Johannes Kopf, Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), warnte am 24. März 2026 eindringlich vor einer demografischen Krise auf dem österreichischen Arbeitsmarkt: Bis 2050 werden laut AMS-Prognosen rund 120.000 Arbeitskräfte fehlen – mit gravierenden Folgen für Beschäftigte, Arbeitgeber und ganze Regionen.
Warum die Warnung jetzt kommt
Die Zahlen des AMS sind konkret: Die erwerbsfähige Bevölkerung in Österreich schrumpft von 5,57 Millionen im Jahr 2023 auf 5,31 Millionen im Jahr 2035. Kopf betonte gegenüber ORF.at, dass „in der Politik bisher viel zu wenig getan wurde", obwohl die demografische Entwicklung seit Jahren bekannt sei. Besonders betroffen sind ländliche Regionen: In Bezirken wie Mürzzuschlag und Hermagor wird die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter laut AMS-Projektionen um bis zu 20 Prozent sinken. Einzig Wien ist von diesem Rückgang ausgenommen.
Die Konsequenzen gehen weit über den Fachkräftemangel hinaus: Schulen, Pflegeeinrichtungen, Nahversorgung und öffentlicher Verkehr könnten in diesen Regionen empfindlich geschwächt werden.
Was sich 2026 konkret ändert
Österreich reagiert auf den Druck mit ersten Maßnahmen – die für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende unmittelbare rechtliche Relevanz haben:
Keine Nebenverdienste beim Arbeitslosengeld: Seit Anfang 2026 dürfen Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, keine Nebeneinkünfte mehr erzielen, ohne dies dem AMS zu melden. Verstöße können zur Rückforderung von Leistungen führen.
Erweiterung der Mangelberufe: Die offizielle Liste der Mangelberufe – jene Berufsgruppen, für die eine vereinfachte Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten möglich ist – wurde 2026 auf 64 Bundesberufe ausgeweitet (2025 waren es noch 58). Dies eröffnet für Unternehmen neue Möglichkeiten der Personalgewinnung, bringt aber auch neue vertragliche und arbeitsrechtliche Verpflichtungen mit sich.
Kampagne für ältere Arbeitnehmer ab Juli 2026: Das Sozialministerium plant eine nationale Informationskampagne zur Förderung der Beschäftigung von Personen ab 60 Jahren. Ab 2027 sollen dafür jährlich 100 Millionen Euro in aktive Arbeitsmarktmaßnahmen fließen – laut Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz.
Was das für Arbeitnehmer in Österreich bedeutet
Diese strukturellen Veränderungen haben direkte Auswirkungen auf bestehende Dienstverhältnisse und die Rechtsposition von Beschäftigten:
Recht auf Weiterbildung: In Österreich können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit beantragen – ein Instrument, das angesichts sich wandelnder Berufsbilder zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wer seinen Anspruch durchsetzen will, sollte den Antrag frühzeitig stellen und arbeitsrechtlich prüfen lassen.
Kündigung wegen Umstrukturierung: Wenn Unternehmen auf den Fachkräftemangel mit Restrukturierungen reagieren – Auslagerungen, Automatisierung, Stellenabbau – steigen die Risiken für bestehende Belegschaften. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen Anspruch auf Abfertigung, Einhaltung gesetzlicher Kündigungsfristen und ggf. Sozialplanleistungen.
Mehrarbeit und Überstunden: Sinkt die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte, steigt der Druck auf die verbleibenden Mitarbeiter. In Österreich sind Überstunden nicht unbegrenzt zulässig: Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Höchstarbeitszeit und schreibt Zuschlagspflichten vor. Verstöße des Arbeitgebers können von Beschäftigten arbeitsrechtlich geltend gemacht werden.
Befristete Verträge und Qualifizierungsmaßnahmen: Das AMS bietet Förderungen für Qualifizierungsmaßnahmen an, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam beantragt werden können. Wer in einem Mangelberuf tätig werden möchte, sollte die AMS-Beratung nutzen – und im Zweifelsfall vertragliche Regelungen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Wann sollte man einen Arbeitsrechtler aufsuchen?
Nicht jede berufliche Veränderung erfordert sofortige rechtliche Beratung. Diese Situationen sind jedoch klare Signale, professionellen Rat einzuholen:
- Sie erhalten eine Kündigung im Rahmen einer Umstrukturierung und sind unsicher über Ihre Abfertigungsansprüche
- Ihr Arbeitgeber möchte Ihren Vertrag auf befristet umstellen oder wesentliche Arbeitsbedingungen ändern
- Sie beziehen Leistungen vom AMS und sind unsicher, welche Nebentätigkeiten erlaubt sind
- Sie sind Unternehmen und möchten ausländische Fachkräfte über die Mangelberufsliste einstellen
Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht in Österreich kann helfen, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen – bevor aus einer unklaren Situation ein kostspieliger Rechtsstreit wird.
Welche Regionen sind am stärksten betroffen?
Nicht alle Bundesländer sind gleich stark betroffen. Laut AMS-Analysen trifft der demografische Wandel vor allem die westlichen und südlichen Bundesländer außerhalb der Ballungszentren. Kärnten gilt dabei als am stärksten gefährdet: Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter wird hier überproportional sinken. In der Steiermark sind besonders strukturschwache Regionen betroffen – allen voran der Bezirk Mürzzuschlag.
Wien ist die einzige Ausnahme: Durch Zuzug aus den Bundesländern und internationaler Zuwanderung wird die Hauptstadt als einziges Bundesland weiter wachsen. Dies verschärft jedoch den Stadt-Land-Gegensatz auf dem Arbeitsmarkt und stellt Unternehmen im ländlichen Raum vor besondere Herausforderungen bei der Personalgewinnung.
Für Beschäftigte in strukturschwachen Regionen bedeutet dies: Die Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebern steigt – gleichzeitig wächst der Druck, mobil zu sein oder sich weiterzuqualifizieren. Wer in solchen Regionen beschäftigt ist und Änderungen des Arbeitsverhältnisses erwartet, sollte seine Rechte genau kennen. Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz stellt aktuelle Informationen zu Arbeitsmarktprogrammen und Förderungen bereit.
Die Lage in Zahlen
Folgende Fakten verdeutlichen das Ausmaß der Herausforderung:
- -260.000: So viele weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter wird Österreich bis 2035 haben, verglichen mit 2023
- 120.000: Fehlende Arbeitskräfte bis 2050 laut AMS-Prognose
- 64: Bundesweit anerkannte Mangelberufe in Österreich im Jahr 2026
- 100 Mio. €/Jahr: Geplante Investitionen ab 2027 für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir, einen qualifizierten Anwalt zu konsultieren.
Die demografische Uhr tickt – und das österreichische Arbeitsrecht entwickelt sich mit ihr. Wer seine Rechte kennt, ist besser gerüstet für die Veränderungen, die kommen werden.

Anna Weber