Opferfest 2026 startet heute: Schächtung ohne Genehmigung ist strafbar in Österreich

Halal-Zertifikat für Fleischprodukte – Schächtung und Tierschutz in Österreich

Photo : VerfassungsSchützer / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 27. Mai 2026

Heute, am 27. Mai 2026, beginnt das Opferfest (Eid al-Adha) für Muslime in Österreich. Eines der zentralen Rituale – das Schlachten eines Tieres – unterliegt in Österreich strengen gesetzlichen Regeln. Wer ohne offizielle Genehmigung schlachtet, riskiert eine Strafanzeige wegen Tierquälerei. Die rechtliche Lage ist komplex, und viele Gläubige kennen sie nicht.

Was das österreichische Tierschutzgesetz vorschreibt

Rituelles Schlachten ohne vorherige Betäubung – die sogenannte Schächtung – ist in Österreich grundsätzlich verboten. Die rechtliche Grundlage bildet § 32 Tierschutzgesetz (TSchG) sowie die Tierschutz-Schlachtverordnung (TSchSlV, BGBl. II Nr. 488/2004, Fassung März 2026).

Das Gesetz enthält eine Ausnahme für anerkannte Religionsgemeinschaften: Muslime und Juden, deren religiöse Regeln die Betäubung vor dem Schlachten verbieten, dürfen die Schächtung unter bestimmten Bedingungen durchführen. Allerdings ist eine Nachbetäubung unmittelbar nach dem Kehlschnitt verpflichtend – das Tier muss sofort nach dem Schnitt betäubt werden. Ein vollständig betäubungsloses Schlachten, wie es im strengsten Koscher-Recht (Schechita) gefordert wird, ist damit de facto nicht mehr möglich.

Genehmigung: Ohne Bewilligung droht Strafanzeige

Wer während des Opferfests ein Tier schächten möchte, benötigt zwingend eine behördliche Bewilligung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Diese Genehmigung muss im Voraus beantragt werden und erfordert den Nachweis:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft
  • Nachweis, dass religiöse Regeln die Betäubung untersagen
  • Einhaltung aller Facility- und Hygienevorschriften

Ohne diese Bewilligung ist die Schächtung – auch aus religiösen Gründen – illegal. Im März 2025 wurde eine Metzgerei in Eggelsberg (Oberösterreich) polizeilich durchsucht, nachdem Hunderte Rinder und Schafe ohne Betäubung und ohne behördliche Genehmigung geschlachtet worden sein sollen. Drei Personen sehen sich Strafanzeigen gegenüber. Im Juni 2025 wurden bei einer Razzia in Baden (Niederösterreich) 31 illegal geschlachtete Schafe entdeckt; der Landwirt wurde angezeigt.

Nur zugelassene Schlachthöfe erlaubt – kein Hinterhof, kein Garten

Seit August 2021 ist die sogenannte Hinterhof-Schächtung ausnahmslos verboten. Schlachtungen dürfen seither ausschließlich in behördlich zugelassenen Schlachtanlagen stattfinden – nicht auf privaten Höfen, in Gärten oder in nicht-autorisierten Gebäuden.

Die geografische Realität in Österreich ist einschränkend:

  • Wien: Nach Angaben der MA 59 gibt es in Wien keinen einzigen Betrieb, der technisch in der Lage ist, legale Schächtungen durchzuführen
  • Niederösterreich und Steiermark: Die einzigen Bundesländer mit zugelassenen Einrichtungen, die Schächtgenehmigungen erhalten haben
  • Oberösterreich, Tirol, Kärnten, Vorarlberg: Keine genehmigten Einrichtungen, keine Anträge bekannt

Für das Opferfest 2025 (Niederösterreich) wurden in drei Betrieben insgesamt etwa 220 Rinder und 1.040 Schafe und Ziegen zugelassen. Die Diskrepanz zwischen dieser offiziellen Zahl und Schätzungen über illegale Schlachtungen (bis zu 25.000 Schafe jährlich) zeigt, wie groß der Vollzugsdruck bleibt.

Tierärztliche Aufsicht: Pflicht während der gesamten Schlachtung

§ 32 TSchG und § 11 der Tierschutz-Schlachtverordnung fordern, dass ein amtlicher Tierarzt während der gesamten Schächtung physisch anwesend ist. Dieser Tierarzt trägt direkte Aufsichtspflicht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht hat Konsequenzen: Im Haschendorf-Fall (2022, Niederösterreich) wurde ein beaufsichtigender Tierarzt wegen mangelhafter Kontrolle zu 11 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die zertifizierte Person, die den Kehlschnitt ausführt, muss von der anerkannten Religionsgemeinschaft (IGGÖ – Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) autorisiert sein. Der Schnitt muss mit einem makellosen Edelstahlmesser erfolgen, dessen Klinge mindestens doppelt so lang wie der Hals des Tieres ist.

Was nach dem Schächtverbot noch möglich ist

Gläubige Muslime, die das Opferritual vollziehen möchten, haben in Österreich folgende rechtlich zulässige Möglichkeiten:

  1. Schlachten in zugelassenen Betrieben mit Genehmigung in Niederösterreich oder Steiermark
  2. Beauftragung eines Fleischbetriebs, der Halal-Schlachtungen mit Nachbetäubung anbietet
  3. Opferspende über islamische Hilfsorganisationen, die in anderen Ländern im Namen des Spenders schlachten lassen (z. B. Islamic Relief Österreich)
  4. Import von Halal-Fleisch aus EU-Ländern mit anderen Regelungen

Für einen Rechtsanwalt gibt es in diesem Bereich klare Beratungsfelder: Genehmigungsantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde, Überprüfung der Betriebs-Zulassung, und rechtliche Verteidigung bei Strafanzeigen wegen Tierschutzverstößen.

Aktuelle Rechtslage auf europäischer Ebene

Am 13. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass ein vollständiges Verbot betäubungslosen Schlachtens nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Damit ist EU-weit der Weg geöffnet, die Regelungen weiter zu verschärfen – ohne rechtlich dagegen ankämpfen zu können.

Österreich selbst hat bislang keine Schritte zu einem vollständigen Verbot unternommen. Die aktuelle Tierschutz-Schlachtverordnung im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS) enthält weiterhin die religiöse Ausnahmeregelung – allerdings mit der zwingenden Nachbetäubung und der behördlichen Genehmigungspflicht.

Wann brauche ich juristische Beratung?

Ein Anwalt mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht und Tierschutzrecht kann in folgenden Situationen helfen:

  • Genehmigungsantrag stellen: Welche Unterlagen sind nötig? An welche Behörde wendet man sich?
  • Betrieb rechtlich prüfen lassen: Ist das gewählte Schlachtunternehmen wirklich zugelassen?
  • Strafanzeige abwehren: Was gilt als Tierschutzvergehen, welche Strafen drohen?
  • Halal-Zertifizierung verstehen: Welche österreichischen Betriebe sind IGGÖ-zertifiziert?

Das Thema berührt zudem das Gleichbehandlungsrecht, denn die religiöse Praxis der Schächtung ist durch das Islamgesetz 2015 staatlich anerkannt. Spannungsfelder mit dem Tierschutzgesetz bleiben ein aktives Rechtsgebiet.

Ähnliche Fragen zu neuen Regeln im österreichischen Tierschutz behandelt dieser Beitrag: Tierquälerei in Österreich – Neue Gesetze ab Juli 2026.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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