Am 10. Juni 2026 startet auf Amazon Prime Video die neue Serie „Every Year After" – alle 8 Episoden sofort verfügbar. Hunderttausende österreichische Nutzer werden sich anmelden oder ihr Abo verlängern. Was die wenigsten wissen: Als Streaming-Abonnent in Österreich haben Sie konkrete Rechte, die Amazon einhalten muss.
Was ist „Every Year After"?
Die romantische Dramaserie basiert auf dem Bestseller-Roman „Every Summer After" der kanadischen Autorin Carley Fortune aus dem Jahr 2022. Die acht Episoden erzählen die Geschichte von Percy Fraser, die Jahre nach ihrer ersten großen Liebe in einen kleinen Seebadeort zurückkehrt. Die Weltpremiere fand am 8. Juni 2026 beim Tribeca Festival in New York statt. Variety bezeichnete die Serie als „traumhaften Sommerroman in Serienform". IMDB-Nutzer bewerteten sie zum Start mit 7,2 von 10 Punkten.
Für Amazon Prime ist dies ein strategischer Release: Die Plattform konkurriert mit Netflix, Disney+ und Apple TV+ um Sommerabonnenten. Genau diese Konkurrenzsituation macht es wichtig, dass österreichische Verbraucher ihre Rechte kennen – bevor sie ein Abonnement abschließen oder verlängern.
Ihr 14-Tage-Widerrufsrecht: Wann gilt es, wann nicht?
Grundsätzlich haben Sie beim Abschluss eines Online-Abonnements in Österreich 14 Tage Widerrufsrecht. Aber: Bei digitalen Inhalten wie Streaming-Diensten erlischt dieses Recht, sobald Sie ausdrücklich zustimmen, dass der Dienst sofort beginnt – und erklären, dass Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
Amazon Prime nutzt genau diese Ausnahme. Beim Klick auf „Jetzt ansehen" oder dem Start des Streaming-Dienstes erteilen Sie diese Zustimmung stillschweigend. Das ist legal, aber muss klar kommuniziert werden. Die EU-Richtlinie über digitale Inhalte (Richtlinie 2019/770/EU), abrufbar unter EUR-Lex, regelt genau diese Situation: Plattformen müssen transparent informieren, bevor das Widerrufsrecht erlischt.
Haben Sie diese Information nicht klar erhalten, bleibt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen – trotz Nutzung des Dienstes.
Kündigung: Amazon muss es einfach machen
Seit dem EU-weiten Inkrafttreten der neuen Verbraucherrechte ist Amazon verpflichtet, die Kündigung eines Abonnements so einfach zu gestalten wie den Abschluss. In der Praxis bedeutet das: Ein sogenannter „Kündigungsbutton" muss gut sichtbar im Konto-Bereich platziert sein.
Konkret in Österreich: Sie können Amazon Prime monatlich kündigen. Die Kündigung muss bis zum letzten Tag des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam eingehen. Eine Restattung für ungenutzte Tage gibt es bei monatlicher Abrechnung in der Regel nicht – außer Sie machen geltend, dass die Kündigung durch eine irreführende Benutzeroberfläche erschwert wurde.
Wer Schwierigkeiten mit der Kündigung hat, kann sich an den Internet Ombudsmann (ombudsmann.at) wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.
DSGVO: Was Amazon über Sie speichert
Amazon Prime Video speichert Ihr Sehverhalten, Ihre Suchanfragen und Ihre Zahlungsdaten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie in Österreich folgende Rechte:
- Auskunftsrecht: Sie können jederzeit verlangen, welche Daten Amazon über Sie gespeichert hat.
- Löschungsrecht: Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen.
- Datenübertragbarkeit: Ihre Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format übermittelbar sein.
- Widerspruchsrecht: Sie können der Nutzung Ihrer Daten für personalisierte Werbung widersprechen.
Diese Rechte gelten gegenüber Amazon EU S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg – die DSGVO ist in der gesamten EU anwendbar. Ein formloser Brief oder eine E-Mail an den Datenschutzbeauftragten von Amazon genügt, um Ihre Rechte einzufordern.
Schlechte Bildqualität oder technische Probleme: Was jetzt?
Wenn eine Serie wie „Every Year After" von Anfang an in schlechter Qualität streamt oder technische Fehler aufweist, liegt möglicherweise ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts vor. Die EU-Richtlinie 2019/770 verpflichtet Anbieter digitaler Inhalte, diese in vertragsgemäßer Qualität zu liefern.
In der Praxis: Zeigen Sie technische Probleme umgehend im Amazon-Kundendienst an und dokumentieren Sie diese mit Screenshots. Bei anhaltenden Störungen haben Sie Anspruch auf Abhilfe – im Extremfall auf Preisminderung oder Vertragsauflösung.
Wenn das Abo unberechtigt verlängert wird
Manche Nutzer berichten, dass Amazon Prime nach einem kostenlosen Probezeitraum automatisch auf ein Bezahlabo umgestellt wird, ohne dass dies deutlich kommuniziert wurde. Österreichisches Konsumentenschutzrecht schützt Sie hier: Laut §864a ABGB sind überraschende oder nachteilige Klauseln in AGB unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurden.
Laut einem Bericht von Expert Zoom laufen in Österreich bereits Sammelklagen gegen Amazon im Bereich Verbraucherrecht. Wer betroffen ist, sollte prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist.
Streaming-Recht: Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche durchsetzen
Viele Verbraucher scheuen den Aufwand, gegen große Konzerne wie Amazon rechtlich vorzugehen. Dabei sind die Kosten oft überschaubar – besonders wenn ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einschätzt, bevor ein Verfahren eingeleitet wird.
Auf Expert Zoom finden Sie österreichische Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Verbraucherrecht und digitale Dienste, die eine erste Einschätzung geben können.
Streaming boomt – Ihre Rechte bleiben bestehen
Der Start von „Every Year After" am 10. Juni 2026 auf Amazon Prime ist einer von vielen großen Streaming-Releases dieses Jahres. Mit wachsendem Angebot wächst auch die Notwendigkeit, die eigenen Rechte als Abonnent zu kennen: Widerrufsrecht, Kündigungsregeln, Datenschutz und Gewährleistung sind keine Kleinigkeiten – sie schützen Sie bei jedem Abo-Abschluss.
Wenn Sie unsicher sind, ob Amazon Ihre Rechte korrekt kommuniziert hat oder ob eine automatische Verlängerung rechtmäßig war, lohnt sich das Gespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Die nächste Episode beginnt erst, wenn Ihre Rechte gesichert sind.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Thomas Gruber