Pollmann beantragt Sanierungsverfahren: Was die 500 betroffenen Mitarbeiter in Österreich jetzt wissen müssen

Historische Pollmann-Produktion: Autozähler-Meilenstein als Sinnbild für den Strukturwandel in der Automobilindustrie

Photo : MichaelNeugschwandtner / Wikimedia

Thomas Thomas GruberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 1. September 2026

Die Nachricht traf am 1. September 2026 ein und sorgte im Waldviertel für Bestürzung: Drei Gesellschaften der Pollmann-Gruppe – Pollmann International GmbH, Pollmann Austria GmbH und Pollmann Werkzeugbau GmbH – haben beim Landesgericht Krems an der Donau einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens gestellt. Rund 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Hauptstandort in Karlstein an der Thaya in Niederösterreich sind direkt betroffen. Der Autozulieferer, der weltweit mehr als 1.200 Mitarbeiter beschäftigt, begründet den Schritt mit dem anhaltenden Strukturwandel in der Automobilindustrie – einem Sog, der derzeit viele europäische Zulieferer in die Krise zieht.

Der Kontext: Warum Pollmann nicht allein dasteht

Der Fall Pollmann ist kein Einzelschicksal. Die europäische Automobilzulieferindustrie steckt seit Jahren in einem tiefgreifenden Wandel: Der Übergang zur Elektromobilität verändert die Anforderungen an Fahrzeugkomponenten grundlegend, während gleichzeitig der Preisdruck durch asiatische Wettbewerber zunimmt. Allein in Österreich und Deutschland mussten in den vergangenen zwei Jahren Dutzende Zulieferbetriebe Insolvenz anmelden oder Restrukturierungen ankündigen.

Pollmann International, spezialisiert auf Präzisionsteile für die internationale Kraftfahrzeugindustrie, spürt diesen Druck direkt. Die Auslandsstandorte in Tschechien, Mexiko und China sind vom Sanierungsverfahren nicht betroffen – die Antragssteller sind ausschließlich die österreichischen Gesellschaften. Laut Unternehmensangaben läuft die Produktion unverändert weiter, ein strukturierter Investorenprozess wurde eingeleitet, und Betriebsrat sowie Arbeiterkammer sind eingebunden. Ähnliche Herausforderungen durch den Strukturwandel zeigen sich auch bei europäischen Konzernen wie VW – ein Trend, der österreichische Zulieferer besonders hart trifft.

Das klingt geordnet. Doch für die 500 betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt die Unsicherheit: Was bedeutet ein Sanierungsverfahren konkret für mein Arbeitsverhältnis? Welche Ansprüche sind gesichert – und welche nicht?

Was das Sanierungsverfahren für Arbeitsverhältnisse bedeutet

Ein Sanierungsverfahren ist rechtlich kein Konkurs. Es handelt sich um ein gerichtlich überwachtes Verfahren, das ausdrücklich auf die Weiterführung des Unternehmens und die Rettung von Arbeitsplätzen abzielt. Im Sanierungsplan muss den Gläubigern laut österreichischem Insolvenzrecht eine Quote von mindestens 30 Prozent angeboten werden, zahlbar innerhalb von zwei Jahren.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert sich mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens dennoch vieles: Der rechtliche Status des Arbeitsverhältnisses tritt in eine Sonderphase ein. Bestehende Dienstverträge bleiben grundsätzlich aufrecht, aber sowohl der Masseverwalter als auch die Arbeitnehmer selbst erhalten besondere, zeitlich befristete Auflösungsrechte.

Das Entscheidende: Wer als Arbeitnehmer jetzt nicht aktiv handelt, riskiert, Ansprüche zu verlieren. Die Fristen im Insolvenzrecht sind strikt – und versäumte Termine können in den meisten Fällen nicht nachgeholt werden.

Was passiert, wenn das Sanierungsverfahren scheitert?

Ein Sanierungsverfahren kann gelingen oder scheitern. Gelingt es, bleibt das Unternehmen bestehen, die Gläubiger – darunter Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen – erhalten ihre vereinbarte Quote, und die Arbeitsplätze bleiben idealerweise erhalten. Scheitert der Sanierungsplan, weil etwa kein Investor gefunden wird oder die Gläubigermehrheit nicht zustimmt, wandelt sich das Verfahren in ein Konkursverfahren um.

Im Konkurs werden die Vermögenswerte des Unternehmens verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Arbeitnehmer mit offenen Lohnforderungen gehören dabei zu den bevorrechteten Gläubigern – sie werden vor einfachen Handelsgläubigern befriedigt. Dennoch ist in einem Konkursverfahren selten mit einer vollständigen Befriedigung aller Forderungen zu rechnen. Genau hier kommt die IESG-Absicherung zum Tragen: Der IEF zahlt gesicherte Ansprüche unabhängig davon aus, was letztlich aus der Insolvenzmasse übrig bleibt.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die IESG-Absicherung ist keine bloße Versicherung für den Worst Case – sie ist die erste und wichtigste Sicherheitslinie, die bereits mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens aktiviert werden kann und sollte.

Was Rechtsexperten betroffenen Mitarbeitern jetzt empfehlen

Für auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte ist der Fall Pollmann symptomatisch für eine Entwicklung, die noch viele österreichische Industriestandorte treffen dürfte. Ihre Empfehlungen an betroffene Arbeitnehmer sind klar und dringlich.

Schritt eins: IESG-Schutz kennen und nutzen. Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) ist das zentrale Schutzinstrument für Arbeitnehmer in Österreich, wenn ein Arbeitgeber insolvent wird. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) sichert offene Gehaltsansprüche, anteilige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), Urlaubsersatzleistungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Abfertigungsansprüche ab. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim IEF gestellt werden – im Fall Pollmann also bis spätestens 1. März 2027. Wer diese Frist versäumt, verliert seine IESG-Ansprüche unwiederbringlich.

Schritt zwei: Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Offene Lohnforderungen sollten als Insolvenzforderung beim zuständigen Gericht – dem Landesgericht Krems an der Donau – eingebracht werden. Wer diese Anmeldung versäumt, verliert den Anspruch auf anteilige Ausschüttung aus der Insolvenzmasse, falls das Sanierungsverfahren scheitern sollte und das Unternehmen doch in Konkurs geht.

Schritt drei: Besonderes Austrittsrecht prüfen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Arbeitnehmer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Sie können das Dienstverhältnis vorzeitig beenden, wobei die Insolvenzöffnung als wichtiger Grund gilt. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf dieselben Abfertigungs- und Urlaubsersatzleistungen wie bei einer ungerechtfertigten Entlassung durch den Arbeitgeber – ohne an die sonst üblichen Kündigungsfristen gebunden zu sein. Dieser Schritt will jedoch wohlüberlegt sein: Ein verfrühter oder formell falscher Austritt kann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.

Ein Pollmann-Mitarbeiter konkret gerechnet: Was das IESG wirklich schützt

Nehmen wir das Beispiel von Markus T., 46 Jahre alt, seit zehn Jahren als Produktionstechniker bei Pollmann International in Karlstein an der Thaya tätig. Sein Bruttogehalt beträgt 3.200 Euro pro Monat, sein Urlaubsguthaben liegt bei vier Wochen. Das Gehalt für den August 2026 wurde Mitte September noch nicht vollständig ausbezahlt – offen sind 1.600 Euro für die zweite Monatshälfte. Dazu kommt ein anteiliger Urlaubszuschuss (13. Monatsgehalt), der noch zur Hälfte ausständig ist: weitere 1.600 Euro.

Mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens am 1. September 2026 greift das IESG für Markus wie folgt:

  • Offenes Gehalt August: 1.600 Euro brutto → gesichert durch IEF
  • Anteiliger Urlaubszuschuss: 1.600 Euro brutto → gesichert durch IEF
  • Urlaubsersatzleistung (4 Wochen): rund 2.960 Euro brutto → gesichert durch IEF

Gesamte gesicherte Forderung aus laufenden Ansprüchen: rund 6.160 Euro brutto.

Entscheidet sich Markus zudem, von seinem besonderen Austrittsrecht Gebrauch zu machen, entstehen weitere Ansprüche: Nach zehn Dienstjahren im alten Abfertigungssystem (Abfertigung Alt) hat er Anspruch auf sechs Monatsgehälter – also 19.200 Euro brutto. Auch dieser Betrag ist durch das IESG grundsätzlich sicherbar, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen und sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Das entscheidende Wenn: Stellt Markus seinen IEF-Antrag noch im Oktober 2026, erhält er alle gesicherten Beträge. Stellt er ihn erst nach dem 1. März 2027 – auch nur einen Tag zu spät –, verliert er seine IESG-Ansprüche vollständig. Bei einer Abfertigung von 19.200 Euro brutto kann diese eine Fristversäumnis den gesamten Betrag kosten.

Die Botschaft von Rechtsexperten ist daher eindeutig: Lieber zu früh als zu spät handeln, und im Zweifel die Arbeiterkammer oder einen Fachanwalt konsultieren, bevor man eigenständig Formulare einbringt.

Was betroffene Arbeitnehmer jetzt konkret tun sollten

  1. Alle Unterlagen sichern: Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate, Dienstvertrag, Urlaubskontostand und schriftliche Aufzeichnungen über offene Zahlungen zusammenstellen.
  2. IEF-Antrag einbringen: Den Antrag auf Insolvenzentgelt beim Insolvenz-Entgelt-Fonds stellen – Informationen, Fristen und Formulare finden sich auf insolvenzentgelt.at.
  3. Forderung beim Landesgericht Krems anmelden: Offene Lohnforderungen als Insolvenzforderung geltend machen – Formulare sind beim Gericht oder über den bestellten Masseverwalter erhältlich.
  4. Arbeiterkammer kontaktieren: Die AK bietet in Insolvenzfällen kostenlose Rechtsberatung und unterstützt praktisch bei der Antragstellung.
  5. Rechtliche Beratung für komplexe Fälle: Bei Abfertigung Alt, strittigen Urlaubsansprüchen oder wenn das besondere Austrittsrecht genutzt werden soll, ist ein auf Insolvenz- und Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt empfehlenswert.

Der Fall Pollmann macht einmal mehr deutlich: Das österreichische Insolvenzrecht bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern substanzielle Schutzrechte – aber nur, wenn sie diese aktiv und fristgerecht einfordern. Gerade in einem noch offenen Sanierungsverfahren kann frühzeitiges Handeln den Unterschied zwischen einer gesicherten Abfertigung und einem vollständigen Forderungsausfall bedeuten. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann helfen, keine Frist und keinen Anspruch zu versäumen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Insolvenzfall sollten Sie einen auf Arbeits- und Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

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