Kevin Costner und Jake Gyllenhaal beginnen Ende April 2026 mit den Dreharbeiten zu „Honeymoon with Harry" in Queensland, Australien – ein Amazon-MGM-Projekt, das zeigt, wie internationale Streamingproduktionen Vertragsrecht und Urheberrecht für Kreative auf der ganzen Welt neu gestalten.
Was ist „Honeymoon with Harry"?
Der Spielfilm wird von Amazon MGM Studios produziert und von Glenn Ficarra und John Requa inszeniert. Das Drehbuch stammt von Dan Fogelman, bekannt durch die Erfolgsserie „This Is Us". Kevin Costner spielt den überbeschützenden Vater, Jake Gyllenhaal den künftigen Schwiegersohn – eine emotionale Komödie über zwei Männer, die auf einer ungewollten Reise zusammenwachsen. Sarah Pidgeon steht laut Variety ebenfalls kurz vor einer Zusage.
Die Besonderheit: Amazon MGM Studios hat seit Anfang 2025 die vollständige kreative Kontrolle über mehrere große Franchise-Produktionen übernommen – und baut nun sein Portfolio im Bereich internationaler Spielfilme massiv aus. Der Drehstart in Queensland Anfang Mai 2026 ist Teil einer globalen Strategie, die Produktionen dorthin verlagert, wo Steueranreize und Förderungen besonders attraktiv sind.
Warum das für österreichische Kreative relevant ist
Die Internationalisierung von Filmproduktionen durch Streamingriesen wie Amazon und Netflix verändert die Spielregeln für alle Beteiligten in der Kreativbranche – von Schauspieler:innen über Drehbuchautor:innen bis hin zu Komponist:innen und Illustrator:innen. Österreichische Kreative, die mit internationalen Produktionen zusammenarbeiten möchten, sehen sich mit einer komplexen Vertragslandschaft konfrontiert.
Die wesentlichen Fragen lauten: Welches Recht gilt? Bei internationalen Koproduktionen ist nicht immer österreichisches Recht anwendbar. Verträge können US-amerikanisches, britisches oder australisches Recht vorsehen. Wem gehören die Rechte? Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Schöpfer:innen, doch bei US-amerikanischen „Work for Hire"-Verträgen kann die Rechtslage völlig anders aussehen.
Laut dem Österreichischen Urheberrechtsgesetz (§ 31 UrhG) gilt: Werden Nutzungsrechte pauschal übertragen, ohne ausdrückliche Regelung einzelner Nutzungsarten, so erstreckt sich die Übertragung nur auf jene Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren. Ein entscheidender Schutz, den viele Kreative nicht kennen.
Die häufigsten Vertragsfallen bei internationalen Produktionen
Ein Fachanwalt für Urheberrecht erkennt typische Klauseln, die für Kreative nachteilig sind.
Unbegrenzte Rechteabtretung: Manche Verträge fordern die vollständige und exklusive Übertragung aller Rechte für alle Medien, alle Länder und alle Zeiten – für eine Einmalvergütung. Das klingt verlockend, kann aber langfristig erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen, wenn ein Werk später sehr erfolgreich wird.
Fehlende Kreditierung: Internationale Produktionen enthalten manchmal Klauseln, die die Namensnennung einschränken. In Österreich ist das „Recht auf Urheberbezeichnung" (§ 20 UrhG) gesetzlich verankert und unverzichtbar – aber nur wenn man es aktiv einfordert.
Einseitige Änderungsrechte: Produzenten behalten sich oft vor, Werke zu verändern, zu kürzen oder mit anderen Inhalten zu verbinden, ohne die ursprünglichen Urheber:innen zu konsultieren. Ein österreichischer Anwalt für Medienrecht kann hier explizite Schutzklauseln verhandeln.
Fehlende Regelung für neue Nutzungsarten: Streaming war vor zwanzig Jahren noch kein Thema. Heute ist es die Hauptverwertungsform. Verträge sollten explizit neue Medienformate einbeziehen – oder entsprechende Nachverhandlungsrechte für zukünftige Plattformen sichern.
Keine Beteiligung an Folgeverwertungen: Sequels, Spin-offs, Merchandise und Lizenzierungen an Dritte können enorme Einnahmen generieren. Ohne explizite Regelung gehen diese vollständig an den Produzenten.
Vergütungsansprüche, die viele Kreative nicht kennen
Österreichische Filmschaffende haben gesetzliche Ansprüche, die unabhängig von Einzelverträgen bestehen. Die Verwertungsgesellschaft VdFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden) verwaltet Vergütungsansprüche aus Kabel- und Satellitenweiterleitung, Leerträgerabgaben und Online-Nutzung.
Diese Ansprüche entstehen kraft Gesetzes – das heißt, selbst wenn ein Vertrag alle Rechte überträgt, bleiben bestimmte Vergütungsansprüche beim Urheber und können nicht wirksam wegbedungen werden. Wichtig: Sie verjähren, wenn sie nicht rechtzeitig angemeldet werden. Wer als österreichische Kreative:r an einer internationalen Produktion mitarbeitet, sollte sich umgehend bei der VdFS registrieren lassen.
Was Kreative jetzt tun sollten
Die Internationalisierung der Filmbranche bietet österreichischen Kreativen enorme Chancen – aber auch erhebliche Risiken. Der Fall „Honeymoon with Harry" zeigt: Selbst etablierte Stars arbeiten im Rahmen komplexer Studiostrukturen, die von globalen Tech-Konzernen dominiert werden.
Vor der Unterzeichnung eines internationalen Filmvertrags empfehlen Anwälte für Urheberrecht:
Lassen Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt für Medienrecht prüfen – nicht von einem Allgemeinanwalt ohne Erfahrung im Urheberrecht. Klären Sie, welches nationale Recht gilt und vor welchen Gerichten Streitigkeiten ausgetragen werden. Verhandeln Sie explizit über Streaming-Rechte, Merchandising und Sequel-Beteiligung. Sichern Sie sich Kreditierungsrechte schriftlich, auch für Trailer und Werbematerialien. Prüfen Sie, ob eine kollektive Verwertungsgesellschaft wie AKM oder VdFS Ihre Interessen vertreten kann.
Ein Rechtsexperte auf Expert Zoom kann Ihren Vertrag auf problematische Klauseln prüfen – oft bereits in einer ersten Beratungsstunde.
Fazit
Der Drehstart von „Honeymoon with Harry" in Queensland ist mehr als eine Hollywood-Schlagzeile. Er symbolisiert eine Verschiebung der Macht in der globalen Filmindustrie, bei der Streamingriesen die Produktionsbedingungen bestimmen. Österreichische Kreative, die von dieser Internationalisierung profitieren möchten, sollten ihre Vertragsrechte kennen – und sich bei Bedarf an einen spezialisierten Anwalt wenden. Die Kosten einer Rechtsberatung vor Vertragsunterzeichnung sind minimal im Vergleich zu den langfristigen Konsequenzen eines ungünstigen Vertrags.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Urheberrecht.
