Am 28. Juni 2026 wurden rund 200 Menschen im hinteren Kaunertal in Tirol eingeschlossen. Heftiger Hagel und ein schweres Unwetter ließen den Röstizbach und den Watzebach anschwellen und als Muren niedergehen – drei Murenabgänge verschütteten die Kaunertaler Gletscherstraße auf rund 50 Metern und spülten Teile der Fahrbahn weg. Das Bundesheer übernahm die Evakuierung per Hubschrauber. Was viele jetzt wissen müssen: Nach dem unmittelbaren Einsatz beginnen rechtliche und versicherungsrechtliche Fragen, die schnelles Handeln erfordern.
Was im Kaunertal geschah
Gegen Nachmittag des 28. Juni 2026 löste ein heftiges Unwetter mit Hagel gleich drei Murenabgänge im Kaunertal aus. Derartige Ereignisse sind im Tiroler Hochgebirge in den Sommermonaten keine Seltenheit – extremer Starkregen in Kombination mit aufgeweichten Hängen kann innerhalb von Minuten lebensbedrohliche Situationen schaffen. Der Röstizbach und der Watzebach traten über ihre Ufer und rissen in den Bereichen „Am See" und „Am Versetz" Teile der Kaunertaler Gletscherstraße mit sich. Auf rund 50 Metern Länge war die Straße vollständig unpassierbar – Fahrbahnanteile wurden weggeschwemmt, die Stromversorgung brach zusammen.
Rund 200 Urlauberinnen, Urlauber und Einheimische wurden vorübergehend in örtlichen Gasthäusern untergebracht. Der Rettungshubschrauber „Libelle Tirol" evakuierte besonders gefährdete Personen per Luftweg. Bundesheer-Einheiten übernahmen die koordinierte Evakuierung der Eingeschlossenen. Aufräumarbeiten begannen noch am Abend, die Gletscherstraße blieb vorerst gesperrt.
Wer zahlt bei Murenschäden – und wer nicht?
Murenabgänge zählen zu den sogenannten Elementarereignissen – und diese sind in der Standardhaushaltsversicherung in Österreich häufig nicht enthalten. Elementarschäden durch Lawinen, Muren, Hochwasser oder Erdrutsche müssen als separate Zusatzklausel vereinbart sein. Wer diese Klausel nicht hat, geht im schlimmsten Fall leer aus.
Konkret gilt:
- Gebäudeschäden (Mauern, Dach, Fenster): über Eigenheimversicherung mit Elementarschadenklausel abgedeckt
- Hausratsschäden (Möbel, Geräte, Kleidung): über Haushaltsversicherung mit Elementarschadenklausel
- Kfz-Schäden: über Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko), wenn Elementarereignisse eingeschlossen sind
Deckungssummen bei Elementarschäden liegen oft deutlich niedriger als bei anderen Schadensereignissen – vielfach zwischen 3.000 und 30.000 Euro. Ähnliche Überraschungen erlebten viele Betroffene bereits nach dem Hagelunwetter in Österreich im Frühjahr 2026, als die Grenzen des Versicherungsschutzes sichtbar wurden.
Haftung: Kann man gegen Dritte vorgehen?
Viele Betroffene fragen sich, ob Gemeinde, Land Tirol oder der Straßenbetreiber für Schäden haftbar gemacht werden können. Das österreichische Recht kennt die Amtshaftung gemäß § 1 Amtshaftungsgesetz (AHG): Verletzt eine Behörde schuldhaft ihre Warn- oder Schutzpflicht und entstehen dadurch Schäden, kann der Staat zur Verantwortung gezogen werden.
Amtshaftung kommt konkret in Betracht, wenn:
- amtliche Warnsysteme trotz bekannter Gefahrenlage keine rechtzeitige Warnung ausgaben
- Straßenerhaltungspflichten in ausgewiesenen Murpotenzialzonen vernachlässigt wurden
- notwendige Schutzbauten laut Gefahrenzonenplan nicht errichtet oder instand gehalten wurden
Eine pauschale Staatshaftung für Naturkatastrophen gibt es in Österreich nicht – die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheiden. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Ansprüchen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Katastrophenfonds: Was der Staat leistet
Wenn Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen, steht in Österreich der Katastrophenfonds des Bundes zur Verfügung. Der Bund erstattet den Ländern 60 % der ausgezahlten Beihilfen; die Länder geben diese als Förderungen an Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden weiter. Nicht durch Versicherungen gedeckte Schäden können berücksichtigt werden – eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Für Betroffene im Kaunertal gilt: Anträge werden bei der Gemeinde Kaunertal gestellt. Die Antragsfrist beträgt in der Regel sechs Monate ab dem Schadenseintritt. Sofort-Maßnahmen:
- Schäden fotografisch dokumentieren – unbedingt vor den Aufräumarbeiten
- Versicherungsvertrag prüfen: Ist eine Elementarschadenklausel enthalten?
- Schaden der Versicherung melden (vertragliche Meldefristen beachten)
- Gemeindeamt Kaunertal wegen Katastrophenfondsbeihilfe kontaktieren
Sonderfall: Was gilt für gestrandete Urlauber?
Viele der rund 200 Eingeschlossenen waren Feriengäste. Wer durch den Murenabgang seinen Aufenthalt unfreiwillig verlängert, hat keinen automatischen Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten – es sei denn, der Unterkunftsvertrag sieht dies ausdrücklich vor oder eine Reiseversicherung mit Naturkatastrophenschutz besteht.
Checkliste für Urlauber:
- Enthält die Reiseversicherung einen Naturkatastrophenschutz?
- Greift die Kreditkartenversicherung bei unfreiwilliger Verlängerung des Aufenthalts?
- Hat die Unterkunft eine Kulanzregelung angeboten?
Schäden am eigenen Fahrzeug sind – wie bei Privatpersonen – über die Kaskoversicherung geltend zu machen, sofern Elementarereignisse eingeschlossen sind.
Wann lohnt sich ein Rechtsanwalt?
Kleinere Schäden lassen sich oft direkt mit Versicherung oder Katastrophenfonds abwickeln. Anwaltliche Unterstützung wird wichtig, wenn:
- die Versicherung eine Leistung verweigert oder die Schadenshöhe anzweifelt
- Amtshaftungsansprüche gegen Behörden oder die Gemeinde geprüft werden sollen
- Konflikte zwischen Mietern und Vermietern über Instandhaltungspflichten entstehen
- ein Vergleich mit dem Gegner oder der Versicherung ausgehandelt werden muss
Wichtig: Bei Amtshaftungsansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger – maximal zehn Jahre ab der schädigenden Handlung. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust berechtigter Ansprüche. Spezialisierte Rechtsanwälte in Tirol für Schadenersatz- und Verwaltungsrecht können im Einzelfall klären, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchzusetzen sind.
Der Murenabgang im Kaunertal vom 28. Juni 2026 zeigt einmal mehr: Naturkatastrophen treffen Menschen unvorbereitet und stellen sie danach vor ein komplexes Geflecht aus Versicherungsrecht, Amtshaftung und staatlicher Katastrophenhilfe. Wer jetzt rasch handelt – Schäden lückenlos dokumentiert, Versicherungsverträge auf Elementarschadenklauseln prüft und Meldefristen einhält – sichert seine Ansprüche am besten ab. Im Zweifel lohnt sich das frühzeitige Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt.

Thomas Gruber