Am Freitag, dem 24. April 2026, gegen 15:25 Uhr wurde ein 38-jähriger Musiker der Musikkapelle Wald in Arzl im Pitztal (Bezirk Imst, Tirol) bei Renovierungsarbeiten an einem Carport schwer verletzt. Beim Entfernen von Trapezblech-Dachplatten brach er durch das Dach, fiel rund 2,5 Meter tief und wurde im rechten Bauchbereich von einem Besenstiel aufgespießt. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn ins Krankenhaus Zams. Der Unfall zeigt ein Problem, das in Österreich wenig bekannt ist: Freiwillige, die ehrenamtlich für Vereine arbeiten, bewegen sich rechtlich und versicherungstechnisch oft in einer Grauzone.
Was in Arzl im Pitztal passiert ist
Fünf Mitglieder der Musikkapelle Wald waren gemeinsam dabei, das Dach eines Carports zu renovieren. Beim Ablösen der Dachverkleidung brach einer der Männer durch — eine klassische Unfallsituation bei Dacharbeiten, die selbst erfahrenen Handwerkern passiert. Besonders gefährlich sind dabei Dachflächen aus Trapezblech, das unter Belastung nachgeben oder brechen kann.
Dass es sich um eine Freiwilligenaktion von Musikkapellen-Mitgliedern handelte und nicht um gewerbliche Bauarbeiter, wirft eine wichtige rechtliche Frage auf: Wer kommt für den Schaden auf?
Sind Ehrenamtliche in Österreich versichert?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) versichert bestimmte ehrenamtliche Helfer kostenfrei — aber nicht alle. Automatisch AUVA-versichert sind laut Gesetz Mitglieder folgender Organisationen:
- Freiwillige Feuerwehr
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Österreichische Bergrettung
- Wasserrettung
- Rettungshundebrigade
- Lawinenwarndienste
Mitglieder einer Musikkapelle fallen nicht in diese Kategorie. Das bedeutet: Ohne zusätzliche Versicherung durch den Verein selbst ist ein ehrenamtliches Mitglied, das beim Renovieren verletzt wird, unter Umständen gar nicht — oder nur über seine private Unfallversicherung — abgesichert.
AUVA und die Grenzen der Freiwilligenversicherung
Es gibt eine Möglichkeit, auch Vereinsmitglieder außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Gruppen in den AUVA-Schutz einzubeziehen: die freiwillige Versicherung bei der AUVA. Vereine können für ihre aktiven Mitglieder eine günstige Kollektivversicherung abschließen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit abdeckt.
Diese Versicherung kostet monatlich nur wenige Euro pro Person — sie wird jedoch erschreckend selten genutzt. Viele Vereine vertrauen darauf, dass „schon nichts passiert", oder gehen irrtümlicherweise davon aus, dass Mitglieder automatisch versichert sind.
Das Ergebnis kann fatal sein: Ein Unfall wie in Arzl im Pitztal, bei dem ein Mensch schwer verletzt ins Spital geflogen wird, kann für den Betroffenen und seinen Verein enorme finanzielle Konsequenzen haben.
Vereinshaftung: Wer zahlt, wenn kein Versicherungsschutz besteht?
Fehlt eine explizite Versicherung, tritt in Österreich das allgemeine Haftungsrecht in Kraft. Vereine sind nach dem Vereinsgesetz 2002 als juristische Personen anerkannt — und haften grundsätzlich für Schäden, die aus ihrer organisierten Tätigkeit entstehen.
Konkret bedeutet das: Wenn die Musikkapelle Wald die Renovierungsarbeiten organisiert hat, ohne einen geeigneten Versicherungsschutz sicherzustellen und ohne die Sicherheitsrisiken von Dacharbeiten zu berücksichtigen, kann der Verein für den Personenschaden zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Zusätzlich kann die Haftpflichtversicherung des Vereins einspringen — wenn eine solche besteht und sie den konkreten Schadensfall abdeckt. Auch hier: Viele kleine Vereine haben keine ausreichende Vereinshaftpflicht.
Der verletzte Musiker hat also potenziell mehrere Wege, seinen Schaden geltend zu machen:
- Über die AUVA (sofern eine Versicherung bestand)
- Über die private Unfallversicherung
- Zivilrechtlich gegenüber dem Verein (Schadensersatz, Schmerzengeld)
Was Vereine und Freiwillige jetzt wissen sollten
Dieser Unfall ist kein Einzelfall. Jedes Jahr werden in Österreich Hunderte Ehrenamtliche bei Vereinstätigkeiten verletzt — beim Aufbauen von Bühnen, bei Renovierungsarbeiten, bei Sportveranstaltungen oder gemeinnützigen Projekten.
Folgende Maßnahmen sollte jeder Verein sofort prüfen:
Versicherungsstatus klären: Besteht eine AUVA-Freiwilligenversicherung? Eine Vereinshaftpflichtversicherung? Decken diese auch körperliche Tätigkeiten wie Bauarbeiten ab?
Sicherheitsunterweisung dokumentieren: Vor Arbeiten auf Dächern, Gerüsten oder mit Maschinen sind Sicherheitseinweisungen Pflicht — auch bei freiwilligen Helfern. Ihre Dokumentation kann im Schadensfall entscheidend sein.
Profis für gefährliche Arbeiten: Dacharbeiten sind handwerklich anspruchsvoll und gefährlich. Was Vereinsmitglieder in gutem Willen übernehmen, sollte bei Risiko-Tätigkeiten besser an ausgebildete Fachkräfte delegiert werden. Das schützt die Freiwilligen — und den Verein. Qualifizierte Handwerker und Dachdecker in Ihrer Region finden Sie auch über Expert Zoom Handwerker in Österreich.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine rechtliche Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im konkreten Schadensfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Was tun, wenn man bereits verletzt wurde?
Wer als Ehrenamtlicher bei einer Vereinstätigkeit verletzt wurde, sollte folgende Schritte nicht überspringen:
Unfall sofort melden: Der Vereinsvorstand muss unverzüglich informiert werden — am besten schriftlich per E-Mail, um eine Dokumentation zu haben. Auch die AUVA ist zu informieren, wenn ein Arbeitsunfall im Sinne des ASVG vorliegt.
Ärztliche Dokumentation sichern: Alle Arztberichte, Krankenhausaufenthalte und Diagnosen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie sind die Grundlage für spätere Schadensersatzforderungen.
Rechtliche Beratung nicht aufschieben: Österreich hat kurze Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen seinen Anspruch. Ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt gibt Klarheit über die Aussichten und die nächsten Schritte.
Zeugen sichern: Namen und Kontaktdaten der Anwesenden beim Unfall sollten so schnell wie möglich notiert werden — Zeugenaussagen können im Streitfall entscheidend sein.
Rechtliche Beratung auf Expert Zoom
Ob Sie als Vereinsvorstand Ihre Absicherung prüfen möchten oder als verletztes Mitglied Ihre Ansprüche kennen wollen — auf Expert Zoom finden Sie in Österreich erfahrene Rechtsanwälte, die sich mit Haftungsrecht, Vereinsrecht und Unfallrecht auskennen. Eine frühzeitige Beratung kann teure Fehler verhindern.

Anna Weber