Ein 22-jähriger Mann wurde am Mittwochabend, dem 28. Mai 2026, gegen 19:50 Uhr in der Stromstraße im 20. Wiener Gemeindebezirk Brigittenau mit einem Messer attackiert und mehrfach in den Bauch gestochen. Das Opfer rief selbst die Polizei und wurde in kritischem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert. Der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Mann, wurde wenig später am Friedrich-Engels-Platz zwischen zwei geparkten Autos versteckt festgenommen und legte bei der Einvernahme ein Geständnis ab. Bei der Tatortuntersuchung sicherten die Beamten zusätzlich einen Schlagring.
Der Fall steht beispielhaft für eine Welle an Gewaltdelikten, die Wien seit Jahresbeginn beschäftigt. Für die Betroffenen – ob Opfer, Zeugen oder Angehörige – stellt sich neben dem Schock auch eine ernüchternde Frage: Welche Rechte habe ich jetzt, und wer hilft mir, sie durchzusetzen?
Was am Mittwoch in der Stromstraße passierte
Nach Angaben der Wiener Polizei traf der spätere Täter gemeinsam mit drei Freunden auf der Stromstraße auf den 22-jährigen späteren Verletzten. "Aus zunächst verbalen Streitigkeiten entwickelte sich offenbar eine körperliche Auseinandersetzung", heißt es im Pressebericht. Im Zuge dieser Auseinandersetzung zog der 21-Jährige ein Messer und stach mehrfach zu.
Das Opfer war noch in der Lage, selbst den Notruf zu wählen. Während die Berufsrettung die Notversorgung übernahm, leitete die Polizei eine Sofortfahndung ein. Der Tatverdächtige wurde unweit des Tatorts gestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf versuchten Mord oder zumindest schwere Körperverletzung mit gefährlicher Drohung eingeleitet.
Verbrechensopferrechte: Was das Gesetz Opfern zusichert
Wer in Österreich Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat wird, hat unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens Ansprüche aus dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Diese reichen von der Übernahme von Therapiekosten bis zu Verdienstentgangsleistungen, wenn das Opfer nach der Tat länger arbeitsunfähig ist. Voraussetzung ist, dass die Tat angezeigt wurde und Mitwirkung am Verfahren erfolgt.
Das Bundesministerium für Justiz erläutert die zentralen Opferrechte im Detail. Fünf Punkte sind in der Anwaltspraxis besonders relevant.
Recht 1: Akteneinsicht und Information. Opfer dürfen den Strafakt einsehen, müssen über den Fortgang des Verfahrens informiert werden und können beantragen, dass ihnen mitgeteilt wird, wenn der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Diese Information ist nicht automatisch – sie muss aktiv beantragt werden.
Recht 2: Prozessbegleitung. Besonders schutzbedürftige Opfer – darunter Opfer schwerer Gewalttaten – haben Anspruch auf kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung. Diese wird vom Bundesministerium für Justiz finanziert und durch zugelassene Trägerorganisationen erbracht. Der Anspruch besteht ab der ersten Polizeieinvernahme bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.
Recht 3: Schonende Vernehmung. Opfer, die psychisch oder physisch besonders belastet sind, können beantragen, dass die Vernehmung außerhalb des Gerichtssaals durchgeführt wird – etwa per Videoschaltung oder in einem separaten Raum. Auch das Recht auf eine Vernehmung durch eine Person des gleichen Geschlechts ist gesetzlich verankert.
Recht 4: Privatbeteiligung im Strafverfahren. Opfer können sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren anschließen und so Schadenersatzansprüche direkt im Strafprozess geltend machen. Das spart einen eigenen Zivilprozess und beschleunigt die Entscheidung über Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang.
Recht 5: Staatliche Hilfeleistungen. Über das Sozialministeriumservice können Opfer Antrag auf Kostenübernahme stellen: Heilbehandlung, Psychotherapie, orthopädische Versorgung und – bei längerer Arbeitsunfähigkeit – Verdienstentgang. Auch Hinterbliebene haben Anspruch.
Was Zeugen und Angehörige tun sollten
Auch wer eine solche Tat lediglich beobachtet oder als Angehöriger des Opfers betroffen ist, hat eine wichtige Rolle im weiteren Verfahren. Zeuginnen und Zeugen sind grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, dürfen aber in bestimmten Konstellationen die Aussage verweigern – etwa wenn sie sich selbst belasten würden oder Angehörige des Beschuldigten sind.
Wichtig: Wer in der Nähe der Stromstraße am Abend des 28. Mai 2026 etwas beobachtet hat, sollte die Beobachtungen möglichst schnell schriftlich notieren. Details wie Uhrzeit, Kleidung der Beteiligten und Fluchtrichtung verblassen schnell. Auch Handyaufnahmen können entscheidende Beweise liefern – sie dürfen aber nicht eigenmächtig veröffentlicht werden, sondern gehören in die Hände der Ermittler.
Angehörige des Opfers können sich von Beginn an anwaltlich vertreten lassen. Ein auf Opferrechte spezialisierter Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin sorgt dafür, dass Anträge fristgerecht eingebracht werden und keine Verfahrensrechte verloren gehen. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, sollte die Möglichkeit der Verfahrenshilfe prüfen.
Wann sich der anwaltliche Erstkontakt lohnt
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung einer Straftat und der daraus folgenden Ansprüche hängt vom Einzelfall ab und sollte einem in Strafrecht erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin überlassen werden.
In der Praxis empfiehlt sich der Erstkontakt zur Anwaltschaft so früh wie möglich – idealerweise noch vor der ersten ausführlichen Polizeieinvernahme. Das gilt für Opfer ebenso wie für Zeugen, die selbst in einen Verdacht geraten könnten. Wiener Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger bieten in solchen Akutfällen häufig kurzfristige Termine.
Auch psychologische Unterstützung sollte parallel zur juristischen Begleitung in Anspruch genommen werden. Die Kosten für eine therapeutische Begleitung im Rahmen der Prozessbegleitung trägt der Staat – nicht die Betroffenen.
Für die Brigittenau wird der Fall in der Stromstraße kein Einzelfall bleiben. Wer die eigenen Rechte und Pflichten in der Praxis kennt, kann sich und sein Umfeld in einer Ausnahmesituation deutlich besser schützen. Im Zweifel gilt: Lieber eine Anwaltskanzlei zu viel kontaktieren als zu wenig – das Erstgespräch ist meist kostenlos.

Anna Weber