Ferrari Luce 2026: Was Käufer und Werkstätten über den ersten Elektro-Ferrari wissen müssen

Roter Ferrari Sportwagen auf einer Stadtstraße

Photo : Loco Steve / Wikimedia

Michael Michael MüllerKfz-Service & Reparatur
4 Min. Lesezeit 26. Mai 2026

Ferrari hat am 25. Mai 2026 in Rom seinen ersten vollelektrischen Serienwagen vorgestellt: den Ferrari Luce. Das Fahrzeug kostet 550.000 Euro, leistet 1.050 PS und wurde gemeinsam mit dem Designkollektiv LoveFrom von Apple-Designer Sir Jony Ive gestaltet. Was der Luce für Käufer, Kfz-Experten und Werkstätten in Österreich bedeutet.

Der erste Elektro-Ferrari – was ihn technisch besonders macht

Der Ferrari Luce ist eine Liftback-Limousine mit einem Allradantrieb aus vier Elektromotoren und einer Leistung von 1.050 PS (772 kW). Die Gewichtsverteilung liegt bei 47:53 – ungewöhnlich ausgewogen für ein so leistungsstarkes Fahrzeug. Ferrari gibt an, für das Projekt 60 neue Patente angemeldet zu haben. Die Fertigung erfolgt in einem eigens errichteten „E-Building" in Maranello; erste Auslieferungen sind für Oktober 2026 geplant.

Das Innenraumdesign setzt auf physische Bedienelemente statt Touchscreens – ein bewusster Gegenentwurf zu vielen anderen EV-Premiumherstellern. Die Karosserie folgt klassischer Ferrari-Formensprache, verzichtet aber auf klassische Motorenhaubenproportionen. Ferrari selbst spricht von „einer neuen Ära" für die Marke.

Was Kfz-Experten über die Wartung von Hochleistungs-EVs wissen müssen

Mit dem Luce stellt sich für österreichische Kfz-Werkstätten eine zentrale Frage: Wer darf ein solches Fahrzeug überhaupt warten? Ferrari-Fahrzeuge werden ausschließlich über autorisierte Vertragswerkstätten betreut – das gilt für den Luce noch stärker als für Verbrennermodelle. Elektrische Antriebssysteme dieser Klasse erfordern spezifische Hochvoltzertifizierungen für Techniker.

In Österreich schreibt die ÖNORM EN 50110-1 vor, dass Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen (ab 60 Volt Gleichspannung oder 30 Volt Wechselspannung) nur von entsprechend geschultem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen. Ein allgemeiner Kfz-Mechaniker ohne EV-Zertifizierung darf nicht eigenständig an Batterie, Leistungselektronik oder Wechselrichtern des Luce arbeiten.

Für Ferrari-Händler und -Werkstätten bedeutet das: Investitionen in Schulungen und Spezialwerkzeug für Hochvolt-Antriebe werden in den nächsten Jahren unausweichlich. Wer diese Qualifikationen nicht vorweist, riskiert Haftungsansprüche bei Unfällen oder Schäden nach einer unsachgemäßen Reparatur.

Steuerliche Dimension: 550.000 Euro und die österreichische NoVA

Ein Ferrari Luce-Kauf in Österreich ist auch steuerlich ein besonderes Ereignis. Für Privatpersonen fällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an – bei Elektrofahrzeugen besteht bis zu einem Listenpreis von 60.000 Euro eine NoVA-Befreiung. Beim Luce mit einem Preis von 550.000 Euro greift diese Befreiung jedoch nicht vollständig: Der über die Freigrenze hinausgehende Betrag unterliegt der regulären NoVA-Berechnung.

Für Unternehmen, die den Luce als Firmenfahrzeug kaufen oder leasen möchten, gilt: Elektrofahrzeuge sind in Österreich bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 Euro vom Sachbezug für Mitarbeiter befreit. Oberhalb dieser Grenze – beim Luce weit überschritten – wird ein Sachbezug von 2 Prozent des Anschaffungswerts pro Monat angesetzt. Das entspricht beim Luce einem monatlichen Sachbezug von 11.000 Euro – und einer erheblichen Steuerbelastung für den Mitarbeiter.

Laut dem Bundesministerium für Klimaschutz und Mobilität (BMK) gibt es für Elektrofahrzeuge in Österreich verschiedene Förderprogramme – diese sind jedoch in der Regel auf Fahrzeuge mit einem Anschaffungswert von unter 60.000 Euro ausgerichtet. Für den Ferrari Luce kommen staatliche Kaufprämien daher nicht in Betracht.

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Was Käufer vor dem Kauf rechtlich prüfen sollten

Bei einem Kaufpreis von 550.000 Euro sind vertragliche Details entscheidend. Folgende Punkte sollten mit einem Rechtsanwalt oder Kfz-Experten vor Vertragsabschluss geprüft werden:

Lieferverzug und Rücktrittsrecht: Ferrari hat Auslieferungen für Oktober 2026 angekündigt. Was passiert, wenn es zu Verzögerungen kommt? In Österreich gilt das ABGB: Bei erheblichem Lieferverzug hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und geleistete Anzahlungen zurückzufordern.

Gewährleistung und Garantie: Als Neuwagen gilt beim Luce die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe gemäß österreichischem Verbraucherrecht. Darüber hinaus bietet Ferrari in der Regel Herstellergarantien an – deren genaue Bedingungen für das Batteriesystem des Luce sollten vor Kauf schriftlich festgehalten werden.

Importbedingungen: Der Luce wird in Maranello gefertigt. Wer ihn nicht über einen österreichischen Ferrari-Händler, sondern direkt oder über Parallelimport bezieht, riskiert den Verlust der Herstellergarantie und steuerliche Komplikationen bei der EuSt (Einfuhrumsatzsteuer).

Was die EV-Welle für österreichische Kfz-Betriebe insgesamt bedeutet

Der Ferrari Luce ist ein Extrembeispiel – aber er verdeutlicht einen Trend, dem sich kein Kfz-Betrieb in Österreich entziehen kann. Elektrofahrzeuge machen 2026 bereits über 20 Prozent der Neuzulassungen in Österreich aus. Damit steigt die Zahl der Fahrzeuge, die mit Hochvolttechnik in Werkstätten kommen, stetig.

Für Kfz-Betriebe bedeutet das konkret: Die klassische Ausbildung zum Kfz-Techniker reicht nicht mehr aus. Wer konkurrenzfähig bleiben will, muss in Weiterbildungen investieren. In Österreich bieten das WIFI, die WKO und spezialisierte Anbieter wie die Akademie Ladungssicherung Hochvolt-Schulungen an, die zur Zertifizierung nach EN 50110-1 führen.

Außerdem stellt sich für kleinere Werkstätten die Frage der Haftung: Wer ein Elektrofahrzeug unsachgemäß repariert und dadurch ein Batteriebrand oder ein Hochvoltunfall passiert, haftet strafrechtlich und zivilrechtlich. Ein Kfz-Rechtsexperte oder Betriebsjurist kann helfen, Haftungsausschlüsse in AGB zu verankern und sicherzustellen, dass die Betriebshaftpflicht EV-spezifische Schäden abdeckt.

Ladeinfrastruktur: Auch hier lauern rechtliche Fallen

Wer einen Ferrari Luce oder ein anderes Hochleistungs-EV in Österreich besitzt, denkt früh an die eigene Ladeinfrastruktur. Der Luce benötigt, wie Ferrari offiziell bestätigt, Schnellladung für sinnvollen Alltageinsatz. In Eigentumswohnungen und Mietshäusern ist die Installation einer Wallbox oder eines Hochvolt-Ladepunkts jedoch nicht automatisch möglich.

Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit 2022 das Recht auf Ladeinfrastruktur für Eigentümer – mit Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft. Mieter haben seit der WEG-Novelle ein Anrecht auf Zustimmung des Vermieters bei technischer Machbarkeit. Doch was „technisch machbar" bedeutet, ist im Einzelfall oft strittig. Hier kann ein Rechtsanwalt oder Kfz-Sachverständiger klären, welche Rechte und Pflichten gelten.

Fazit: Fachberatung ist Pflicht – nicht nur bei 550.000 Euro

Der Ferrari Luce ist ein Meilenstein der Automobilgeschichte und gleichzeitig ein Beispiel dafür, wie komplex Kauf, Wartung und steuerliche Abwicklung bei Premiumfahrzeugen sein können. Ob als Privatperson, Unternehmer oder Kfz-Betrieb: Vor einer Entscheidung dieser Größenordnung ist professionelle Beratung unverzichtbar.

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Hinweis: Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Einzelberatung.

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