Seit dem 1. Juli 2025 verlangt ORF ON eine verpflichtende Registrierung über das MediaKey-System, den gemeinsamen Login für österreichische Medienanbieter. Wer Serien, Dokumentationen und Live-Streams der öffentlich-rechtlichen Mediathek kostenlos nutzen will, muss ein Konto anlegen – und dabei eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Wer zusätzlich jugendgeschützte Inhalte sehen will, gibt sogar Passnummer oder ID Austria preis. Was genau der ORF mit diesen Daten macht, wissen die wenigsten Nutzerinnen und Nutzer.
Der Wechsel zu MediaKey: Was sich seit 2025 verändert hat
ORF ON hat mit der Einführung des MediaKey im Sommer 2025 eine neue Ära des digitalen Zugangs eingeläutet. Der MediaKey ist kein ORF-eigenes System, sondern eine Plattform, die von mehreren österreichischen Medienunternehmen gemeinsam betrieben wird. Das bedeutet: Wer sich mit einem MediaKey-Konto für ORF ON registriert, stimmt gleichzeitig der Datenschutzerklärung von MediaKey und jener des ORF zu.
Laut der Datenschutzerklärung des ORF für MediaKey-Dienste werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
- E-Mail-Adresse (Pflichtangabe für alle Nutzer)
- Altersverifizierungsdaten (Passnummer oder ID Austria, für jugendgeschützte Inhalte)
- Nutzungsdaten (welche Inhalte wann abgespielt werden)
- Geräteinformationen (Betriebssystem, Browser, IP-Adresse)
Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO – also Ihre Einwilligung beim Anlegen des Kontos. Das klingt harmlos, hat aber konkrete Konsequenzen, die IT-Fachleute regelmäßig unterschätzt sehen.
Was IT-Experten zur MediaKey-Registrierung sagen
Österreichische IT-Sicherheitsexperten und Datenschutzberater weisen seit der Einführung des MediaKey auf ein strukturelles Problem hin: Die Nutzerinnen und Nutzer geben häufig mehr Daten preis, als für die eigentliche Nutzung notwendig wäre – und wissen dabei nicht, welche Drittanbieter Zugriff auf diese Daten erhalten.
Das Prinzip der Datensparsamkeit nach Artikel 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO verpflichtet den ORF, nur jene Daten zu erheben, die tatsächlich notwendig sind. Für das bloße Abrufen von Inhalten wie der ZIB oder Seitenblicke ist eine E-Mail-Adresse arguable ausreichend – die Passnummer für die Altersverifikation hingegen ist eine besonders sensible Datenkategorie.
Hinzu kommt die Frage der Verknüpfung: Wer den MediaKey mit weiteren österreichischen Medienplattformen verknüpft, schafft ein digitales Profil, das weit über die ORF-Nutzung hinausgeht. IT-Berater empfehlen daher grundsätzlich, MediaKey-Verbindungen auf das absolut Notwendige zu beschränken und regelmäßig zu überprüfen, welche Dienste mit dem eigenen Konto verknüpft sind.
Ein weiterer Punkt, den Experten ansprechen: die Löschroutinen. Nach der DSGVO haben Sie das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen – aber was bedeutet das in der Praxis, wenn Ihre Daten bereits über mehrere verbundene Dienste verteilt wurden? Genau hier brauchen viele Menschen professionelle Beratung, um nicht im Dunkeln zu tappen.
Ähnliche Fragen stellen sich übrigens auch beim Sport-Streaming. Welche Rechte Ihnen gegenüber Anbietern wie Sky oder DAZN zustehen, erläutert unser Artikel zu Tennis Live Streaming und Konsumentenrechten in Österreich 2026.
Konkretes Szenario: Was passiert, wenn Sie Ihren Reisepass eingegeben haben?
Stellen Sie sich vor, Sie haben sich im März 2026 für ORF ON registriert und dabei Ihre Passnummer eingegeben, um abends jugendgeschützte Krimis nach 20 Uhr ansehen zu können. Seitdem haben Sie diese Einstellung nicht mehr angetastet.
Was der ORF laut Datenschutzerklärung mit dieser Information macht:
Der ORF speichert den Umstand der Altersverifizierung – nicht zwingend die Passnummer selbst in Klartext, aber die bestätigte Alterskategorie und den verwendeten Verifikationsweg. Diese Daten werden solange gespeichert, wie Ihr ORF-Konto aktiv ist – und darüber hinaus bis zu 3 Jahre nach der letzten Nutzung, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern.
Das bedeutet konkret:
- Wenn Sie heute Ihr ORF ON-Konto löschen, dann haben Sie das Recht, auf Löschung aller personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen zu bestehen (Artikel 17 DSGVO).
- Wenn Sie keine aktive Löschanfrage stellen, dann bleiben Ihre Nutzungsdaten – welche Sendungen Sie wann gesehen haben – für Analysezwecke im System gespeichert.
- Wenn Sie herausfinden wollen, welche Daten der ORF konkret über Sie gespeichert hat, dann können Sie eine kostenlose Auskunftsanfrage nach Artikel 15 DSGVO stellen. Der ORF ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 30 Tagen vollständige Auskunft zu erteilen.
Die entscheidende Frage lautet: Haben Sie beim Anlegen Ihres Kontos die Datenschutzerklärung tatsächlich gelesen? Und haben Sie gewusst, dass Ihre Einwilligung die Grundlage für diese Verarbeitung ist – und dass Sie sie jederzeit widerrufen können? Für viele Nutzerinnen und Nutzer sind diese Zusammenhänge unklar, was zu unbewusster Datenpreisgabe führt. Ein IT-Fachmann kann hier helfen, Ihre digitale Selbstverteidigung zu stärken.
Ihre 7 DSGVO-Rechte gegenüber dem ORF
Als Nutzerin oder Nutzer von ORF ON stehen Ihnen gegenüber dem ORF folgende Rechte zu – unabhängig davon, ob Sie die Altersverifikation genutzt haben oder nicht:
1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie können jederzeit erfragen, welche Daten gespeichert sind.
2. Berichtigungsrecht (Art. 16): Falsche Daten müssen korrigiert werden.
3. Löschungsrecht (Art. 17, „Recht auf Vergessenwerden"): Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen – innerhalb von 30 Tagen muss der ORF reagieren.
4. Einschränkungsrecht (Art. 18): Sie können verlangen, dass Ihre Daten nicht mehr aktiv verarbeitet werden, bis eine Streitigkeit geklärt ist.
5. Datenübertragbarkeit (Art. 20): Sie haben das Recht, Ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten.
6. Widerspruchsrecht (Art. 21): Bei Verarbeitungen im öffentlichen Interesse haben Sie das Recht auf Widerspruch.
7. Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3): Da die ORF ON-Registrierung auf Einwilligung basiert, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – ohne Angabe von Gründen.
Den Datenschutzbeauftragten des ORF erreichen Sie direkt unter datenschutz@orf.at. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt werden, können Sie außerdem Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) einlegen – und das vollständig kostenlos, ohne Anwalt. Die DSB ist die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DSGVO und muss Ihrer Beschwerde innerhalb von drei Monaten nachgehen. Diese Möglichkeit wird von österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu selten genutzt, obwohl sie ein wirksames Mittel gegen Datenschutzverstöße darstellt.
Für komplexere Fragen – etwa wenn Sie herausfinden wollen, ob Ihre Daten an Drittanbieter weitergegeben wurden oder ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben – ist der Rat eines IT-Experten oder Datenschutzberaters sinnvoll. Die Materie ist juristisch-technisch, und ein einziger Tippfehler in einer Auskunftsanfrage kann dazu führen, dass Ihre Anfrage formal abgewiesen wird. Konkret haben betroffene Nutzerinnen und Nutzer in der EU seit Mai 2018 das Recht auf Schadenersatz gemäß Artikel 82 DSGVO – auch immaterieller Art – wenn nachgewiesen werden kann, dass personenbezogene Daten widerrechtlich verarbeitet wurden. Ein IT-Datenschutzberater kann einschätzen, ob Ihre Situation diese Schwelle erreicht.
Was Sie jetzt konkret tun können
Wenn Sie ORF ON nutzen oder genutzt haben, empfehlen Experten folgende vier sofortige Schritte:
Schritt 1 – Konto überprüfen: Loggen Sie sich bei mediakey.at ein und prüfen Sie, welche Dienste mit Ihrem Konto verknüpft sind. Trennen Sie alle Verbindungen, die Sie nicht aktiv nutzen.
Schritt 2 – Datenschutzeinstellungen anpassen: Prüfen Sie in Ihrem ORF-Konto, welche optionalen Einwilligungen Sie gegeben haben (z. B. für Analyse oder Marketing) und widerrufen Sie diese, wenn Sie sie nicht möchten.
Schritt 3 – Auskunftsanfrage stellen: Nutzen Sie Ihr Recht nach Artikel 15 DSGVO und fragen Sie den ORF, welche Daten konkret gespeichert sind. Das kostet nichts und schafft Klarheit.
Schritt 4 – Professionelle Beratung holen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Daten korrekt verarbeitet werden, oder wenn Sie eine Löschanfrage korrekt formulieren wollen, ist ein IT-Datenschutzexperte die richtige Anlaufstelle. Auf ExpertZoom finden Sie qualifizierte Berater, die Ihnen bei diesen Fragen schnell und unkompliziert weiterhelfen.
Ähnliche Überlegungen gelten übrigens auch dann, wenn Sie regelmäßig für den ORF Beitrag zahlen und wissen möchten, welche Daten dabei erhoben werden – dazu haben wir einen eigenen Artikel: ORF-Beitrag 2028 – was Österreicher wissen sollten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder technische Beratung. Bei konkreten Datenschutzfragen empfehlen wir, einen IT-Experten oder Datenschutzbeauftragten zu konsultieren.

Alexander Huber