Neue Flüssiggas-Verordnung 2026: Was Österreichs Hauseigentümer jetzt wissen müssen

Installateur prüft Flüssiggas-Tank bei österreichischem Einfamilienhaus
Martin Martin GruberDienstleistungen rund ums Haus
4 Min. Lesezeit 11. April 2026

Österreich hat eine neue Flüssiggas-Verordnung — die FGV 2025 wurde am 22. Jänner 2026 veröffentlicht und tritt voraussichtlich im Juli 2026 in Kraft. Die Verordnung ersetzt die bisher gültige Regelung aus dem Jahr 2002 und bringt konkrete Änderungen für alle Hausbesitzer, die Flüssigerdgas (LNG oder LPG) als Energiequelle nutzen oder planen, in diese Technologie zu investieren.

Was ändert sich mit der FGV 2025?

Die neue Verordnung modernisiert das österreichische Regelwerk für Flüssiggas grundlegend. Laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) enthält sie folgende wesentliche Neuerungen:

Neue Schwellenwerte für Kleinmengen: Die Grenzwerte für kleine Flüssiggas-Mengen wurden angehoben. Das bedeutet konkret: Kleinanlagen, die bisher unter strengeren Auflagen standen, fallen nun in eine weniger regulierte Kategorie. Haushalte mit kleinen Flüssiggastanks können von vereinfachten Anforderungen profitieren.

Aktualisierte Inspektionspflichten: Die Prüfintervalle für Flüssiggas-Anlagen wurden überarbeitet. Statt starrer Fristen aus dem Jahr 2002 setzt die neue Verordnung auf risikoorientierte Inspektionszyklen. Das bedeutet: Neue Anlagen mit modernen Sicherheitssystemen werden weniger häufig geprüft.

Neue Abdichtungsregeln: Überarbeitete Vorschriften zu Sicherheitsabständen (Sealing Distances) zwischen Flüssiggasanlagen und anderen Objekten auf dem Grundstück sind nun klar definiert. Wer neu baut oder umbaut, muss diese Abstände einhalten.

Co-Lagerung erlaubt: Erstmals darf Flüssiggas unter bestimmten Bedingungen gemeinsam mit anderen gefährlichen Materialien gelagert werden — eine wichtige Erleichterung für gewerbliche Nutzer.

Warum Flüssigerdgas in Österreich gerade Konjunktur hat

Das Timing dieser Verordnung ist kein Zufall. Österreich befindet sich mitten in einem energiepolitischen Wandel. Seit Jänner 2025 importiert Österreich laut dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) kein russisches Gas mehr über die Ukraine-Transitroute. Stattdessen setzt das Land auf diversifizierte Quellen: norwegisches Gas, nordafrikanisches Gas und — zunehmend — Flüssigerdgas (LNG) als flexible Ergänzung.

OMV, Österreichs größter Energiekonzern, hat 2023 einen Liefervertrag mit BP abgeschlossen: 1 Million Tonnen LNG pro Jahr für 10 Jahre ab 2026, geliefert über das Gate-LNG-Terminal in Rotterdam. Diese Menge reicht aus, um einen bedeutenden Teil der österreichischen Industrienachfrage zu decken.

Für Hausbesitzer und Unternehmen mit eigenem Flüssiggasbehälter bedeutet das: Die Infrastruktur für Flüssiggas wird besser, die Versorgungssicherheit steigt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden mit der FGV 2025 endlich modernisiert.

Was Hauseigentümer jetzt prüfen sollten

Die neue Verordnung ist Chance und Verpflichtung zugleich. Wer Flüssiggas nutzt oder plant, in eine Anlage zu investieren, sollte folgende Schritte in Betracht ziehen.

Bestehende Anlage prüfen lassen: Hat Ihre Flüssiggas-Anlage die Anforderungen der FGV 2025 erfüllt? Alte Anlagen aus den 2000er-Jahren entsprechen möglicherweise nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Ein Fachbetrieb kann die Anlage bewerten und notwendige Anpassungen identifizieren.

Neubau oder Sanierung planen: Wer im Rahmen einer Heizungssanierung auf Flüssiggas umsteigen möchte, sollte die neuen Abstandsregeln und Aufstellungsvorschriften kennen. Der richtige Platz für den Flüssiggastank bestimmt, ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht.

Fördermöglichkeiten nutzen: Flüssigerdgas als Übergangstechnologie kann in bestimmten Konstellationen mit österreichischen Förderungen kombiniert werden. Die hausgemachte Energiewende lässt sich mit gezielter Planung wirtschaftlicher gestalten.

Versicherung überprüfen: Mit der neuen Verordnung ändern sich auch die Haftungsgrundlagen. Wer seine Haushaltsversicherung oder Betriebsversicherung nicht aktualisiert, riskiert im Schadensfall Deckungslücken. Ein Fachmann für Haustechnik oder ein Versicherungsberater kann hier wichtige Hinweise geben.

Angebote vergleichen: Die Preise für Flüssiggas variieren je nach Anbieter, Vertragslaufzeit und Abnahmemenge erheblich. Lieferverträge werden oft auf mehrere Jahre abgeschlossen — ein unabhängiger Berater kann helfen, die langfristig günstigste Option zu identifizieren und Preisfallen zu vermeiden.

Fachbetriebe: Wer hilft bei der Umsetzung?

Die FGV 2025 erhöht die Anforderungen an ausführende Betriebe. Installationsarbeiten an Flüssiggas-Anlagen dürfen in Österreich nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung gelten aktualisierte Schulungs- und Zertifizierungsanforderungen für Installateure.

Das bedeutet für Hausbesitzer: Wählen Sie Ihren Fachbetrieb sorgfältig. Verlangen Sie einen Nachweis über die aktuelle Schulung nach FGV 2025. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) informiert auf ihrer Website ausführlich über die neue Flüssiggas-Verordnung 2025 und die Anforderungen an zertifizierte Betriebe.

Die Entscheidung für oder gegen Flüssigerdgas ist auch eine wirtschaftliche. Die Investitionskosten für einen Flüssiggastank und die zugehörige Anlage liegen je nach Größe und Ausstattung zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung, Betankung und Versicherung.

Professionelle Beratung durch einen Haustechnik-Experten kann helfen, die langfristig günstigste Lösung zu finden — und die neuen Vorschriften der FGV 2025 von Anfang an korrekt zu erfüllen. Besonders bei Altanlagen lohnt sich eine gründliche Prüfung: Viele Systeme aus dem letzten Jahrzehnt entsprechen weder dem aktuellen Sicherheitsstandard noch der aktuellen Energieeffizienz-Anforderung.

Flüssiggas oder Wärmepumpe? Die richtige Entscheidung treffen

Viele Hauseigentümer stehen gerade vor der Frage: Soll ich auf Flüssiggas setzen oder doch eine Wärmepumpe installieren? Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt keine universelle richtige Lösung.

Flüssiggas eignet sich besonders für Gebäude, die keinen Erdgasanschluss haben und sich in ländlichen Gebieten oder auf Grundstücken befinden, wo Erdwärme oder Grundwasser-Wärmepumpen schwer realisierbar sind. Für gut gedämmte Neubauten in klimatisch gemäßigten Lagen ist die Wärmepumpe oft wirtschaftlicher.

Ein Fachexperte kann anhand des Gebäudezustands, der Lage, der Nutzungsgewohnheiten und der aktuellen Energiepreise eine fundierte Empfehlung abgeben — jenseits von pauschalen Ratschlägen aus dem Internet.

Fazit: Jetzt handeln, bevor die Verordnung in Kraft tritt

Die FGV 2025 tritt voraussichtlich im Juli 2026 in Kraft. Bis dahin haben Hauseigentümer und Betriebe Zeit, bestehende Anlagen zu prüfen und neue Projekte korrekt zu planen. Wer die Änderungen ignoriert, riskiert bei der nächsten Inspektion Probleme — oder schlimmer: Versicherungslücken im Schadensfall.

Wenn Sie Fragen zu Flüssiggas-Anlagen, Heizungssanierung oder der korrekten Umsetzung der neuen Vorschriften haben, ist ein Fachexperte der richtige Ansprechpartner. Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Haustechnik-Experten und Installateure in Ihrer Region — für eine sichere und gesetzeskonforme Umsetzung Ihrer Energiepläne.

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