Bezirkshauptmann verliert Führerschein: Was der Fall aus dem Pinzgau über Verwaltungsrecht zeigt

Hollersbach im Pinzgau mit Venedigergruppe im Hintergrund, Salzburg, Österreich

Photo : Herzi Pinki / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 20. Mai 2026

Der Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz ist nach einem Alkoholvorfall seinen Führerschein los — und derzeit im Krankenstand, während sein Stellvertreter die Amtsgeschäfte führt. Der Fall hat in Österreich breite Aufmerksamkeit erregt: Ausgerechnet die Behörde, die Verkehrsvergehen ahndet und Führerscheine einzieht, steht nun selbst im Rampenlicht. Was viele Österreicher jetzt fragen: Was darf ein Bezirkshauptmann — und was können Bürger tun, wenn sie mit Behördenentscheidungen nicht einverstanden sind?

Was ist ein Bezirkshauptmann?

Der Bezirkshauptmann ist in Österreich der Leiter der Bezirkshauptmannschaft — jener staatlichen Behörde, die zwischen Gemeinden und dem Landesamt steht. Er wird vom Landeshauptmann ernannt und ist kein gewählter Politiker, sondern ein Beamter mit Leitungsfunktion.

Die Aufgaben sind weitreichend: Der Bezirkshauptmann erteilt Genehmigungen und Konzessionen, stellt Pässe und Führerscheine aus, überwacht die Einhaltung von Bundes- und Landesgesetzen in der Region, beaufsichtigt die Gemeinden seines Bezirks auf Gesetzmäßigkeit und handelt als Bindeglied zwischen Bürgern und staatlichen Stellen.

Der Fall Gratz aus dem Salzburger Pinzgau ist deshalb so brisant, weil die Bezirkshauptmannschaft selbst für die Entziehung von Führerscheinen bei Alkoholverstößen zuständig ist. Laut Salzburg24 verlor Bezirkshauptmann Gratz nach dem Vorfall seinen Führerschein und befindet sich seither im Krankenstand.

Was passiert, wenn ein Bezirkshauptmann ausfällt?

Wenn der Bezirkshauptmann nicht dienstfähig ist — sei es durch Krankenstand, Urlaub oder andere Gründe —, übernimmt ein bestellter Stellvertreter die Amtsführung. Die Behörde bleibt funktionsfähig; laufende Verfahren werden fortgesetzt, Bescheide weiterhin ausgestellt.

Im konkreten Fall aus Pinzgau führt der Stellvertreter die Amtsgeschäfte. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich an laufenden Verfahren grundsätzlich nichts — Fristen laufen weiter, Entscheidungen werden weiterhin getroffen.

Ob ein Bezirkshauptmann nach einem solchen Vorfall im Amt verbleiben kann, hängt von der Beurteilung des zuständigen Landeshauptmanns und den disziplinarrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes ab. Strafrechtliche Konsequenzen — etwa wegen Alkohols am Steuer — werden unabhängig von der Disziplinarbehörde durch die ordentlichen Gerichte geahndet.

Ihre Rechte gegenüber Behördenentscheidungen

Der Fall Gratz wirft ein Schlaglicht auf eine Frage, die viele Österreicher bewegt: Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft nicht einverstanden bin?

In Österreich steht Bürgerinnen und Bürgern ein mehrstufiges Rechtsmittelsystem zur Verfügung:

Beschwerde beim Verwaltungsgericht: Gegen einen Bescheid (eine schriftliche Behördenentscheidung) kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingebracht werden. Das gilt für Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaft ebenso wie für jene anderer Behörden.

Revision beim Verwaltungsgerichtshof: Gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts ist unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche oder außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich — der höchsten Instanz im österreichischen Verwaltungsrecht.

Säumnisbeschwerde: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel sechs Monate), können Bürger eine Säumnisbeschwerde einbringen, um eine Entscheidung zu erzwingen.

Ombudsmann: Die Volksanwaltschaft prüft Beschwerden über Missstände in der Verwaltung — unabhängig von formellen Rechtsmitteln.

Führerscheinentzug: Was das österreichische Recht vorsieht

Dass ausgerechnet ein Bezirkshauptmann seinen Führerschein verliert, ist aus juristischer Sicht keine Ausnahme — die Rechtsordnung macht keinen Unterschied nach Berufsstand oder Amt.

Nach dem österreichischen Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) ist bei einem Alkoholgehalt im Atemluft ab 0,8 Promille (oder 0,8 mg/l) die Entziehung des Führerscheins zwingend vorgesehen. Die Mindestentziehungsdauer beträgt bei einer ersten Übertretung in dieser Größenordnung ein Monat; bei schwerwiegenden Fällen oder Wiederholung sind deutlich längere Sperren möglich.

Die Bezirkshauptmannschaft — in diesem Fall vertreten durch den Stellvertreter — ist dabei genau jene Behörde, die den Führerschein entzieht und wieder erteilt. Ein Interessenkonflikt im Verfahren, das den eigenen Behördenleiter betrifft, kann in solchen Fällen eine Befangenheitsregelung erfordern; die Entscheidung würde dann an eine andere Behörde übertragen.

Darf ein Bezirkshauptmann trotz Verfahren im Amt bleiben?

Die Frage, ob ein Bezirkshauptmann nach einem schweren Verkehrsverstoß weitermachen darf, ist komplexer als es auf den ersten Blick scheint. In Österreich regelt das Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) das Disziplinarrecht für Bundesbeamte; für Landesbeamte gelten entsprechende Landesgesetze.

Eine strafrechtliche Verurteilung führt nicht automatisch zur Amtsenthebung. Entscheidend ist, ob das Verhalten geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung des Dienstes zu erschüttern. Bei einer Amtsperson, die für die Durchsetzung eben jener Verkehrsregeln zuständig ist, die sie selbst verletzt hat, ist diese Schwelle niedrig.

Das Disziplinarverfahren läuft getrennt vom Strafverfahren — und kann auch dann eingeleitet werden, wenn das Strafgericht zu einem milden Urteil kommt. Die Disziplinarbehörde kann von einer Verwarnung über eine Geldbuße bis hin zur Entlassung aus dem Dienst entscheiden.

Für Bürgerinnen und Bürger ist das relevant: Sie haben das Recht, Dienst- oder Amtsvergehen einer Behörde zu melden. Die Volksanwaltschaft nimmt solche Hinweise entgegen und kann Erhebungen einleiten.

Wann brauchen Sie einen Rechtsanwalt bei Behördenverfahren?

Nicht jede Auseinandersetzung mit der Bezirkshauptmannschaft erfordert sofort anwaltliche Unterstützung — aber bei wichtigen Entscheidungen ist es ratsam, die eigenen Rechte zu kennen.

Ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen bei:

  • der Prüfung, ob ein Bescheid rechtmäßig ergangen ist
  • der fristgerechten Einbringung einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht
  • der Abwehr einer Führerscheinentziehung oder der Reduktion der Entzugsdauer
  • der Geltendmachung von Schadenersatz bei rechtswidrigen Behördenentscheidungen
  • Fragen zum Amtshaftungsgesetz, wenn behördliches Fehlverhalten einen Schaden verursacht hat

Ähnliche Fragen zu behördlichen Genehmigungen und österreichischem Verwaltungsrecht behandelt auch der Beitrag über Osterfeuer-Genehmigungen in Österreich — einem klassischen Beispiel für Bürger-Behörden-Interaktionen auf Bezirksebene.

Wichtig zu wissen: Gegen Entscheidungen der Volksanwaltschaft oder einer Disziplinarbehörde stehen eigene Rechtsmittelwege offen. Wer als Bürger oder Beamter in ein solches Verfahren verwickelt ist, profitiert von frühzeitiger anwaltlicher Beratung — sowohl im Straf- als auch im Disziplinar- und Verwaltungsrecht.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten verwaltungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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