Der Wiener Society-Unternehmer Friedrich Schiller ist am Samstag, den 28. Juni 2026, im Alter von 78 Jahren verstorben. Er erlitt in seiner Villa im 13. Wiener Gemeindebezirk einen Herzstillstand – alle Reanimationsversuche scheiterten. Schiller, der mit Kindermodeketten wie „Piff Paff Kindermoden" bekannt geworden war und jahrelang gemeinsam mit seiner Ehefrau Jeannine die Wiener Society geprägt hatte, hinterlässt eine schwer demenzkranke Frau, die seit Jahren ganztägige Betreuung benötigt. Der Tod des Unternehmers wirft eine Frage auf, mit der Tausende österreichische Familien früher oder später konfrontiert werden: Was passiert rechtlich und finanziell, wenn der gesunde Partner zuerst stirbt – und der erkrankte leidet an Demenz?
Wenn der Caregiver plötzlich fehlt
Friedrich Schiller hatte sich in den vergangenen Jahren zunehmend aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen, um seine Frau Jeannine (81) zu betreuen. Er sprach offen über ihre Erkrankung: zunächst kleine Gedächtnislücken und ungewöhnliche Stimmungsschwankungen, dann Stürze und schließlich ein vollständiger Pflegefall mit 24-Stunden-Betreuung. Bis zu seinem Tod am vergangenen Samstag trug er die Hauptverantwortung für ihre Versorgung.
Genau diese Situation – ein gesunder Partner stirbt unerwartet, während der andere schwer erkrankt und pflegebedürftig ist – stellt Familien vor enorme rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Experten warnen seit Jahren davor, und der Fall Schiller macht sie nun öffentlich sichtbar.
Wer entscheidet jetzt für Jeannine?
Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele Menschen glauben, dass Ehepartner oder Kinder automatisch für erkrankte Angehörige handeln können. In Österreich ist das nicht so. Seit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes (2. ErwSchG) am 1. Juli 2018 gilt klar: Ohne eine wirksame Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung kann niemand – auch keine nahen Verwandten – für eine demenzkranke Person über Bankkonten verfügen, medizinische Einwilligungen erteilen oder einen Heimvertrag abschließen. Nicht einmal der Ehepartner.
Für Familien wie die Schillers bedeutet das: Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die Friedrich oder eine andere Vertrauensperson bevollmächtigte, muss nun beim Pflegschaftsgericht ein Antrag auf gerichtliche Erwachsenenvertretung gestellt werden. Das ist zeitaufwendig und mit Kosten verbunden – und bedeutet in der Zwischenzeit, dass rechtlich niemand eigenständig für die betroffene Person handeln kann.
Erbrecht bei Demenz: Was gilt nach dem Tod des Partners?
Das österreichische Erbrecht räumt dem überlebenden Ehepartner klare gesetzliche Erbrechte ein. Neben Kindern des Verstorbenen erbt der Ehepartner ein Drittel, neben Eltern des Verstorbenen die Hälfte. Darüber hinaus besteht das sogenannte Vorausvermächtnis: das Recht, weiterhin in der gemeinsamen Wohnung zu wohnen und die Haushaltsgegenstände zu nutzen – unabhängig davon, wer sonst erbt.
Doch was, wenn der überlebende Ehepartner nicht mehr testierfähig ist? Wer bereits an fortgeschrittener Demenz leidet, kann keine eigenen Entscheidungen über das Erbe treffen, keine Erbschaftssteuererklärung abgeben und keinen Verlassenschaftskurator benennen. Das Pflegschaftsgericht muss dann einen Erwachsenenvertreter bestellen – einen Rechtsanwalt, Angehörigen oder Mitarbeiter des Erwachsenenschutzvereins –, der die Interessen der betroffenen Person im Verlassenschaftsverfahren wahrnimmt.
Gibt es kein wirksames Testament des Verstorbenen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ohne klare Regelungen können Geschwister oder andere Verwandte erbberechtigt sein – ein Szenario, das ohne vorherige Nachlassplanung zu Konflikten führt. Alle gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht in Österreich sind auf oesterreich.gv.at übersichtlich zusammengefasst.
Vorsorgevollmacht: Das Dokument, das alles ändert
Laut dem Hilfswerk Österreich leiden derzeit rund 150.000 Menschen in Österreich an Demenz. Viele von ihnen – und viele ihrer Angehörigen – haben keine Vorsorgevollmacht. Die meisten werden erst nach einer Diagnose oder einem Todesfall damit konfrontiert, was dieses Dokument bedeutet.
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall eigener Handlungsunfähigkeit bestimmte Aufgaben zu übernehmen: Bankgeschäfte, medizinische Entscheidungen, Wohnungsangelegenheiten. In Österreich muss sie vor einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Erwachsenenschutzverein UVWS errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden, um rechtswirksam zu sein.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Vorsorgevollmacht muss erstellt werden, solange die Person noch geschäftsfähig ist. Wer bereits an fortgeschrittener Demenz leidet, kann keine rechtswirksame Vollmacht mehr erteilen. Viele Familien unterschätzen, wie rasch sich dieses Zeitfenster schließt – oft nach nur wenigen Monaten nach der ersten Diagnose.
Was ein Rechtsanwalt konkret leisten kann
Für Familien in ähnlichen Situationen – oder für alle, die jetzt vorsorgen möchten – bietet ein auf Erbrecht und Erwachsenenschutz spezialisierter Rechtsanwalt entscheidende Unterstützung in mehreren Bereichen.
Im Verlassenschaftsverfahren vertritt er die Interessen der Erben sowie des erkrankten Ehepartners und stellt sicher, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden. Bei fehlender Vorsorgevollmacht begleitet er die Beantragung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung und kann diese Funktion selbst übernehmen.
Darüber hinaus umfasst anwaltliche Beratung die Nachlassplanung zu Lebzeiten: Testamentserrichtung, Schenkungen, Übergabeverträge und Pflichtteilsregelungen. Klare Verhältnisse heute verhindern jahrelange Erbstreitigkeiten morgen. Auch bei der Pflegefinanzierung – Pflegegeld, Heimkostenzuschüsse, Pflegekarenz – kennt ein erfahrener Rechtsanwalt alle staatlichen Unterstützungsleistungen und hilft, sie optimal zu nutzen.
Zum Thema Erbschaft und Nachlassplanung in Österreich finden Sie auf Expert Zoom weitere Hintergründe, etwa zum Erbstreit rund um Alain Delon, der zeigt, wie internationale Nachlässe und fehlende Vorsorgedokumente Familien jahrelang beschäftigen können.
Jetzt handeln – bevor der Ernstfall eintritt
Der Tod von Friedrich Schiller ist eine öffentlich gewordene Mahnung. Die wichtigsten Schritte für alle, die einen demenzerkrankten Angehörigen betreuen oder selbst vorsorgen möchten:
- Vorsorgevollmacht erstellen – solange Sie oder Ihr Angehöriger noch geschäftsfähig sind
- Testament errichten – klare Regelungen verhindern Erbstreitigkeiten
- Erwachsenenvertretung beantragen – falls keine Vorsorgevollmacht mehr möglich ist
- Pflegefinanzierung klären – Pflegegeld und staatliche Leistungen frühzeitig beantragen
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, all diese Schritte rechtssicher umzusetzen – bevor der Ernstfall eintritt. Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Erbrecht und Erwachsenenschutz spezialisiert sind und ein erstes Beratungsgespräch anbieten.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Anna Weber