ORF-Affäre Weißmann: Was Chat-Leaks rechtlich bedeuten — Datenschutz, Kündigung, Klage erklärt

Anwältin in Wiener Kanzlei prüft Compliance-Bericht neben Smartphone mit Chat-Verlauf
Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 23. April 2026

Am 21. April 2026 veröffentlichte das Wiener Wochenmagazin Falter Auszüge aus privaten WhatsApp-Chats zwischen dem zurückgetretenen ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und einer betroffenen Mitarbeiterin — und löste damit eine neue Eskalationsstufe in der Causa ORF aus. Wenige Stunden später meldete sich die Mitarbeiterin anonym in der ZiB2 zu Wort und widersprach der Compliance-Untersuchung, die zuvor keine strafbare Handlung festgestellt hatte.

Die Affäre wirft weitreichende Rechtsfragen auf: Was darf mit privaten Chats passieren? Wann ist eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig? Und welche Rechte haben Betroffene, wenn eine interne Compliance-Untersuchung zu einem strittigen Ergebnis kommt?

Der Fall Weißmann: Chronologie einer Eskalation

Roland Weißmann trat im März 2026 von seinem Amt als ORF-Generaldirektor zurück, nachdem eine Mitarbeiterin formell sexuelle Belästigung gemeldet hatte. Eine externe Compliance-Untersuchung durch drei Anwälte kam zum Schluss, dass weder strafbare Handlungen noch Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorlagen.

Am 21. April 2026 publizierte der Falter Chat-Auszüge — mit ausdrücklicher rechtlicher Begründung: Die Chefredaktion stützte sich auf ein Gutachten der Medienanwältin Maria Windhager, die angesichts von Weißmanns Rolle als öffentlicher Funktionsträger und seiner eigenen öffentlichen Stellungnahmen eine Veröffentlichung im Rahmen des Presserechts als zulässig erachtete. Noch am selben Tag meldete sich die betroffene Mitarbeiterin anonym in der ZiB2: Die Compliance-Aussage sei eine „unzweideutige Lüge", sie habe „eindeutige Chatnachrichten, die meine Abwehrhaltung zeigen".

Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum kündigte daraufhin eine Unterlassungsklage gegen den Falter an. ORF-Übergangsdirektorin Ingrid Thurnher bezeichnete die Chat-Inhalte als „verstörend, schockierend und inakzeptabel".

Dürfen private Chats veröffentlicht werden?

Die rechtliche Kernfrage ist komplex. In Österreich schützt § 1 des Datenschutzgesetzes (DSG) das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten — dazu zählen auch private Kommunikationsinhalte. Grundsätzlich ist die Weitergabe solcher Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person unzulässig.

Ausnahmen bestehen jedoch, wenn:

  • Öffentliches Interesse überwiegt: Bei Personen, die öffentliche Funktionen bekleiden — wie ein ORF-Generaldirektor —, kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Persönlichkeitsrecht einschränken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in mehreren Entscheidungen festgehalten, dass bei Personen des öffentlichen Lebens eine erhöhte Toleranz gegenüber Veröffentlichungen gilt, sofern diese ein legitimes öffentliches Anliegen betreffen.
  • Die Person selbst hat öffentlich Stellung bezogen: Wer sich öffentlich zu einer Causa äußert, lädt nach der Rechtsprechung zur öffentlichen Auseinandersetzung ein — auch mit gegenteiligen Beweismitteln.
  • Pressefreiheit (Art. 10 EMRK): Medien haben das Recht, Material zu veröffentlichen, das im öffentlichen Interesse steht, auch wenn es für Betroffene unangenehm ist.

Ein Rechtsanwalt kann in solchen Fällen genau prüfen, ob eine Veröffentlichung die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung überschreitet — und ob eine Unterlassungsklage Aussicht auf Erfolg hat.

Ist die Kündigung rechtswirksam?

Weißmann hält seine Abberufung für rechtlich angreifbar und spricht von „Kündigungsgründen mit Nebenmotiven". Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet hier klar:

Entlassung aus wichtigem Grund (§ 27 Angestelltengesetz) ist zulässig bei:

  • Vertrauensunwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit
  • Beharrlicher Pflichtverletzung
  • Handlungen, die das Arbeitsverhältnis unzumutbar machen

Sexuelle Belästigung kann einen wichtigen Grund für eine Entlassung darstellen — auch ohne strafrechtliche Verurteilung, da das Arbeitsrecht einen niedrigeren Beweismaßstab kennt als das Strafrecht. Entscheidend ist, ob der Dienstgeber im Zeitpunkt der Entlassung von glaubhaften Anhaltspunkten ausgehen durfte.

Weißmann kann seine Entlassung vor Gericht anfechten. Dabei wird der ORF-Stiftungsrat seine Entscheidungsgrundlage darlegen müssen. Die interne Compliance-Untersuchung spielt dabei eine wichtige, aber nicht ausschließliche Rolle.

Was können Betroffene tun?

Der Fall zeigt: Interne Compliance-Untersuchungen sind kein Allheilmittel. Wenn Betroffene mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, stehen ihnen weitere Wege offen:

Gleichbehandlungsgesetz (GlBG): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nach § 6 GlBG verboten. Betroffene können bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft Beratung und Unterstützung erhalten — kostenlos und vertraulich. Eine Klage nach dem GlBG ermöglicht Schadenersatz für erlittene immaterielle Beeinträchtigungen.

Strafrecht: Sexuelle Belästigung kann unter § 218 StGB fallen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist unabhängig von internen Verfahren möglich.

Datenschutz: Wer meint, dass Chats oder andere Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden, kann sich an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) wenden.

Anwaltliche Beratung: Gerade wenn interne Compliance-Verfahren zum Nachteil der Betroffenen ausgehen, ist professioneller Rechtsbeistand entscheidend — für die Bewertung von Beweisen, die Formulierung von Ansprüchen und die strategische Entscheidung zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Vorgehen.

Was bedeutet der Fall für Unternehmen in Österreich?

Die Causa ORF ist kein Einzelfall. Jedes Unternehmen, das interne Compliance-Untersuchungen bei Belästigungsvorwürfen durchführt, steht vor denselben Fragen: Wie schütze ich die Privatsphäre aller Beteiligten? Wie stelle ich sicher, dass das Verfahren glaubwürdig ist? Und was passiert, wenn das Ergebnis öffentlich angegriffen wird?

Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft sind Unternehmen verpflichtet, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn Belästigung bekannt wird — unabhängig vom Ergebnis einer formellen Untersuchung. Wer das nicht tut, riskiert selbst Schadenersatzforderungen.

Für Betroffene wie für Unternehmen gilt: In Situationen, in denen Chat-Protokolle, Compliance-Berichte und Medienberichte kollidieren, ist fundierter Rechtsrat keine Kür, sondern eine Notwendigkeit. Ein Anwalt kann die eigene Situation realistisch einschätzen und die richtigen Schritte einleiten — bevor aus einem internen Problem ein öffentlicher Skandal wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie einen zugelassenen Rechtsanwalt konsultieren.

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