WHO-Notstand nach 543 Ebolafieber-Fällen im Kongo: Was Reisende aus Österreich jetzt wissen müssen

Satellitenbild von Demokratischer Republik Kongo und Uganda, Ausbruchsregion des Ebolafieber 2026

Photo : Coordenação-Geral de Observação da Terra/INPE / Wikimedia

Claudia Claudia GruberGesundheit
4 Min. Lesezeit 22. Mai 2026

Am 17. Mai 2026 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ebolafieber-Ausbruch im Kongo zum internationalen Gesundheitsnotstand (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC). Es war das erste Mal in der Geschichte der WHO, dass ein Generaldirektor einen solchen Notstand ausrief, bevor das zuständige Notstandskomitee einberufen worden war – ein Zeichen für die Dringlichkeit der Lage. Bis zum 20. Mai 2026 wurden 543 Verdachtsfälle und mehr als 131 Todesfälle gemeldet.

Der aktuelle Ausbruch betrifft die Provinzen Ituri und Nord-Kivu im Osten der Demokratischen Republik Kongo sowie mindestens einen bestätigten Fall in Uganda. Was sollten Österreicherinnen und Österreicher, die in diese Region reisen oder dort arbeiten, jetzt wissen – und wann ist ärztliche Beratung unbedingt notwendig?

Der Bundibugyo-Virus: Eine Variante ohne zugelassenen Impfstoff

Der aktuelle Ausbruch wird vom Bundibugyo-Ebolavirus verursacht – einer seltenen Variante, die erstmals 2007 in Uganda identifiziert wurde. Es handelt sich erst um den dritten Ausbruch dieses Stammes in der Geschichte. Die Besonderheit: Der einzige zugelassene Ebola-Impfstoff, ERVEBO, schützt ausschließlich gegen den Zaire-Ebolavirus-Stamm. Gegen den Bundibugyo-Virus gibt es derzeit weder einen zugelassenen Impfstoff noch spezifische Therapeutika.

Die Sterblichkeitsrate bei Bundibugyo-Ausbrüchen liegt bei 25 bis 35 Prozent – deutlich niedriger als beim Zaire-Stamm (bis zu 90 Prozent), aber noch immer sehr hoch. Die frühe klinische Erkennung und sofortige Isolation infizierter Personen sind entscheidend für die Eindämmung des Ausbruchs.

Das Europäische Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle (ECDC) stuft das Risiko für die Bevölkerung in der EU und im EWR ohne direkten Kontakt zu Ausbruchsgebieten als sehr gering ein. Für Reisende in die betroffenen Regionen ist die Situation jedoch grundlegend anders.

Wie verbreitet sich das Ebolafieber?

Ebola wird ausschließlich durch direkten Kontakt mit Blut, Körperflüssigkeiten oder Organen infizierter Menschen oder Tiere übertragen. Das Virus wird nicht über die Luft oder über Wasser weitergegeben. Das bedeutet: Das Risiko für Touristen, die normale Destinationen im Kongo oder Uganda besuchen, ist gering – aber nur wenn bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Besonders gefährdet sind:

  • Humanitäre Helfer und Gesundheitspersonal in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu
  • Reisende, die engen physischen Kontakt mit der lokalen Bevölkerung in Ausbruchsgebieten haben
  • Forschende, Journalisten und Entwicklungshelfer in aktiven Krisengebieten
  • Personen, die an Beerdigungsritualen teilnehmen, bei denen Kontakt mit Verstorbenen üblich ist

Die US-amerikanischen Gesundheitsbehörden (CDC) haben am 18. Mai 2026 eine Level-3-Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo ausgegeben und verstärkte Einreisekontrollen an US-Flughäfen aktiviert.

Was Reisende aus Österreich konkret tun sollten

Das österreichische Außenministerium (BMEIA) empfiehlt Reisenden in betroffene Regionen eine ärztliche Beratung vor der Abreise. Ein Reisemediziner kann mehrere wichtige Schritte sicherstellen:

1. Risiko individuell bewerten: Das persönliche Risikoprofil hängt stark von Zielregion, Aufenthaltsdauer und geplanten Aktivitäten ab. Wer nur die Hauptstadt Kinshasa besucht, hat ein grundlegend anderes Risiko als jemand, der in Ituri oder Nord-Kivu arbeitet.

2. Impfschutz optimieren: Gegen Bundibugyo-Ebola gibt es zwar keinen Impfstoff, aber andere Reiseimpfungen sind für Kongo-Reisen dringend empfohlen: Gelbfieber (Pflichtimpfung für die Einreise), Typhus, Hepatitis A und B sowie Meningitis. Ein aktueller und vollständiger Impfpass ist Einreisebedingung.

3. Verhaltensregeln kennen: Reisende sollten wissen, welche Verhaltensregeln in Ausbruchsgebieten gelten – Vermeidung von engem Körperkontakt, kein Kontakt mit kranken oder verstorbenen Personen, konsequente Handhygiene.

4. Versicherungsschutz prüfen: Österreichische Krankenversicherungen decken Behandlungskosten im Ausland oft nur begrenzt ab. Eine Reisekrankenversicherung mit Rückführungsklausel ist für Reisen in den Kongo unverzichtbar – besonders in einer aktiven Ausbruchssituation.

Symptome erkennen: Wann sofort zum Arzt?

Die Inkubationszeit des Ebolafiebers beträgt zwei bis 21 Tage nach der Exposition. Typische Frühsymptome sind plötzliches Fieber über 38,5 Grad Celsius, starke Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Erschöpfung und Halsschmerzen. In späteren Stadien können schwere Blutungen, Erbrechen und Durchfall hinzukommen.

Wer aus einem Ausbruchsgebiet zurückkehrt und innerhalb von 21 Tagen solche Symptome entwickelt, muss sofort telefonisch eine Klinik mit Infektionsambulanz kontaktieren – und darf dabei keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. In Österreich sind die Landeskrankenhäuser mit Infektionsabteilungen für solche Verdachtsfälle ausgerüstet und haben entsprechende Isolationskapazitäten.

Was Ärzte über den Ausbruch 2026 sagen

Das ECDC beobachtet die Situation in einem wöchentlichen Rhythmus und aktualisiert seine Risikoeinschätzungen. Reisemediziner warnen: Der Bundibugyo-Ausbruch 2026 ist der schwerste seit der Erstentdeckung des Stammes und hat erstmals Uganda erreicht – ein Land, das von Ausbrüchen in dieser Region bisher kaum betroffen war.

Der fehlende Impfstoff für den Bundibugyo-Stamm macht präventive Maßnahmen umso wichtiger. Reisende können sich nicht auf Impfschutz verlassen – konsequentes Vermeidungsverhalten ist die einzige wirksame Schutzstrategie.

Aktuelle, offizielle Informationen zum Ausbruch bietet das Europäische Zentrum für Krankheitsprävention und -kontrolle. Weitere Informationen zur Reisevorbereitung in Österreich und zu den globalen Gesundheitsfolgen des WHO-Krisenmanagements finden Sie in unseren verwandten Artikeln.

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Gesundheitliche Überwachung nach der Rückkehr

Wer aus der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda zurückkehrt und in den vergangenen 21 Tagen in Kontakt mit lokaler Bevölkerung in Ausbruchsgebieten war, sollte für die Dauer der maximalen Inkubationszeit aktiv auf Symptome achten. Das österreichische Epidemiegesetz verpflichtet Ärzte und Krankenhäuser zur Meldung bei Verdacht auf Viruserkrankungen der Klasse A – dazu zählt auch das Ebolafieber. Wer diesen Verdacht bei sich selbst hegt, sollte telefonisch die Gesundheitsnummer 1450 anrufen, um die nächsten Schritte abzustimmen, ohne andere Menschen zu gefährden.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Bei konkreten gesundheitlichen Fragen oder Symptomen nach einer Reise in Ausbruchsgebiete wenden Sie sich umgehend an einen Arzt oder rufen Sie den Gesundheitsdienst 1450 an.

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