Der Tod von Geschäftsmann Richard Lugner im Sommer 2024 hat ein juristisches Erbe hinterlassen, das die Familie noch heute beschäftigt. Im Mittelpunkt steht ein Rechtsstreit um die Lugner-Villa in Wien-Döbling: Witwe Simone Lugner fordert vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien laut einem Bericht von oe24 vom Mai 2026 rund 24 Millionen Euro von der Lugner Privatstiftung – als Ablöse für ihr lebenslanges Wohnrecht an der Villa. Die Stiftung soll bislang lediglich drei Millionen Euro angeboten haben. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 11. September 2026 angesetzt. Christina „Mausi" Lugner – die Ex-Frau des Verstorbenen – sagte im Prozess als Zeugin aus und erhob nach Berichten des Magazins weekend.at schwere Vorwürfe gegenüber Simone Lugner.
Was ist ein Wohnrecht – und wie entsteht es?
Ein Wohnrecht gewährt einer Person das Recht, eine Immobilie oder Teile davon dauerhaft zu nutzen – unabhängig davon, wer die rechtliche Eigentümerin ist. Es entsteht entweder durch einen Vertrag, durch ein Testament oder durch gesetzliche Erbfolge. In vielen Fällen wird es als lebenslanges Recht eingetragen – das heißt, es erlischt erst mit dem Tod der berechtigten Person.
Ein einmal eingetragenes Wohnrecht kann zwar abgelöst werden, aber nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis beider Parteien. Weicht eine Seite deutlich in der Bewertung ab – so wie im Fall Lugner, wo 24 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro treffen –, kommt es zu langwierigen Gerichtsverfahren. Je höher der Wert der Immobilie, desto größer sind die Interessenkonflikte und desto bedeutsamer ist eine klare rechtliche Regelung im Vorhinein.
Die Lugner Privatstiftung und ihre Rolle
Richard Lugner hatte sein Vermögen zu Lebzeiten in eine Privatstiftung eingebracht – ein in Österreich bei größeren Vermögen verbreitetes Instrument zur Vermögenssicherung und Steueroptimierung. Eine Privatstiftung ist kein klassischer Nachlass: Das eingebrachte Vermögen gehört der Stiftung als eigenständigem Rechtssubjekt und fällt nicht automatisch in den Erbschaftsfall.
Begünstigte der Stiftung – also Personen, die Erträge oder Kapital aus der Stiftung erhalten – werden in der Stiftungsurkunde festgelegt. Der Stiftungsvorstand ist verpflichtet, im Sinne der Stiftungsurkunde zu handeln, nicht notwendigerweise im Sinne der Witwe oder anderer Angehöriger. Das kann zu erheblichen Konflikten führen, wenn Wohnrechte, Pflichtteilsansprüche und Stiftungsinteressen nicht im Vorhinein klar aufeinander abgestimmt wurden.
Nach den Grunderwerbsteuer-Regelungen des Bundesministeriums für Finanzen mindern zurückbehaltene Wohnrechte den steuerpflichtigen Wert einer Immobilie – was die steuerliche Behandlung von Villa-Übertragungen mit Wohnrechtsvorbehalt komplex macht und professionelle Beratung erfordert.
Wie entstehen Erbstreitigkeiten – und wie vermeidet man sie?
Der Lugner-Fall ist ein Lehrstück über die Konsequenzen unvollständiger Nachlassplanung. Häufige Fehlerquellen, die in Österreich zu Erbstreitigkeiten führen:
- Unklare oder fehlende Testamente: Wer kein Testament hinterlässt, unterliegt der gesetzlichen Erbfolge – die nicht immer dem entspricht, was der Verstorbene gewollt hätte.
- Wohnrechte ohne schriftliche Grundlage: Ein mündlich vereinbartes Wohnrecht ist in der Praxis kaum durchsetzbar.
- Stiftungen ohne klare Begünstigungsregelung: Wenn die Stiftungsurkunde Auslegungsspielraum lässt, können Jahrzehnte an Rechtsstreitigkeiten entstehen.
- Patchwork-Familien ohne Erbvertrag: Kinder aus früheren Beziehungen und neue Partner haben oft kollidierende Interessen – die nur durch klare Vereinbarungen entschärft werden können.
Die wichtigsten Instrumente zur Vorsorge in Österreich sind das notariell beglaubigte Testament, der Erbvertrag, die Vorsorgevollmacht sowie ein Schenkungsvertrag mit Wohnrechtsvorbehalt für Immobilien, die zu Lebzeiten übertragen werden sollen.
Was ein Vermögensberater rät
Fachleute für Vermögensplanung betonen, dass Nachlassplanung kein Thema für das Alter ist – sondern ein Thema für jeden, der Vermögen aufgebaut hat. Je früher ein Testament erstellt, ein Erbvertrag aufgesetzt oder eine Stiftungssatzung präzisiert wird, desto mehr Kontrolle hat man über die eigene Vermögensnachfolge.
Eine Überprüfung bestehender Regelungen alle fünf bis zehn Jahre ist ratsam: Lebensumstände ändern sich, Ehen werden geschlossen oder getrennt, Kinder kommen hinzu, Vermögenswerte verschieben sich. Was heute passt, kann morgen zu einem Konflikt werden. Der Lugner-Streit zeigt, was passiert, wenn Vermögen, Wohnrecht und Stiftungskonstruktion nicht aufeinander abgestimmt sind: Ein Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen und erhebliche Summen an Anwalts- und Gerichtskosten verursachen – Geld, das im Familienvermögen fehlt.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Eine fundierte Nachlassplanung schützt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Beziehungen in der Familie. Auf ExpertZoom finden Sie erfahrene Vermögensberater und Finanzplaner in Österreich, die bei Nachlassplanung, Stiftungsstrukturen und Vermögenssicherung helfen – und eng mit spezialisierten Notaren und Anwälten zusammenarbeiten. Ein Beratungsgespräch heute kann einen Rechtsstreit von morgen verhindern.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Vermögensberatung. Für konkrete Fragen zur Nachlassplanung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder spezialisierten Anwalt.
Pflichtteilsrecht: Was Erben in Österreich wissen müssen
Ein zentrales Thema im Erbrecht, das im Fall Lugner mitschwingt, ist das Pflichtteilsrecht. In Österreich haben bestimmte nahe Angehörige – Kinder und Ehepartner – einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, den der Erblasser nicht einfach durch Testament oder Stiftungsgründung ausschließen kann. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Bei einer Privatstiftung ist die Frage, ob und wie Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können, rechtlich komplex. Grundsätzlich gilt: In eine Stiftung eingebrachtes Vermögen fällt nicht in die Verlassenschaft, aber Pflichtteilsberechtigte können unter Umständen Ansprüche gegenüber der Stiftung erheben, wenn die Einbringung in offensichtlicher Pflichtteilsverkürzungsabsicht erfolgte.
Dies erklärt, warum der Lugner-Streit so viele Dimensionen hat: Es geht nicht nur um ein Wohnrecht, sondern um das Zusammenspiel von Wohnrecht, Stiftungsrecht, Pflichtteilsrecht und der Frage, was der Verstorbene zu Lebzeiten mit seinem Vermögen beabsichtigt hat. Solche Fälle zeigen eindrücklich, wie wichtig eine frühzeitige, klare und rechtssichere Nachlassplanung ist – idealerweise gemeinsam mit einem Notar, einem Rechtsanwalt und einem Vermögensberater.

Markus Weber