Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Niederösterreich neue Vorschriften für die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung der Freiwilligen Feuerwehr – und andere Bundesländer folgen schrittweise. Wer in Österreich als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau aktiv bleiben oder neu eintreten will, muss bestimmte Gesundheitsanforderungen erfüllen. Was genau geprüft wird, wann eine ärztliche Beratung sinnvoll ist – und was bei Grenzwerten passiert.
Was sich 2026 geändert hat
Niederösterreich hat Anfang 2026 seine Richtlinien zur Einsatztauglichkeit in der Freiwilligen Feuerwehr grundlegend neu strukturiert. Die Ärztekammer Niederösterreich koordiniert seither gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden die vorsorgemedizinischen Untersuchungen. Kernpunkt der Reform: Allgemeinärzte können die Tauglichkeitsuntersuchung für aktive Feuerwehrmitglieder durchführen, wenn sie entsprechend eingewiesen wurden. Der früher getrennte Nachweis der Atemschutzeignung entfällt – er wird direkt in die Gesamtuntersuchung integriert.
Der Oberösterreichische Landesfeuerwehrverband (OÖLFV) hat ebenfalls eine überarbeitete Richtlinie für Tauglichkeitsuntersuchungen im Einsatzdienst herausgegeben, die den aktuellen medizinischen Standards entspricht. In der Steiermark, Tirol und Kärnten laufen vergleichbare Anpassungen. Der Hintergrund: Die Freiwillige Feuerwehr in Österreich zählt über 300.000 aktive Mitglieder. Mit dem steigenden Durchschnittsalter der Freiwilligen – und häufigeren Extremeinsätzen durch Unwetter, Brände und Hochwasser – rückt die systematische Gesundheitsvorsorge stärker in den Fokus.
Neu ist in mehreren Bundesländern auch, dass die Kostenübernahme für Pflichtuntersuchungen geregelt wurde. In Niederösterreich trägt der Landesfeuerwehrverband die Untersuchungskosten für aktive Einsatzkräfte, sofern der Arzt auf der offiziellen Liste der zugelassenen Untersuchungsärzte steht.
Was die Tauglichkeitsuntersuchung genau prüft
Die Untersuchung orientiert sich an der standardisierten G26-Eignungsuntersuchung für Feuerwehrtätigkeiten, die in Österreich als Orientierungsrahmen gilt und in drei Kategorien eingeteilt ist:
- G26/1 – Grundtauglichkeit für aktive Feuerwehrtätigkeiten ohne Atemschutz
- G26/2 – Tauglichkeit für Tätigkeiten mit leichtem Atemschutzgerät
- G26/3 – Vollausrüstung mit erhöhter körperlicher Belastung (Chemikalienschutz, Hochleistungseinsätze)
Die Untersuchungsintervalle sind nach Alter gestaffelt: alle fünf Jahre für Mitglieder unter 40 Jahren, alle drei Jahre zwischen 40 und 50 Jahren, jährlich zwischen 60 und 65 Jahren. Ab 65 Jahren ist eine individuelle Einzelfallprüfung erforderlich.
Der Ablauf einer vollständigen G26/3-Untersuchung dauert in der Praxis zwischen 60 und 90 Minuten. Nach der Anamnese (Krankengeschichte, aktuelle Medikamente) folgen: körperliche Untersuchung, Ruhe-EKG, Blutdruckmessung in drei Positionen, Lungenfunktionstest (Spirometrie), Sehtest mit Farbunterscheidung und Gesichtsfeld, Audiogramm, sowie Blutabnahme für Laborwerte. Wenn klinisch indiziert, kann ein Belastungs-EKG hinzukommen.
Geprüft wird laut den aktuellen Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV):
- Herz-Kreislauf-System: EKG, Blutdruck, Herzfrequenz
- Lungenfunktion: FEV1 und Vitalkapazität
- Sehvermögen: Visus, Farbunterscheidung, Gesichtsfeld
- Hörfähigkeit: Audiogramm
- Allgemeine Belastbarkeit: BMI, Laborwerte (Blutzucker, Leber, Niere, Blutbild)
- Neurologische Grundfunktionen: Gleichgewicht, Reaktion, Motorik
Die häufigsten Gründe für eine Nichttauglichkeit sind dauerhafter Blutdruck über 160/100 mmHg, unkontrollierter Diabetes mellitus Typ I, Lungenfunktion unter 70 % des Sollwerts sowie bestimmte Herzrhythmusstörungen oder nicht korrigierbare Sehbehinderungen.
Wenn Werte im Grenzbereich liegen: ein konkretes Szenario
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein 44-jähriger Elektriker aus Wels ist seit 18 Jahren aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und als Atemschutzgeräteträger ausgebildet. Bei seiner Pflichtuntersuchung im September 2026 misst der Arzt wiederholt Blutdruckwerte von 148/95 mmHg – kein akuter Befund, aber dauerhaft im Grenzbereich.
Die Richtlinie des OÖLFV sieht für solche Fälle folgendes vor: Der Arzt kann eine befristete Tauglichkeitsbescheinigung für 12 Monate ausstellen, verbunden mit der Auflage, den Blutdruck medikamentös oder durch Lebensstiländerungen zu senken. Zielwert: unter 140/90 mmHg bis zur Nachkontrolle. Wird dieses Ziel nicht erreicht, verliert der Elektriker die Atemschutztauglichkeit (G26/3). Tätigkeiten ohne Atemschutzgerät (G26/1) bleiben dann weiterhin möglich.
Das bedeutet konkret: Er darf weiterhin ausrücken, aber nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden – ein erheblicher Funktionsverlust innerhalb der Feuerwehrstruktur. Hätte er seinen Hausarzt sechs Monate vor dem Pflichttermin aufgesucht und eine 24-Stunden-Blutdruckmessung (ABDM) veranlasst, wäre das Problem früh erkannt worden – und eine gezielte Behandlung hätte Zeit gehabt, Wirkung zu zeigen.
Ein weiteres Beispiel: Eine 38-jährige Lehrerin in Graz, seit zehn Jahren Raucherin, erfährt bei der Voruntersuchung, dass ihre FEV1-Spirometriewerte bei 72 % des Sollwerts liegen – knapp über der Nichttauglichkeitsschwelle von 70 %. Ein Allgemeinmediziner kann hier konkrete Maßnahmen empfehlen: Tabakentwöhnung kombiniert mit einem kurzen Inhalationsprogramm kann die Lungenfunktion in drei bis vier Monaten um 5–8 Prozentpunkte anheben – genug, um die Tauglichkeit komfortabel zu erreichen.
Laut einer internen Erhebung des Burgenländischen Landesfeuerwehrverbandes scheitern rund 8 % der Atemschutztauglichkeitsuntersuchungen beim ersten Termin. Häufigste Ursachen: erhöhter Blutdruck (41 % der Fälle), Übergewicht mit BMI über 35 (29 %) und eingeschränkte Lungenfunktion (18 %).
Berufsfeuerwehr: noch strengere Maßstäbe
Wer nicht bei der Freiwilligen, sondern bei einer Berufsfeuerwehr – etwa in Wien, Graz oder Linz – einsteigen will, begegnet einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren. Nach dem schriftlichen Eignungstest (Allgemeinwissen, technisches Verständnis, Konzentration) folgt ein physischer Sporttauglichkeitstest mit definierten Mindestleistungen: Unter anderem müssen Bewerber 12 Minuten lang einen Cooper-Test absolvieren, Klimmzüge im festgelegten Mindestreps-Bereich schaffen und einen Hindernisparcours in vorgegebener Zeit durchlaufen. Der abschließende ärztliche Test prüft dann auf Grundlage der G26-Norm.
Die Körpergrößenanforderungen variieren je nach Stadtfeuerwehr: In Wien gilt ein Mindestwert von 166 cm; in Linz liegt die Untergrenze bei 165 cm für Männer. Sehschwäche ist kein automatischer Ausschlussgrund – korrigiertes Sehen auf mindestens 0,7 auf dem schlechteren Auge gilt in den meisten Städten als ausreichend.
Was bei einem negativen Befund passiert
Die Tauglichkeitsentscheidung liegt ausschließlich beim untersuchenden Arzt. Der Feuerwehrkommandant kann keine Ausnahmen genehmigen – die ärztliche Bescheinigung ist Voraussetzung für den aktiven Einsatzdienst. Wer als nicht tauglich eingestuft wird, hat folgende Optionen:
- Widerspruch durch zweites Gutachten: Ein zweiter, unabhängiger Arzt kann auf Kosten des Mitglieds eine Gegenbegutachtung durchführen. Stimmt dieser Arzt nicht überein, entscheidet ein vom Landesfeuerwehrverband benannter Obergutachter.
- Befristete Wiederholungsuntersuchung: Wenn die Ursache behandelbar ist (z. B. Blutdruck, Übergewicht, Lungenfunktion), kann ein neuer Termin nach drei bis sechs Monaten beantragt werden.
- Wechsel in eine Nicht-Einsatzfunktion: Verwaltung, Ausbildung, Gerätewart oder Öffentlichkeitsarbeit – die meisten Freiwilligen Feuerwehren in Österreich bieten solche Rollen an.
Eine Nichttauglichkeit für den Einsatzdienst bedeutet nicht das Ende der Feuerwehrmitgliedschaft. Dennoch sollte der psychische Druck, der mit einer solchen Entscheidung verbunden ist, ernst genommen werden – besonders bei Mitgliedern, die seit Jahren aktiv im Einsatz sind und ihre Tätigkeit als zentralen Teil ihrer Identität erleben. Informationen zu Burnout und psychischer Belastung bei österreichischen Einsatzkräften finden Sie auch im ExpertZoom-Artikel zur Burnout-Krise 2026.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Gesundheitliche Entscheidungen sollten immer gemeinsam mit einem qualifizierten Mediziner getroffen werden.
Was Feuerwehrmitglieder und Interessierte jetzt tun sollten
Die Neuregelungen 2026 treffen besonders jene, die sich gerade für die Freiwillige Feuerwehr bewerben oder in den nächsten Monaten zur Pflichtuntersuchung anstehen. Wer proaktiv vorgeht und drei bis sechs Monate vor dem Termin einen Arzt aufsucht, erhöht seine Chancen erheblich, die Untersuchung ohne Auflagen zu bestehen.
Empfohlene Vorabschritte:
- Blutdruckmessung über mehrere Wochen: Einmalwerte sind wenig aussagekräftig. Eine 24-Stunden-Blutdruckmessung (ABDM) beim Hausarzt liefert ein realistisches Bild des Tagesdurchschnitts.
- Lungenfunktionstest: Für Atemschutzgeräteträger entscheidend – besonders nach Atemwegserkrankungen oder bei aktiven Rauchern.
- Laborwerte prüfen: HbA1c (Diabetes-Vorsorge), Gesamtcholesterin, Nieren- und Leberwerte – alles Parameter, die bei der G26-Untersuchung abgefragt werden.
- BMI-Check: Ein BMI über 35 kann direkt zur Nichttauglichkeit führen. Eine strukturierte Gewichtsreduktion von 4–6 kg über drei Monate reicht oft aus, um wieder unter den kritischen Schwellenwert zu fallen.
Details zu zugelassenen Untersuchungsärzten und den Untersuchungsinhalten finden sich auf der Informationsseite der Ärztekammer Niederösterreich zur Feuerwehruntersuchung. Wer persönliche Fragen zu Laborwerten, Blutdruck oder allgemeiner Einsatztauglichkeit hat, kann über ExpertZoom einen Allgemeinmediziner, Internisten oder Arbeitsmediziner direkt konsultieren – rechtzeitig vor dem Pflichttermin. Ein Gespräch von 30 Minuten kann entscheidend sein, um Grenzwerte vor dem Prüftermin in den grünen Bereich zu bringen.

Claudia Gruber