnfällen oder IT-rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Alexander Huber