Kerosin-Krise: Flüge gestrichen — welche Rechte haben österreichische Passagiere jetzt?

Österreichische Reisende warten im Flughafen Wien bei angezeigten Flugstreichungen auf der Abflugtafel
Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 7. April 2026

Europas Flugverkehr steht vor einer beispiellosen Krise: Die Blockade der Straße von Hormus durch den Nahost-Konflikt hat die Kerosinversorgung auf dem Kontinent massiv eingeschränkt. Airlines streichen Verbindungen, Tickets werden teurer — und österreichische Passagiere fragen zu Recht, welche Rechte ihnen zustehen.

Was hinter dem Kerosin-Mangel steckt

Der letzte Kerosin-Tanker aus dem Persischen Golf läuft laut Medienberichten vom 9. April 2026 in Rotterdam ein. Danach ist unklar, wann die nächste Lieferung eintrifft. Europa bezieht mehr als 40 Prozent seines Flugbenzins aus der Golfregion — eine Abhängigkeit, die sich nun dramatisch rächt.

Die Folgen sind bereits spürbar: Die skandinavische SAS hat ihren Flugplan für April 2026 um rund 1.000 Verbindungen gekürzt. Die Lufthansa prüft, 20 bis 40 Flugzeuge vorübergehend stillzulegen. An vier norditalienischen Flughäfen — darunter Mailand und Bologna — gilt bereits Kraftstoff-Rationierung. Ryanair-Chef Michael O'Leary warnte öffentlich, dass Sommerflüge in Europa gefährdet seien, wenn der Konflikt anhält.

Für Österreich kommt hinzu: Die Austrian Airlines muss möglicherweise ihre Kapazitäten ebenfalls reduzieren. Die Unsicherheit betrifft sowohl bereits gebuchte als auch geplante Flüge.

Was gilt rechtlich bei Flugstreichungen wegen Kerosin-Mangel?

Hier wird es kompliziert — und das ist genau der Punkt, bei dem Rechtsexperten entscheidend helfen können.

Die EU-Verordnung Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen, langen Verspätungen und Nichtbeförderung. Im Normalfall haben Passagiere bei Annullierung das Recht auf:

  • Erstattung des vollen Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen
  • Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug
  • Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Unterkunft bei Übernachtungsaufenthalt)
  • Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro je nach Flugdistanz

Der kritische Punkt: Airlines können die Ausgleichszahlung verweigern, wenn sie „außergewöhnliche Umstände" geltend machen, die sie nicht hätten verhindern können — wie höhere Gewalt, politische Unruhen oder extreme Wetterereignisse.

Die Frage, ob der aktuelle Kerosin-Mangel als „außergewöhnlicher Umstand" gilt, ist juristisch nicht eindeutig. Einige Airlines werden versuchen, sich auf diese Ausnahme zu berufen. Ob das zulässig ist, hängt von den konkreten Umständen ab.

Wann haben Sie trotzdem Anspruch auf Entschädigung?

Rechtliche Einschätzungen aus dem europäischen Transportrecht zeigen: Nicht jede Begründung mit „außergewöhnlichen Umständen" ist wasserdicht.

Wenn eine Airline weiß, dass sie zu wenig Treibstoff hat, und trotzdem Buchungen akzeptiert oder die Passagiere erst kurzfristig informiert, kann das als „vermeidbare" Situation gewertet werden. In solchen Fällen sind Ausgleichszahlungen trotzdem fällig.

Zudem gilt: Die Erstattung des Ticketpreises und Betreuungsleistungen sind nicht von der Außergewöhnlichkeits-Ausnahme betroffen. Selbst wenn keine Ausgleichszahlung zusteht, müssen Airlines bei Annullierung immer erstatten.

Die wichtigsten Schritte, wenn Ihr Flug gestrichen wird:

  1. Schriftliche Bestätigung der Annullierung vom Carrier verlangen
  2. Erstattungsantrag stellen — Airlines haben 7 Tage Zeit, der Frist sind gesetzlich verankert
  3. Alle Belege aufbewahren — Tickets, Buchungsbestätigungen, Korrespondenz mit der Airline
  4. Ansprüche dokumentieren — Folgekosten wie Hotel, Mietwagen, entgangene Verdienste

Wenn die Airline die Zahlung verweigert oder nicht antwortet, gibt es in Österreich die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Die apf bietet kostenlose Schlichtung für Streitigkeiten bis 5.000 Euro an.

Gilt die EU-Verordnung auch bei Buchungen über Drittanbieter?

Eine häufige Unsicherheit: Was, wenn Sie Ihren Flug über eine Plattform wie Booking.com, Kayak oder ein Reisebüro gebucht haben?

Die gute Nachricht: Die EU-Verordnung 261/2004 gilt unabhängig davon, wo Sie gebucht haben. Entscheidend ist, bei welcher Airline Sie mitfliegen — nicht, wer die Buchungsplattform ist. Ihre Ansprüche richten sich direkt an den ausführenden Luftfrachtführer.

Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben und dieses die Kommunikation mit der Airline übernimmt, behalten Sie dennoch das Recht, Ihre Ansprüche selbst direkt geltend zu machen. Ein Reisebüro kann diese Rechte nicht einschränken oder ausschließen.

Was wenn die Airline insolvent geht?

Bei einer langanhaltenden Treibstoffkrise droht einigen kleineren Airlines die Insolvenz. Das ist keine hypothetische Überlegung: Zu diesem Szenario gibt es Präzedenzfälle aus der COVID-Krise.

Wenn eine Airline insolvent geht, verlieren Passagiere oft das Geld für nicht angetretene Flüge. In diesem Fall helfen:

  • Kreditkartenzahlung: Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlt haben, können Sie oft eine Rückbuchung ("chargeback") beantragen
  • Reiseversicherung: Manche Policen decken Airline-Insolvenzen ab — prüfen Sie Ihre Bedingungen
  • Insolvenzverwalter: Bei laufenden Insolvenzverfahren können Sie Forderungen anmelden

Für all diese Szenarien gilt: Rechtsanwälte, die auf Reise- und Passagierrecht spezialisiert sind, kennen die aktuellen Urteile und wissen, welche Argumentationen bei Gerichten und Schlichtungsstellen Erfolg haben.

Was jetzt zu tun ist

Die Kerosin-Krise ist kein kurzfristiges Problem. Medienberichten zufolge könnte Europa bis Ende April 2026 nur noch 50 Prozent des benötigten Kerosins haben. Ihre Passagierrechte bei Flugstreichungen sind durch die EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt — unabhängig davon, welche Airline betroffen ist.

Wenn Sie in den nächsten Wochen fliegen möchten:

  • Prüfen Sie täglich den Status Ihrer Buchung
  • Erwägen Sie eine Reiseversicherung mit Airline-Insolvenzschutz
  • Notieren Sie die Kontaktdaten Ihrer Airline und der österreichischen apf

Wenn Ihr Flug bereits gestrichen wurde und die Airline Ihre Ansprüche ablehnt, ist ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin für Passagierrecht der effizienteste nächste Schritt. ExpertZoom verbindet Sie mit erfahrenen Juristen, die österreichisches und europäisches Reiserecht kennen.

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