Trauerfall bei Massimo Sinató: Was Österreicher zur Verlassenschaft wissen sollten

Weiße Trauerblumen auf einem Friedhof als Symbol für einen Todesfall

Photo : Acabashi / Wikimedia

Markus Markus WeberVermögensberatung
4 Min. Lesezeit 6. Juni 2026

Massimo Sinató bricht "Let's Dance" wegen Todesfalls ab: Was Hinterbliebene in Österreich jetzt wissen müssen

"Eine sehr emotionale Woche" — mit diesen Worten erklärte Profitänzer Massimo Sinató Anfang Juni 2026 seinen vorzeitigen Ausstieg aus der RTL-Show "Let's Dance". Wie t-online berichtet, musste der 45-jährige Italiener nach dem Tod eines nahen Angehörigen die Tanzpartnerschaft mit Schauspielerin Esther Schweins beenden. Sein emotionaler Instagram-Post bewegte tausende Fans — und richtet den Blick auf eine Frage, die viele Österreicher verdrängen: Was passiert eigentlich konkret nach dem Tod eines Angehörigen?

Was geschah bei Massimo Sinató

Sinató, seit 2010 fester Profi bei "Let's Dance" und mit Rebecca Mir verheiratet, verkündete seinen Rückzug auf Instagram. Sein offener Umgang mit Trauer sorgte in deutschsprachigen Medien für viel Zuspruch. Mittlerweile nimmt der gebürtige Italiener laut news.de an der Profichallenge teil — gemeinsam mit Isabel Edvardsson.

Was im Show-Kontext eine sportliche Auszeit ist, wird im realen Leben zur juristischen und finanziellen Herausforderung. Statistik Austria meldete für 2024 insgesamt 88.910 Sterbefälle im Land. In rund 70 Prozent dieser Fälle waren Erben oder Hinterbliebene unzureichend auf die kommenden Pflichten vorbereitet. Die ersten zwölf Monate nach einem Trauerfall verlangen klare Schritte — auch wenn der emotionale Schmerz zunächst alles überdeckt.

Verlassenschaftsabhandlung in Österreich — der erste Schritt

Anders als in Deutschland kennt das österreichische Recht keinen automatischen "Erbschein". Stattdessen wird in Österreich jede Verlassenschaft (Nachlass) durch einen Gerichtskommissär — meist einen Notar — abgewickelt. Diese sogenannte Verlassenschaftsabhandlung beginnt automatisch nach der Todesmeldung beim Standesamt.

Innerhalb weniger Wochen erhalten die nahen Angehörigen Post vom zuständigen Notar. Das Bezirksgericht teilt diesen nach einem festen Verteilungsschlüssel zu — Hinterbliebene können ihn nicht frei wählen. Aufgabe des Notars: Vermögen feststellen, Erben ermitteln, Schulden prüfen.

Wichtig zu wissen: Schon vor dem ersten Termin bei Gericht sollten Hinterbliebene wichtige Unterlagen sammeln. Dazu zählen Sparbuchnummern, Wertpapierdepots, Lebensversicherungen, Immobilien-Grundbuchauszüge und ein eventuell vorhandenes Testament. Wer hier vollständig dokumentiert, beschleunigt die Abhandlung um Monate — gerichtsbekannt ist, dass mangelhafte Vorbereitung Verfahren oft auf 12 bis 18 Monate streckt.

Frist, Notar, Kosten — die wichtigsten Fakten

Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft will gut überlegt sein. In Österreich gibt es zwei zentrale Erbantrittserklärungen: die "bedingte" Erbantrittserklärung, bei der Erben nur bis zur Höhe des geerbten Vermögens haften, und die "unbedingte", bei der die Erben mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen einstehen. Wer unsicher ist, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist, sollte fast immer die bedingte Variante wählen — auch wenn diese ein zusätzliches Inventar erfordert.

Die Kosten der Verlassenschaftsabhandlung sind in der Notariatstarifordnung geregelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem typischen Nachlass von 200.000 Euro fallen rund 1.700 bis 2.200 Euro für die Notargebühren an, dazu kommen Gerichtsgebühren von etwa 1.000 Euro. Diese Beträge gehen in der Regel direkt vom Nachlass ab — Erben müssen sie nicht aus eigener Tasche vorstrecken.

Eine oft übersehene Frist: Lebensversicherungen müssen innerhalb von drei Tagen, spätestens aber innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden. Wer diese Frist versäumt, riskiert Leistungskürzungen — auch dann, wenn die Bezugsberechtigung eindeutig im Vertrag steht.

Wann ein Vermögensberater hilft

Ein erfahrener Vermögensberater oder Notar wird vor allem dort gebraucht, wo es kompliziert wird. Drei typische Konstellationen erfordern fachlichen Rat: Patchwork-Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen, grenzüberschreitende Vermögen (etwa eine Ferienwohnung in Italien, wie sie viele Sinató-Fans aus Süddeutschland besitzen) oder Unternehmensanteile im Nachlass.

Gerade bei internationalem Vermögen greift seit 2015 die EU-Erbrechtsverordnung. Sie regelt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet — meist das des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Wer als Österreicher eine Wohnung in der Toskana besitzt, sollte deshalb prüfen, ob ein notarieller Vertrag mit Rechtswahl-Klausel sinnvoll ist. Sonst kann italienisches Pflichtteilsrecht für die ausländische Immobilie greifen — mit anderen Folgen für die Erben.

Ein weiterer Punkt, der häufig unterschätzt wird: Pflichtteilsansprüche. Kinder, Ehegatten und unter Umständen eingetragene Partner haben in Österreich Anspruch auf den Pflichtteil — auch dann, wenn das Testament sie übergeht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer Pflichtteilsberechtigte enterben will, muss sehr konkrete Gründe nachweisen, die das Bürgerliche Gesetzbuch streng definiert.

Beim Bundesministerium für Justiz finden Bürger eine offizielle Übersicht zum österreichischen Verlassenschaftsverfahren unter oesterreich.gv.at. Konkrete Vermögensfragen sollten aber nicht aus Broschüren beantwortet werden — ein Vermögensberater oder ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt rechnet auch steuerliche Folgen und mögliche Schenkungen zu Lebzeiten mit ein. Die Beratung kostet typischerweise zwischen 180 und 280 Euro pro Stunde, kann aber Steuerersparnisse im fünfstelligen Bereich freisetzen.

Hilfreich ist auch eine sogenannte Vorsorgevollmacht: Sie regelt, wer im Ernstfall Bank- und Behördengänge übernehmen darf — und zwar bevor jemand verstirbt. Viele Österreicher verwechseln diese mit dem Testament. Doch während das Testament erst nach dem Tod greift, schützt die Vorsorgevollmacht schon bei schwerer Krankheit und beschleunigt im Sterbefall den Zugriff der Angehörigen auf laufende Konten. Notariell errichtet kostet sie zwischen 250 und 450 Euro — ein vergleichsweise kleiner Betrag für die spätere Klarheit.

Massimo Sinatós Schicksal zeigt: Ein Trauerfall trifft Menschen plötzlich — auch wenn das Bewusstsein dafür meist vorher fehlt. Die ersten Wochen sind emotional belastend genug. Wer schon zu Lebzeiten die wichtigsten Vermögensdokumente bündelt und mit der Familie spricht, erspart den Angehörigen viel Stress in einer Zeit, in der sie ihn am wenigsten brauchen.

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