Elif Eralp gewinnt Berlin-Wahl: Was das für Mieter in Österreich bedeutet

Elif Eralp bei der Linke Berliner Wahlkampfveranstaltung September 2026

Photo : Roy Zuo / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 20. September 2026

Am 20. September 2026 hat Berlin gewählt — und das Ergebnis elektrisiert ganz Europa. Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken und Tochter türkischer Migranten, ist nach ersten Hochrechnungen zur voraussichtlichen künftigen Regierenden Bürgermeisterin der deutschen Hauptstadt gewählt worden. Das Herzstück ihres Programms: die Vergesellschaftung von 220.000 Wohnungen aus den Händen großer Immobilienkonzerne. Was in Berlin als politisches Erdbeben gilt, hat für Mieter in Österreich eine unmittelbar praktische Botschaft — und zeigt, warum es jetzt wichtiger denn je ist, die eigenen Mietrechte zu kennen.

Das politische Erdbeben in Berlin — Eralp und die Wohnungsfrage

Elif Eralp, 45 Jahre alt, wäre bei einem Regierungsantritt die erste Berliner Bürgermeisterin mit türkischem Migrationshintergrund. Ihre Kampagne setzte auf das drängendste Problem der deutschen Hauptstadt: explodierende Mieten, verdrängte Familien und Wohnraum als Spekulationsobjekt.

Die Linke verspricht Konkretes: Die rund 220.000 Wohnungen der größten Berliner Immobiliengesellschaften — darunter Vonovia und Deutsche Wohnen — sollen in öffentliches Eigentum überführt werden. Das entspricht dem umstrittenen Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen" aus dem Jahr 2021, dessen Umsetzung seither politisch blockiert war. Eralp hat die Koalitionsbeteiligung ausdrücklich von diesem Schritt abhängig gemacht.

Eine BerlinTrend-Umfrage vom September 2026 zeigt die gespaltene Stimmung: 46 Prozent der Berliner stehen der Enteignung ablehnend gegenüber, 37 Prozent befürworten sie — und doch hat die Linke gewonnen. International wird Eralp mit New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani verglichen, dessen populistischer Wahlkampf auf Erschwinglichkeit und Wohnraum für alle setzte. Die Linke hatte sogar eine Delegation nach New York entsandt, um dessen Strategie zu studieren.

Österreich unter Druck: Eine Krise, die keine Grenzen kennt

Was in Berlin auf die Straße treibt, ist in Wien und anderen österreichischen Städten längst Alltag. Die Bundeshauptstadt erlebt seit Jahren einen der stärksten Mietpreisanstiege im deutschsprachigen Raum. Laut Statistik Austria stiegen die Angebotsmieten in Wien zwischen 2020 und 2025 um mehr als 35 Prozent — deutlich schneller als die allgemeine Inflationsrate.

Besonders hart trifft es den privaten Wohnungsmarkt: Neuvermietungen liegen häufig weit über dem gesetzlichen Richtwert, insbesondere in begehrten innerstädtischen Bezirken. Gleichzeitig schrumpft das Angebot an geförderten Neubauten, weil hohe Baukosten gemeinnützige Träger unter Druck setzen.

Auch in Graz, Linz und Salzburg berichten Wohnrechtsberatungen von einer markanten Zunahme an Anfragen seit 2024: Mieter suchen Rat, weil Erhöhungen auf einmal kommen, Betriebskostenabrechnungen unklar bleiben oder Kündigungen völlig unerwartet ins Haus flattern.

Doch anders als in Deutschland, wo der Mieterschutz zersplittert und lückenhaft wirkt, bietet das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) für jene Mieter, die in seinen Anwendungsbereich fallen, vergleichsweise solide Schutzrechte. Das Problem: Ein Großteil der Mieter weiß nicht, was ihnen tatsächlich zusteht — und verzichtet dadurch auf Ansprüche, die ihnen gesetzlich zustehen.

Was österreichische Mieter rechtlich fordern können

Das MRG schützt Mieter in sogenannten Vollanwendungsfällen besonders weitgehend: Das betrifft vor allem Wohnungen in Altbauten mit Baujahr vor 1945 sowie bestimmte gemeinnützige Bauten. In diesen Fällen gelten strenge Beschränkungen für die zulässige Miethöhe.

Das Kernprinzip: Die vereinbarte Miete darf den ortsüblichen Richtwert nicht überschreiten. Für 2026 liegt der Richtwert in Wien bei 6,67 Euro pro Quadratmeter Nettomiete (ohne Betriebskosten) für eine Wohnung der Kategorie A. Aufschläge sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt — etwa für eine überdurchschnittliche Lage, besondere Ausstattung oder einen Lift.

Für Neubauten und frei finanzierte Eigentumswohnungen gilt dagegen das Prinzip der freien Mietzinsvereinbarung — hier greift der gesetzliche Schutz kaum. Wer jedoch in einem Altbau oder einem genossenschaftlichen Haus wohnt und einen überhöhten Mietzins vermutet, hat das Recht, diesen per Antrag bei der Schlichtungsstelle oder gerichtlich überprüfen zu lassen.

Konkret kann ein auf Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt in folgenden Situationen entscheidend weiterhelfen:

  • Überhöhter Mietzins im Anwendungsbereich des MRG — mit der Möglichkeit rückwirkender Rückforderung
  • Unbegründete Kündigung oder Räumungsklage durch den Vermieter
  • Streitigkeiten über Betriebskosten oder Abrechnungsfehler
  • Konflikte bei Wohnungsübergabe, Kaution oder Instandhaltungspflichten
  • Unklare Vertragsklauseln, die zum Nachteil des Mieters ausgelegt werden

Laut Arbeiterkammer Österreich wenden sich jährlich zehntausende Mieterinnen und Mieter mit Beschwerden über Mietverhältnisse an Beratungsstellen — ein deutliches Signal, wie groß der Informations- und Rechtsbedarf ist.

Konkret: Mieterhöhung um 18 Prozent — was Mieter jetzt tun können

Folgendes Szenario ist in Wien im Herbst 2026 typisch: Thomas H., 38, wohnt seit fünf Jahren in einer 72 m²-Altbauwohnung im 16. Wiener Gemeindebezirk (Ottakring, Baujahr 1923). Bisher zahlte er 820 Euro kalt. Im September 2026 erhält er eine schriftliche Mitteilung seines Vermieters: Ab 1. Dezember steigt die Miete auf 967 Euro — ein Anstieg von 17,9 Prozent in einem einzigen Schritt, begründet mit „Anpassung an die allgemeine Marktentwicklung".

Was Thomas nach dem MRG prüfen sollte:

Da seine Wohnung im Vollanwendungsbereich des MRG liegt (Altbau, Baujahr vor 1945, kein Neubau, kein Dachgeschossausbau), ist eine solche Mieterhöhung in dieser Höhe aller Wahrscheinlichkeit nach gesetzlich unzulässig. Der Richtwert für Wien 2026 erlaubt bei seiner Wohnungsgröße und Ausstattung eine Nettomiete von maximal 6,67 × 72 m² = 480,24 Euro — zuzüglich möglicher Zuschläge von bis zu 30 Prozent für überdurchschnittliche Ausstattung und Lage, also maximal rund 624 Euro netto. Mit durchschnittlichen Betriebskosten von ca. 2,00 bis 2,50 Euro/m² ergibt sich eine Gesamtmiete im Bereich von 768 bis 804 Euro.

Die bisherige Miete von 820 Euro lag bereits leicht über dem rechnerischen Maximum — und die neue Forderung von 967 Euro überschreitet den Richtwert um rund 163 Euro pro Monat.

Wenn die Überschreitung drei Jahre zurückreicht, hat Thomas das Recht, die Differenz rückwirkend geltend zu machen: Das entspräche bei 163 Euro/Monat × 36 Monate einem Rückforderungsanspruch von bis zu 5.868 Euro. Voraussetzung: Er stellt den Antrag auf Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde Wien, bevor die Dreijahresfrist abläuft.

Konkrete Schritte für Thomas:

  1. Baujahr und Eigentumsstruktur der Wohnung prüfen (Grundbuch, Gebäudedatenbank der MA 37)
  2. Antrag auf Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle des zuständigen Bezirks — kostenlos, kein Anwalt erforderlich
  3. Bei Streit über die Wirksamkeit der Kündigung oder Unklarheit über den MRG-Anwendungsbereich: Rechtsanwalt für Mietrecht hinzuziehen
  4. Fristen im Blick behalten: Der Rückforderungsanspruch verjährt drei Jahre nach dem ersten zu viel gezahlten Betrag

Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zu Mietrecht in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall empfehlen wir die Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

Was Sie jetzt tun können — und warum Berlin ein Signal ist

Der Berliner Wahlabend vom 20. September 2026 hat eins klargemacht: Die Wohnungsfrage ist zum zentralen politischen Thema im deutschsprachigen Raum geworden — und wird es bleiben. Für österreichische Mieter hat das eine direkte praktische Bedeutung.

Das MRG bietet soliden gesetzlichen Schutz — aber nur, wenn man ihn kennt und aktiv einfordert. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag: Fällt Ihre Wohnung in den Vollanwendungsbereich des MRG? Liegt Ihre Miete über dem Richtwert? Haben Sie eine Erhöhung erhalten, die unverhältnismäßig erscheint?

Die Schlichtungsstellen der Wiener Bezirke bieten eine kostenlose erste Anlaufstelle — ohne Anwaltszwang und ohne aufwendige Gerichtsverfahren. Für komplexere Situationen wie drohende Kündigung, Rückforderungsansprüche oder strittige Vertragsklauseln ist ein spezialisierter Rechtsanwalt die entscheidende Unterstützung.

Laut der Arbeiterkammer Österreich können Mieter im Vollanwendungsbereich zu viel bezahlte Miete bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern — ein Recht, das zehntausende Österreicherinnen und Österreicher bislang nicht in Anspruch nehmen.

Ob Berlin unter Elif Eralp tatsächlich 220.000 Wohnungen vergesellschaften wird, bleibt ein offenes politisches Kapitel. Was schon heute und unabhängig davon gilt: In Österreich haben Mieterinnen und Mieter das Recht, auf dem Rechtsweg für bezahlbares Wohnen einzustehen — mit einem erfahrenen Anwalt an ihrer Seite.

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