Nach KTM-Stellenabbau bei Bajaj Mobility: 500 Mitarbeiter vor Frühwarnsystem-Frist

KTM-Motorrad in Aktion bei einem Geländerennen

Photo : Cdw1952 / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 13. Mai 2026

Nach dem KTM-Stellenabbau bei Bajaj Mobility AG stehen rund 500 Mitarbeiter in Mattighofen und an internationalen Standorten vor entscheidenden Wochen. Das Unternehmen, das seit Januar 2026 offiziell Bajaj Mobility AG heißt (zuvor PIERER Mobility AG), hat am 13. Jänner 2026 die nächsten Schritte seines Effizienzprogramms angekündigt: Streichung von Verwaltungs- und Mittelmanagement-Stellen, Auflösung einer kompletten Führungsebene, Bündelung internationaler Standorte. Für betroffene Beschäftigte beginnt damit das österreichische Frühwarnsystem nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz – mit konkreten Rechten, Fristen und Spielräumen, die jetzt zählen.

Das Effizienzprogramm folgt der KTM-Insolvenz Ende 2024 und der Sanierung im Lauf des Jahres 2025. Der CEO Gottfried Neumeister hat die Maßnahmen am 13. Jänner 2026 öffentlich angekündigt. Die Bajaj Auto International Holdings B.V. als Mehrheitseigentümer trägt die Restrukturierung mit. Im ersten Quartal 2026 meldete das Unternehmen einen konsolidierten Umsatz von 331,3 Millionen Euro (plus 70,2 Prozent) und Verkaufszahlen von 40.332 Motorrädern. Zum 31. Dezember 2025 hatte die Gruppe 3.794 Beschäftigte. Das Ziel des Programms: Bajaj Mobility soll als fokussierter Drei-Marken-Konzern (KTM, GASGAS, Husqvarna) bis zum dritten Quartal 2026 die Sanierung abschließen.

Was das Frühwarnsystem für Betroffene bedeutet

Wenn ein österreichischer Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen mehr als eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern kündigen will, muss er das beim regional zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) anzeigen. Diese Frühwarnsystem-Anzeige ist im Arbeitsmarktförderungsgesetz geregelt und löst eine 30-tägige Sperrfrist aus, während der keine Kündigung wirksam ausgesprochen werden darf. Bajaj Mobility hat laut Unternehmensangaben die entsprechenden Meldungen bereits eingereicht. Für Arbeitnehmer ist diese Frist wichtig, weil sie Zeit für individuelle Verhandlungen schafft.

In dieser Phase setzen sich AMS, Betriebsrat, Geschäftsführung und Sozialpartner zusammen, um Alternativen zu prüfen: Versetzungen, Teilzeitmodelle, Bildungskarenz oder Aufschiebung von Kündigungen über eine Arbeitsstiftung. Beschäftigte sollten in dieser Zeit unbedingt prüfen, ob sie unter den Schutz eines Sozialplans fallen, der typischerweise erhöhte Abfertigungen, Outplacement-Beratung und Umschulungsbudgets vorsieht.

Welche Ansprüche jetzt zählen

Für Arbeitnehmer mit Eintrittsdatum vor 2003 gilt die "Abfertigung alt". Das bedeutet: Abfertigungsanspruch von 2 bis 12 Monatsbezügen, gestaffelt nach Dienstjahren, ausbezahlt bei Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlicher Auflösung. Wer nach 2003 eingetreten ist, fällt unter die "Abfertigung neu" und erhält eine Auszahlung der Vorsorgekasse – nicht vom Arbeitgeber, aber durchaus relevant für die Liquiditätsplanung.

Daneben kommen Ansprüche aus dem Kollektivvertrag der metalltechnischen Industrie zum Tragen, die für Bajaj Mobility maßgeblich sind: vor allem nicht konsumierter Resturlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot bis zum Beendigungsstichtag, sowie eventuell eine Treueprämie. Ein erfahrener Arbeitsrechtsanwalt prüft individuell, ob darüber hinaus ein Sozialplan-Bonus, Aktienoptionen aus alten KTM-Programmen oder Pensionskassenleistungen offen sind. Diese Details werden bei Konzernen mit komplexer Historie regelmäßig übersehen.

Sozialplan, Abfindung und Klagefristen

Ein Sozialplan ist in Österreich bei einer Betriebsänderung mit erheblichen Nachteilen für eine größere Zahl von Arbeitnehmern Pflicht. Der Betriebsrat hat hier ein zwingendes Mitspracherecht. Wer als Beschäftigte oder Beschäftigter ein Abfindungsangebot des Arbeitgebers erhält, sollte nichts überstürzt unterschreiben – insbesondere keine "einvernehmliche Auflösung" ohne anwaltliche Prüfung. Eine Unterschrift schränkt spätere Klagemöglichkeiten oft drastisch ein.

Wichtig: Die allgemeine Frist für eine Kündigungsanfechtung beträgt in Österreich nur zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer eine sozial ungerechtfertigte Kündigung oder eine motivwidrige Kündigung vermutet, muss innerhalb dieser zwei Wochen handeln. Das Arbeits- und Sozialgericht ist zuständig, eine anwaltliche Vertretung in der ersten Instanz nicht zwingend – aber dringend empfohlen, weil die Beweislast hoch ist.

Was internationale Standorte beachten müssen

Bajaj Mobility plant die Optimierung internationaler Standorte und der Führungsebene. Für Beschäftigte außerhalb Österreichs gelten lokale Arbeitsrechte – in Deutschland etwa das Kündigungsschutzgesetz, in den Niederlanden das System der UWV-Genehmigung. Wer von einer grenzüberschreitenden Versetzung oder einem Standortwechsel betroffen ist, sollte den Status quo der bisherigen Arbeitsverträge dokumentieren: schriftliche Zusagen, Dienstreiseregelungen, Boni, Pensionsmodelle. Der schnelle Wechsel der Holding von PIERER zu Bajaj Mobility AG ändert an den individuellen Arbeitsverträgen rechtlich nichts – aber er kann zu Verwirrung in Personalabteilungen führen, die später schwer zu korrigieren ist.

Welche Schritte Betroffene jetzt setzen sollten

Erstens: Sämtliche Unterlagen sichern – Arbeitsvertrag, Lohnzettel der letzten zwölf Monate, Zielvereinbarungen, E-Mails zu Boni und Aktienprogrammen. Zweitens: Termin mit dem Betriebsrat oder einem Arbeitsrechtsanwalt vereinbaren, bevor das Unternehmen ein Auflösungsangebot vorlegt. Drittens: Beim AMS eine Arbeitsuchend-Meldung vorbereiten, um nahtlos Arbeitslosengeld zu beziehen, falls die Auflösung tatsächlich kommt.

Die offiziellen Anlaufstellen für Beschäftigte: das Arbeitsmarktservice Österreich informiert zu Anmeldung, Arbeitsstiftungen und Umschulungen. Die Arbeiterkammer (AK) bietet kostenfreie Erstberatung für Mitglieder. Für individuelle Vertragsfragen, Klagestrategien und Sozialplan-Verhandlungen ist ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht entscheidend – gerade in einem komplexen Konzernumfeld wie dem von Bajaj Mobility, mit Sanierungsfolgen, Bajaj-Beteiligung und KTM-Vermögensverlagerungen aus dem Insolvenzjahr 2024.

Was die Q3-2026-Frist konkret bedeutet

Die Sanierung soll laut Unternehmensangaben im dritten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Das ist für Beschäftigte ein doppeltes Signal: Wer in den nächsten Wochen ein Auflösungsangebot bekommt, verhandelt unter Zeitdruck des Unternehmens – ein klassischer Hebel für höhere Abfindungen. Wer noch nicht angesprochen wurde, sollte trotzdem proaktiv den Betriebsrat kontaktieren, um auf Augenhöhe Klarheit über die eigene Position zu bekommen. Eine kompetente arbeitsrechtliche Erstberatung verhindert teure Fehler in einer Phase, in der jede Unterschrift Geld kostet.

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