Am Montag, dem 12. Oktober 2026, lief auf ORF 2 eine Promi-Ausgabe der „Millionenshow“ mit Armin Assinger. Die Ex-Fußballer Toni Polster und Andreas Herzog erspielten laut Heute.at die Höchstsumme von 75.000 Euro, die Spiele fanden für einen guten Zweck statt. Dazu kamen Assingers Verwechslungen bei den Länderspielzahlen, über die das Netz schmunzelte. Für Zuseher ist die Sendung Unterhaltung. Für Ihr eigenes Geld liefert sie eine praktische Frage: Wie wird Spenden in Österreich eigentlich steuerlich behandelt?
Was in der Promi-Millionenshow passiert ist
Neben Polster und Herzog, die als Duo antraten, waren laut Heute.at Skeleton-Olympiasiegerin Janine Flock, Biathletin Lisa Hauser und Skisportler Johannes Aigner zu Gast. Moderator Armin Assinger (62) räumte live ein, Herzog fälschlich als „Rekord-Internationalen“ bezeichnet zu haben. Marko Arnautovic hat mit über 130 Länderspielen mehr. „Schande auf mein Haupt“, sagte Assinger.
Der Betrag von 75.000 Euro ging nicht an die Prominenten selbst. Er fließt an eine gemeinnützige Organisation. Genau diese Konstellation ist der Anknüpfungspunkt für diesen Beitrag. Wer Prominente beim Spielen für den guten Zweck sieht, fragt sich oft, ob er selbst auch etwas geben und dabei Steuern sparen kann.
Die Lage: Wie Spenden steuerlich zählen
In Österreich sind Spenden nicht automatisch absetzbar. Entscheidend ist der Empfänger. Absetzbar sind Zuwendungen an Organisationen, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums stehen, etwa bestimmte Forschungseinrichtungen, Katastrophenhilfe, Tierschutz- oder Umweltorganisationen. Die Liste führt das Finanzamt, eine Gemeinnützigkeit allein reicht nicht.
Die Obergrenze liegt bei 10 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres. Was darüber hinausgeht, bleibt steuerlich ohne Wirkung. Seit dem Jahr 2017 melden begünstigte Organisationen die Spenden direkt an das Finanzamt, wenn Sie Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum korrekt angeben. Sie müssen die Spende dann nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen, sie erscheint automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung.
Das ist der Punkt, an dem viele Spender scheitern. Wer bei der Überweisung einen abweichenden Namen angibt, etwa den des Partners oder eine Firmenschreibweise, verliert die automatische Übermittlung. Die Spende ist dann nicht berücksichtigt, obwohl das Geld längst geflossen ist.
Expertenblick: Was Steuer- und Vermögensberater raten
Berater empfehlen eine einfache Reihenfolge. Zuerst prüfen Sie, ob der Empfänger auf der Spendenliste steht. Dann klären Sie, wie hoch Ihre Einkünfte voraussichtlich sind, denn davon hängt die Grenze ab. Und schließlich entscheiden Sie, ob Sie einmalig oder verteilt spenden.
Das Thema berührt auch die Vermögensplanung. Wer regelmäßig größere Beträge widmet, kann Spenden in sein Jahresbudget einplanen und so gezielt in Jahren mit höherem Einkommen geben, weil dort der Steuervorteil größer ist. Bei Gutverdienenden greift der höhere Grenzsteuersatz, die Entlastung fällt entsprechend deutlicher aus.
Wichtig ist die Abgrenzung zu Quizgewinnen. Ein Gewinn, den eine Privatperson in einer Quizshow erspielt, ist in Österreich grundsätzlich etwas anderes als eine Spende. Wer seinen Gewinn nachträglich weitergeben möchte, sollte vorab klären, wie das Finanzamt die Weitergabe einordnet. Ein Steuerberater kann das im Einzelfall beurteilen.
Ein weiterer Punkt betrifft Unternehmerinnen und Unternehmer. Betriebliche Spenden folgen eigenen Regeln: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe wirken, die Grenze liegt dort bei 10 Prozent des Gewinns vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags. Wer privat und betrieblich spendet, sollte beide Töpfe getrennt betrachten, weil sich Grenzen und Nachweise unterscheiden. Gerade bei Selbstständigen mit schwankendem Gewinn lohnt eine Jahresplanung, damit die Spende dort ankommt, wo sie steuerlich am meisten bewirkt.
Konkretes Beispiel: Eine Spende von 600 Euro
Nehmen wir Lisa M., 38, angestellte Projektleiterin in Wien, mit Jahreseinkünften von 48.000 Euro. Nach der Promi-Millionenshow entschließt sie sich, 600 Euro an eine begünstigte Organisation zu spenden. Die Obergrenze für ihre absetzbaren Spenden liegt bei 10 Prozent, also bei 4.800 Euro. Die 600 Euro liegen weit darunter.
Wenn Lisa bei der Überweisung exakt den Namen angibt, der in ihrem Meldezettel steht, dann meldet die Organisation die Spende automatisch an das Finanzamt. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bedeutet das eine Entlastung von rund 240 Euro. Ihre Spende kostet sie netto also nur etwa 360 Euro.
Wenn sie dagegen 6.000 Euro spendet, dann ist nur der Betrag bis 4.800 Euro wirksam. Die übrigen 1.200 Euro mindern die Steuer nicht. Bei 40 Prozent Grenzsteuersatz wären das rund 1.920 Euro Entlastung statt der theoretisch möglichen 2.400 Euro. Wenn Lisa den Namen falsch angibt, entfällt die Entlastung im Extremfall ganz, und sie muss die Spende nachträglich über den Nachweis der Organisation geltend machen.
Die Zahlen zeigen: Der Steuervorteil ist real, aber er ist begrenzt und an Formalitäten geknüpft. Er ersetzt nicht die Großzügigkeit, sondern senkt lediglich die tatsächliche Belastung, die Sie für Ihr Engagement tragen. Ein kurzer Check vor der Überweisung spart später Aufwand.
Häufige Fehler bei der Spendenabsetzung
Aus der Beratungspraxis lassen sich einige typische Stolperfallen benennen, die immer wieder zu verlorenen Steuervorteilen führen.
Falscher Empfänger. Ein Verein, der gemeinnützig wirkt, ist nicht automatisch spendenbegünstigt. Der Hinweis „gemeinnützig“ auf einer Website ersetzt den Blick in die Liste des Finanzministeriums nicht. Auch bei Spendenaufrufen in sozialen Netzwerken oder Crowdfunding-Plattformen fehlt die Begünstigung meist.
Sachspenden und Gegenleistungen. Wer für den Betrag etwas zurückbekommt, etwa eine Eintrittskarte, ein Abendessen oder ein Produkt, hat keine reine Spende geleistet. Bei Benefizveranstaltungen ist deshalb nur der Teil relevant, der klar über den Wert der Gegenleistung hinausgeht, und auch das nur, wenn der Veranstalter begünstigt ist.
Unklare Zuordnung bei Paaren. Überweist ein Partner für den anderen, wird die Spende dem Namen auf der Meldung zugeordnet. Wer das Geld von einem gemeinsamen Konto sendet, aber den Namen des anderen angibt, verschiebt den Steuervorteil unbeabsichtigt.
Zu späte Prüfung. Die automatisch übermittelten Spenden erscheinen erst in der Veranlagung. Wer im Februar prüft, ob die Spende aus dem Vorjahr schon eingetragen ist, ist oft zu früh dran. Es lohnt sich, die Daten in FinanzOnline im Laufe des Folgejahres zu kontrollieren und fehlende Beträge rechtzeitig nachzumelden.
Wann ein Experte sinnvoll ist
Für eine einzelne Spende von 50 oder 100 Euro brauchen Sie keine Beratung. Anders sieht es aus, wenn eines dieser Szenarien auf Sie zutrifft: Sie planen Spenden im vierstelligen Bereich, Sie haben schwankende Einkünfte, etwa als Selbstständige oder mit einer Nebentätigkeit, oder Sie wollen Vermögen, das Sie später vererben, teilweise einem guten Zweck widmen. In diesen Fällen entscheidet die Gestaltung darüber, ob der Steuervorteil voll greift oder zum Teil verfällt.
Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle. Wer im Dezember spendet, wirkt auf das laufende Jahr, wer im Jänner spendet, auf das nächste. Ein Berater hilft Ihnen, größere Beträge so zu legen, dass die Obergrenze optimal ausgenutzt wird, ohne dass Sie Ihre Liquidität gefährden.
Das sollten Sie jetzt tun
Prüfen Sie vor jeder größeren Spende, ob der Empfänger auf der offiziellen Liste des Finanzministeriums steht. Informationen zu Steuern und Absetzbarkeit finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Geben Sie bei der Überweisung Ihren Namen so an, wie er im Melderegister steht, und notieren Sie Ihr Geburtsdatum, wenn die Organisation danach fragt.
Bei höheren Beträgen, mehreren Einkunftsarten oder einer Selbstständigkeit lohnt sich die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten. Auf Expert Zoom finden Sie Vermögensberater, die Spenden, Steuern und Ihre persönliche Finanzplanung zusammen betrachten. Sie sehen dort Profile und Erfahrungen und können eine Beratung direkt anfragen.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrem persönlichen Einzelfall ab. Prüfen Sie aktuelle Regelungen beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung.
Zum Weiterlesen: Die Millionenshow wird 25: Warum der Gewinn in Österreich anders besteuert wird.

Markus Weber