Waldbrand auf Kreta: Was mit dem Mietwagen passiert, wenn Sie evakuiert werden

Verlassener Mietwagen auf Kreta während Waldbrand-Evakuierung, Rauch über den Hügeln
Michael Michael MüllerKfz-Service & Reparatur
6 Min. Lesezeit 30. Juli 2026

Seit dem 28. Juli 2026 wüten auf Kreta Waldbrände, die rund 6.000 Urlauber zur sofortigen Evakuierung zwangen. Der griechische Zivilschutz ordnete die Räumung des Ferienorts Agia Galini sowie der Ortschaften Goudouras und Asprolithos an – mitten in der Nacht, mitten in der Hochsaison. Die Feuerfront erstreckt sich laut Behörden über rund 15 Kilometer; stürmische Winde machten Löschhubschrauber-Einsätze zeitweise unmöglich. Der Nationalpark rund um die Samaria-Schlucht ist seit dem 30. Juli 2026 vollständig gesperrt. Tausende österreichische Urlauber stehen jetzt vor einer Frage, auf die kaum jemand eine Antwort kennt: Was passiert mit dem Mietwagen, den sie zurücklassen mussten?

Die Frage, die gerade Tausende Urlauber beschäftigt

In einer Evakuierungssituation hat das eigene Leben Vorrang – das Fahrzeug bleibt zurück. Doch was viele Urlauber nicht wissen: Wer als Mieter eines Fahrzeugs in Griechenland den Wagen nicht in Sicherheit bringen kann, trägt unter Umständen eine erhebliche finanzielle Haftung. Die entscheidende Frage lautet: Welche Versicherung habe ich abgeschlossen – und deckt sie auch Waldbrandschäden ab?

Die Antwort hängt ausschließlich vom gewählten Tarif ab. Und genau da liegt das Problem: Viele Urlauber buchen den günstigsten Mietwagenschutz, ohne zu prüfen, was im Fall einer Naturkatastrophe gilt. Dabei geht es nicht um hypothetische Szenarien – Kreta hat in den vergangenen zehn Jahren wiederholt schwere Brandsaisons erlebt, und die Wahrscheinlichkeit, als Urlauber in eine solche Situation zu geraten, ist im Hochsommer statistisch relevant.

Was Mietwagenversicherungen in Griechenland tatsächlich abdecken

Österreichische Urlauber, die in Griechenland ein Fahrzeug mieten, begegnen typischerweise vier Versicherungsoptionen:

Haftpflichtversicherung (TP – Third Party Liability): Pflichtbestandteil jedes EU-Mietvertrags. Deckt ausschließlich Schäden, die Sie Dritten zufügen – nicht Schäden am Mietfahrzeug selbst.

Kollisionsschaden-Selbstbehalt-Verzicht (CDW/SCDW): Reduziert oder beseitigt den Selbstbehalt bei Kollisionen und Unfällen. Waldbrandschäden durch externe Ursachen sind in vielen CDW-Tarifen jedoch ausdrücklich nicht enthalten.

Brandschutzversicherung (FPC – Fire Protection Coverage): Diese Zusatzabsicherung, die viele griechische Mietwagenunternehmen explizit anbieten, deckt Feuerschäden durch äußere Einwirkung ab – einschließlich Waldbrände. Wichtig: Die Schadensmeldung muss unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, beim Vermieter erfolgen. Verzögerungen können die Deckung nachträglich unwirksam machen.

Vollkaskodeckung (FDW – Full Damage Waiver): Der umfassendste verfügbare Schutz, der Karosserie, Unterboden, Glas, Reifen und Brandschäden abdeckt – meist ohne Selbstbehalt, sofern die Mietbedingungen eingehalten wurden.

Eine gesondert abgeschlossene Kreditkarten-Zusatzversicherung kann ebenfalls greifen, deckt aber Naturkatastrophen je nach Anbieter unterschiedlich ab. Der Blick ins Kleingedruckte ist unerlässlich – und sollte idealerweise vor der Anmietung, nicht erst nach dem Schadensfall erfolgen. Wer unsicher ist, welche seiner Karten welche Deckung bietet, kann dies direkt beim Kreditkartenanbieter vor der Abreise abklären.

Konkret: Was kostet es, wenn der Mietwagen abbrennt?

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Ehepaar aus Salzburg mietet auf Kreta für zwei Wochen einen Kompakt-SUV, Neuwert rund 32.000 Euro. Sie buchen einen CDW-Schutz mit 1.500 Euro Selbstbehalt, sparen aber die optionale FPC-Brandschutzversicherung ein – Einsparung: 4,50 Euro pro Tag, also 63 Euro für den gesamten Urlaub.

Am Abend des 29. Juli parken sie das Fahrzeug am Rand von Agia Galini. Um 2:47 Uhr kommt die Evakuierungsanordnung. Das Paar flieht zu Fuß. Der Mietwagen bleibt zurück und brennt in der Nacht vollständig aus.

Was passiert nun – je nach Versicherungsmodell:

  • Nur CDW ohne FPC: Das Mietunternehmen stellt einen Totalschadensersatz von bis zu 32.000 Euro in Rechnung. Ob der CDW-Vertrag Brandschäden durch Naturkatastrophen abdeckt, ist vertragsabhängig – in vielen Fällen nein. Das Ehepaar haftet für den Großteil des Fahrzeugwerts, abzüglich des vertraglich geregelten Selbstbehalts von 1.500 Euro.

  • Mit FPC oder FDW: Der Waldbrandschaden ist vollständig oder weitgehend gedeckt. Das Ehepaar zahlt höchstens den Selbstbehalt, der je nach Tarif zwischen 0 und 500 Euro liegt.

  • Mit umfassender Jahresreiseversicherung: Wenn der Versicherungsvertrag einen Mietwagen-Naturkatastrophen-Baustein enthält, können Schäden übernommen werden. Pflicht: sofortige Kontaktaufnahme mit dem Versicherer.

Die bittere Rechnung: 63 Euro Ersparnis bei der FPC-Prämie stehen im schlimmsten Fall einer Forderung von über 30.000 Euro gegenüber. Genau solche Konstellationen münden regelmäßig in monatelange Auseinandersetzungen zwischen Urlaubern und Mietwagenunternehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass Mietwagenverträge oft nach griechischem Recht geschlossen werden – was im Streitfall die Rechtsverfolgung aus Österreich erheblich erschwert und kostenintensiv macht. Eine außergerichtliche Einigung ist in solchen Fällen erfahrungsgemäß deutlich günstiger als ein internationaler Rechtsstreit.

Wenn eine Evakuierung die Rückgabe des Fahrzeugs unmöglich macht

Viele betroffene Urlauber hatten schlicht keine Zeit, den Mietwagen zu bewegen. Was gilt dann rechtlich?

Höhere Gewalt als Haftungsausschluss: Die meisten Mietverträge kennen Klauseln zu höherer Gewalt (Force Majeure). Wenn eine behördlich angeordnete Evakuierung – wie jene des griechischen Zivilschutzes in Agia Galini – vorliegt und das Fahrzeug physisch nicht mehr erreichbar war, kann dies als Haftungsausschlussgrund geltend gemacht werden.

Amtliche Bestätigung sichern: Holen Sie noch vor Ort oder unmittelbar danach eine schriftliche oder digitale Bestätigung der griechischen Behörden (Zivilschutz, Feuerwehr oder Polizei) über die Evakuierungsanordnung ein. In Griechenland stellt die zuständige Behörde – der Griechische Zivilschutz (Γενική Γραμματεία Πολιτικής Προστασίας) – bei behördlich angeordneten Evakuierungen in der Regel entsprechende Dokumente aus. Dieses Dokument ist für jeden Versicherungsanspruch und für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung unverzichtbar – fotografieren Sie außerdem den Fahrzeugstandort und den Zustand des Mietwagens vor der Flucht, wenn dies sicher möglich ist.

Schadensmeldung nicht aufschieben: Die meisten Mietbedingungen griechischer Unternehmen sehen eine Meldefrist von 24 Stunden vor. Rufen Sie die Notfallnummer des Mietunternehmens an – auch wenn Sie sich in einer Evakuierungsunterkunft befinden – und halten Sie das Gespräch schriftlich fest.

Für Urlauber, die aus einer vergleichbaren Situation bereits Forderungen vom Mietwagenunternehmen erhalten haben, empfiehlt sich zudem ein Blick auf weiterführende Informationen zur Kaskoversicherung bei Naturereignissen in Urlaubsgebieten, um die eigene Situation einordnen zu können.

Was Kfz-Sachverständige jetzt empfehlen

Österreichische Kfz-Experten weisen darauf hin, dass der Mietwagenmarkt in Griechenland hinsichtlich der Versicherungsstandards deutlich heterogener ist als in Österreich. Anbieter, Tarife und Ausschlussklauseln variieren stark – und selbst bei identisch klingenden Bezeichnungen wie „CDW" oder „Super Cover" unterscheiden sich die tatsächlichen Deckungsumfänge von Anbieter zu Anbieter erheblich. Gerade im östlichen Kreta – dem Verwaltungsbezirk Lasithi – sind Waldbrände im Hochsommer strukturell wiederkehrend; die aktuellen Brände 2026 sind nicht das erste derartige Ereignis in dieser Region.

Für Urlauber, die bereits einen Schaden erlitten haben: Ein Kfz-Sachverständiger kann den tatsächlichen Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Schadens (Wiederbeschaffungswert, nicht Neuwert) ermitteln und überprüfen, ob die Forderung des Mietunternehmens marktkonform ist. Bei Totalschäden neigen manche Vermieter dazu, deutlich überhöhte Wiederbeschaffungskosten anzusetzen – insbesondere bei Fahrzeugen, die bereits mehrere Jahre alt waren und eine hohe Laufleistung hatten. Ein Gutachten kann hier die tatsächliche Schadenshöhe auf sachlicher Basis festlegen.

Wer in einem laufenden Schadenfall feststellt, dass Mietunternehmen und eigene Versicherung unterschiedliche Positionen vertreten, sollte frühzeitig eine unabhängige fachkundige Beratung einholen – am besten durch einen Kfz-Sachverständigen mit internationaler Erfahrung oder einen Konsumentenschutzdienst.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie sich derzeit auf Kreta befinden: Folgen Sie ausnahmslos den Anweisungen des griechischen Zivilschutzes. Ihre Sicherheit hat absoluten Vorrang. Sichern Sie im nächsten Schritt alle Mietvertragsdokumente fotografisch auf Ihrem Mobiltelefon, melden Sie Schäden sofort telefonisch beim Mietunternehmen und lassen Sie sich eine Evakuierungsbestätigung von den Behörden ausstellen.

Wenn Sie einen Kreta-Urlaub in den kommenden Wochen geplant haben: Prüfen Sie Ihren Mietwagenvertrag jetzt auf den FPC-Brandschutz oder die FDW-Vollkasko. Klären Sie mit Ihrer Reiseversicherung, ob Naturkatastrophenschäden am Mietwagen abgedeckt sind. Aktuelle Reisehinweise für Griechenland und Kreta finden Sie beim Österreichischen Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

YMYL-Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Versicherungsbedingungen variieren erheblich je nach Anbieter, Tarif und Vertragsdetails. Bei konkreten Schadensfällen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Kfz-Sachverständigen oder Versicherungsexperten.

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