Pickerl-Reform ab Oktober 2026: Was das neue 4-2-1-System für Ihr Fahrzeug bedeutet

Kfz-Mechaniker begutachtet Fahrzeug auf Hebebühne in österreichischer Werkstatt — Pickerl-Reform 2026
Michael Michael MüllerKfz-Service & Reparatur
4 Min. Lesezeit 20. Juni 2026

Pickerl-Reform ab Oktober 2026: Was das neue 4-2-1-System für Ihr Fahrzeug bedeutet

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich ein neues System für die §57a-Begutachtung — das sogenannte 4-2-1-System. Rund zwei Millionen Fahrzeughalter müssen laut ÖAMTC noch in diesem Jahr aktiv werden, um ihren Eintrag in der zentralen Prüfdatenbank aktualisieren zu lassen. Wer nichts tut, riskiert ein abgelaufenes Pickerl — und Strafen von bis zu 2.180 Euro.

Was sich beim Pickerl ab Oktober 2026 ändert

Bisher gilt in Österreich das 3-2-1-System: Die erste §57a-Begutachtung ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach alle zwei Jahre, und ab einem bestimmten Fahrzeugalter jährlich.

Mit der Reform von Mobilitätsminister Peter Hanke (SPÖ) ändert sich das grundlegend:

  • Erste Überprüfung: künftig erst nach vier Jahren (statt drei)
  • Folgeintervalle: mehrfach im Zwei-Jahres-Rhythmus
  • Ältere Fahrzeuge: ab zehn Jahren Fahrzeugalter wieder jährlich

Das neue System wird kurz 4-2-2-2-1 genannt und soll laut Regierung der Entbürokratisierung und finanziellen Entlastung der Kfz-Halter dienen. Wer 2022 ein Neufahrzeug gekauft hat, würde also erst 2026 zum ersten Mal zum Pickerl müssen — und nicht, wie bisher, schon 2025.

Laut help.gv.at ist die §57a-Begutachtung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtüberprüfung für alle in Österreich zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Warum zwei Millionen Autofahrer jetzt handeln müssen

Der Haken an der Reform: Die neuen Intervalle gelten auch für Fahrzeuge, die sich bereits in einem laufenden Prüfzyklus befinden. Das bedeutet konkret — wer aktuell ein Pickerl mit einem Ablaufdatum im Jahr 2026 oder 2027 hat, dem wird durch die Gesetzesänderung der Fälligkeitstermin verschoben.

Das klingt zuerst nach einer Erleichterung. Doch der ÖAMTC warnt: Um den neuen Termin offiziell in der zentralen Prüfdatenbank einzutragen und eine neue Plakette zu erhalten, muss der Fahrzeughalter persönlich in eine Begutachtungsstelle fahren — auch wenn das Fahrzeug technisch einwandfrei ist. Der Automobilclub schätzt die damit verbundenen administrativen Zusatzkosten auf rund 23 Millionen Euro österreichweit.

Der ÖAMTC fordert deshalb die gleichzeitige Einführung eines digitalen Pickerls, mit dem der Termin ohne physischen Werkstattbesuch aktualisiert werden könnte. Eine Entscheidung dazu steht zum Redaktionsschluss noch aus.

Was das für Sie bedeutet: Prüfen Sie jetzt, wann Ihr aktuelles Pickerl abläuft. Liegt der Termin zwischen Oktober 2026 und Ende 2027, sollten Sie sich beim ÖAMTC, ARBÖ oder Ihrer Kfz-Werkstatt erkundigen, ob und wie Ihr Datensatz aktualisiert wird.

Strafen und Fristen: Was bei abgelaufenem Pickerl droht

Ein abgelaufenes Pickerl ist kein Kavaliersdelikt. Die österreichische Rechtslage ist klar:

Toleranzfrist: Sie dürfen Ihr Fahrzeug noch vier Monate nach dem Ablaufmonat bewegen, um die Begutachtung nachzuholen — der Monat vor dem eigentlichen Ablaufdatum ist ebenfalls noch toleriert.

Strafen nach Ablauf der Toleranzfrist:

  • Für den Fahrzeuglenker: bis zu 2.180 Euro
  • Für den Zulassungsbesitzer: bis zu 10.000 Euro

Besondere Vorsicht gilt bei Auslandsfahrten: In Italien, Slowenien, Kroatien oder Ungarn gilt die österreichische Toleranzfrist nicht. Dort drohen Strafen sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Plakette.

So erkennen Sie, ob Ihr Pickerl bald abläuft

Das Ablaufdatum steht direkt auf der Plakette an Ihrer Windschutzscheibe. Prüfen Sie folgende Punkte:

  1. Monat und Jahr auf der Plakette: Ist der Ablaufmonat in den nächsten vier Monaten? Dann wird es Zeit für die Begutachtung.
  2. Alter Ihres Fahrzeugs: Fahrzeuge über zehn Jahre brauchen jährlich das Pickerl — viele Halter übersehen das nach dem Systemwechsel.
  3. Abgelaufene Plakette im Ausland: Planen Sie Reisen ins Ausland? Dann gelten strengere Regeln — prüfen Sie vor jeder Fahrt.
  4. Reform-Übergangsfrist: Hat Ihr Fahrzeug Erstzulassung 2019 bis 2023? Ihr Intervall könnte sich durch die Reform verschieben — erkundigen Sie sich aktiv.
  5. Ankauf eines Gebrauchtwagens: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie immer das Ablaufdatum des Pickerls prüfen — ein abgelaufenes Pickerl geht auf Sie über.

Wann lohnt sich ein unabhängiger Kfz-Experte?

Viele Österreicher lassen das Pickerl beim ÖAMTC oder ARBÖ machen — das ist praktisch, aber nicht immer die günstigste oder schnellste Option. Unabhängige Kfz-Werkstätten sind oft nicht nur preiswerter (Kosten ab rund 60 Euro), sondern können nach der Begutachtung auch sofort notwendige Reparaturen durchführen, um ein negatives Gutachten zu vermeiden.

Ein erfahrener Kfz-Mechaniker prüft bei der Begutachtung nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern weist auch auf kommende Verschleißteile hin — Bremsen, Reifen, Beleuchtung. Das kann teure Folgeschäden verhindern.

Wenn Ihr Fahrzeug die §57a-Überprüfung nicht besteht, dürfen Sie in der Regel noch zur nächsten Werkstatt fahren, um den Mangel zu beheben. Anschließend ist eine Nachbegutachtung erforderlich. Ein Kfz-Experte kann diese direkt im Anschluss an die Reparatur durchführen — das spart Zeit und einen zweiten Termin.

Für Fahrzeuge, die durch die Pickerl-Reform in eine Übergangsphase geraten, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren — gerade im Herbst 2026 dürften die Begutachtungsstellen stark ausgelastet sein.

Auf Expert Zoom finden Sie auch aktuelle Informationen zu den neuen Steuerregeln für Elektrofahrzeuge und was das für die Kfz-Wartung in Österreich 2026 bedeutet.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Fahrzeug und den gesetzlichen Fristen empfehlen wir die Konsultation eines zugelassenen Kfz-Sachverständigen oder einer autorisierten Begutachtungsstelle.

Das Wichtigste zur Pickerl-Reform im Überblick

Die §57a-Reform ist gut gemeint — weniger Bürokratie und mehr Flexibilität für neuere Fahrzeuge. Doch die Übergangsphase birgt für rund zwei Millionen Österreicher Handlungsbedarf. Wer jetzt seinen Pickerl-Status prüft und frühzeitig einen Termin bei einem Kfz-Experten bucht, spart sich im Herbst 2026 langen Wartezeiten und vermeidet das Risiko eines unbemerkt abgelaufenen Pickerls.

Ein Kfz-Fachmann kann nicht nur die Begutachtung durchführen, sondern Sie auch individuell beraten, welche Auswirkungen die Reform auf Ihr spezifisches Fahrzeugmodell und Zulassungsdatum hat.

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