Am 16. April 2026 starb Alexander Manninger, Österreichs legendärer Torhüter, bei einem Zugunfall in Nußdorf am Haunsberg nahe Salzburg. Er war 48 Jahre alt. Heute, am 4. Juni, hätte er seinen 49. Geburtstag gefeiert. Er hinterließ seine Frau Emily und zwei kleine Söhne — Alexander und Nicolas, beide noch im Kleinkindalter. Sein Tod erschütterte die Fußballwelt und stellt eine unbequeme Frage: Was passiert rechtlich, wenn ein junger Elternteil plötzlich stirbt?
Was das österreichische Erbrecht vorschreibt
In Österreich gilt ohne Testament die gesetzliche Erbfolge nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Sie teilt den Nachlass nach sogenannten Parentelen auf: Kinder der ersten Parentel stehen immer vor Eltern, Geschwistern und allen anderen Verwandten.
Stirbt jemand mit einem Ehepartner und zwei Kindern, gilt folgende Aufteilung:
- Ehepartner: ein Drittel des Nachlasses
- Kinder: die restlichen zwei Drittel, zu gleichen Teilen — bei zwei Kindern also je ein Drittel
Zusätzlich hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf den Hausrat (Möbel, Haushaltsgeräte) und ein Wohnungsrecht in der gemeinsamen Wohnung. Diese Schutzrechte gelten unabhängig vom Erbanteil und sind im ABGB §758 verankert.
Was viele unterschätzen: Minderjährige Kinder können nicht eigenständig erben. Für sie übernimmt ein gesetzlicher Vertreter — meist der überlebende Elternteil — die Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit. Das Pflegschaftsgericht kontrolliert diese Verwaltung. Das bedeutet: Selbst bei klarer gesetzlicher Erbfolge entstehen bürokratische Hürden, die Zeit und Nerven kosten.
Der Pflichtteil: Schutz, der nicht alles abdeckt
Das österreichische Recht schützt Ehepartner und Kinder durch den Pflichtteil (Noterbe). Selbst wer durch ein Testament benachteiligt oder übergangen wurde, hat Anspruch auf mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.
Im Fall einer Familie mit Ehepartner und zwei Kindern bedeutet das: Jede Person hat einen Mindestpflichtteil von einem Sechstel des Nachlasses — egal, was das Testament vorschreibt.
Entscheidend zu verstehen: Der Pflichtteil ist keine Eigentumsübertragung, sondern eine Geldforderung gegen die Erbmasse. Die Erben können die Wohnung behalten — müssen aber den Pflichtteilsberechtigten in bar auszahlen. Fehlt das Kapital, kann das zu einem erzwungenen Immobilienverkauf führen. Gerade bei Familien mit jungen Kindern und einer finanzierten Eigentumswohnung ist das ein reales Risiko.
28 Prozent: Die erschreckende Lücke bei Testamenten
Eine Studie der Österreichischen Notariatskammer unter 2.000 Befragten über 40 Jahren zeigt: Nur 28 Prozent dieser Altersgruppe haben ein gültiges Testament. Bei den unter 45-Jährigen ist der Anteil noch deutlich geringer. Noch alarmierender: Nur 7 Prozent der Österreicher verfügen über eine Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht ist das Dokument, das festlegt, wer rechtsgültige Entscheidungen treffen darf, wenn man selbst handlungsunfähig wird — durch Unfall, Schlaganfall oder Koma. Ohne sie kann niemand — nicht einmal der Ehepartner — über medizinische Behandlungen, Bankzugänge oder rechtliche Schritte entscheiden. Das Gericht muss in diesem Fall einen Erwachsenenvertreter bestellen: ein Prozess, der Wochen dauern kann.
"Ich muss jetzt stark sein für unsere Söhne", schrieb Emily Manninger nach dem Tod ihres Mannes. Diese Stärke braucht nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Vorbereitung — und die ist für jede Familie möglich.
Was Familien mit kleinen Kindern jetzt konkret tun sollten
Testament aufsetzen: Ein eigenhändiges Testament ist in Österreich gültig, wenn es vollständig handgeschrieben und unterschrieben ist. Kein Notar ist erforderlich, aber eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer wird dringend empfohlen. Die Registrierungskosten beginnen bei rund 30 Euro. Wichtig: Jede Änderung muss als neues Dokument aufgesetzt werden — Durchstreichen oder Ergänzen im alten Testament macht es in der Regel ungültig.
Vorsorgevollmacht errichten: Sie regelt, wer bei Handlungsunfähigkeit medizinisch, finanziell und persönlich entscheiden darf. Für Familien mit Kleinkindern ist ein weiterer Punkt entscheidend: die Benennung eines Vormunds für die Kinder, falls beide Elternteile ausfallen sollten. Die Vorsorgevollmacht kann beim Notar oder Rechtsanwalt errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden — das erleichtert im Ernstfall den Nachweis deutlich.
Ablebensversicherung abschließen: Eine Risikolebensversicherung (Ablebensversicherung) für 300.000 Euro über 25 Jahre kostet einen gesunden 35-Jährigen unter 20 Euro pro Monat. Experten empfehlen das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttogehalts als Deckungssumme — besonders bei laufenden Immobilienkrediten. Wer raucht, zahlt deutlich mehr; wer jung und gesund einsteigt, sichert sich langfristig günstige Prämien. Die Versicherung kann auch direkt als begünstigte Auszahlung an Ehepartner oder Kinder eingerichtet werden, ohne den Umweg über das Erbrecht.
Obsorge schriftlich festhalten: Was passiert, wenn beide Elternteile sterben? Das ist selten, aber ohne schriftliche Regelung entscheidet das Gericht, wer die Kinder aufnimmt. Ein Testament kann hier klare Antworten geben und unnötige Auseinandersetzungen innerhalb der Familie verhindern.
Wann ein Rechtsanwalt unverzichtbar ist
Ein Erbfall in Österreich erfordert immer eine Verlassenschaftsabhandlung beim zuständigen Bezirksgericht. Bei Immobilien, Bankguthaben, Beteiligungen oder internationalem Vermögen ist ein Notar oder Rechtsanwalt unverzichtbar. Besonders wenn der Verstorbene, wie es bei internationalen Sportlern häufig vorkommt, Karrierejahre im Ausland verbracht und dort Vermögen angehäuft hat, spielen Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Erbrechtsregelungen eine Rolle.
Auch bei Streitigkeiten über den Pflichtteil, bei komplizierten Familienverhältnissen oder bei minderjährigen Erben sollte frühzeitig ein Anwalt eingeschaltet werden. Früh handeln spart Kosten und schützt die Interessen aller Beteiligten.
Wie komplex Erbfälle nach dem plötzlichen Tod eines Sportlers werden können, zeigt dieser Bericht über Erbrecht und Nachlassplanung nach unerwartetem Verlust.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Im konkreten Erbfall wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in Österreich.
Alle offiziellen Rechtsgrundlagen zu Erben und Vererben in Österreich finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Anna Weber