Fast zwei Jahre nach dem Tod von Alain Delon am 18. August 2024 ist der Erbstreit seiner drei Kinder noch immer ungelöst. Am Tribunal de Paris fand am 17. März 2026 die erste Anhörung zur Testamentsanfechtung statt — und das Ende des Konflikts ist nicht in Sicht. Was steckt hinter dem Millionen-Streit, und welche Lehren können österreichische Familien daraus ziehen?
Ein 50-Millionen-Erbe, drei streitende Erben
Alain Delon hinterließ ein geschätztes Vermögen von rund 50 Millionen Euro. Doch bevor auch nur ein Euro geteilt werden konnte, meldete der französische Staat Forderungen von rund 23 Millionen Euro an Erbschaftssteuern an. Was bleibt, ist Gegenstand dreier gleichzeitig laufender Gerichtsverfahren in Paris.
Tochter Anouchka Delon wurde im Testament von 2022 zur Hauptbegünstigten ernannt: Sie hält 51 % der Bildrechte-Verwaltungsgesellschaft und ist Alleinerbin der Rechte am Kultfilm Der Leopard (1963). Ihre Brüder Anthony und Alain-Fabien fechten das Testament mit dem Argument an, ihr Vater habe nach seinem Schlaganfall 2019 nicht mehr die nötige geistige Urteilsfähigkeit besessen, um rechtsgültige Dokumente zu unterzeichnen.
Am 3. Juni 2026 fällte das Gericht außerdem eine Entscheidung zu Anouchkas Klage gegen ihre Brüder wegen einer aufgezeichneten privaten Unterhaltung mit dem Vater — ein weiterer Beleg dafür, wie persönlich und verzweigt solche Erbstreitigkeiten werden können.
Testamentsanfechtung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit
Das zentrale Argument im Pariser Verfahren ist rechtlich auch für Österreich relevant: Kann ein Testament angefochten werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht voll geschäftsfähig war?
Nach österreichischem Recht (§ 566 ABGB) ist ein Testament ungültig, wenn der Erblasser bei der Errichtung nicht testierfähig war — etwa aufgrund einer schweren geistigen Erkrankung, Demenz oder der Folgen eines Schlaganfalls. Die Beweislast liegt bei denjenigen, die die Ungültigkeit geltend machen.
Genau das versuchen Alain-Fabien und Anthony Delon in Frankreich. In Österreich würden solche Verfahren vor dem Bezirksgericht als Verlassenschaftsgericht geführt und können — wie der Fall Delon zeigt — über Jahre andauern.
Ein Rechtsanwalt kann frühzeitig helfen: die Testierfähigkeit zu dokumentieren, rechtssichere Testamente zu formulieren und potenzielle Anfechtungspunkte auszuräumen, bevor der Konflikt entsteht.
Bildrechte, Filmrechte, digitale Assets: Der unsichtbare Teil des Nachlasses
Was den Delon-Erbstreit besonders komplex macht, ist die Natur des Vermögens: Es geht nicht nur um Immobilien oder Bankkonten, sondern um Bildrechte, Film-Tantiemen und eine Verwaltungsgesellschaft für das Lebenswerk eines der bekanntesten Schauspieler Europas.
In Österreich werden solche nicht-greifbaren Vermögenswerte im Nachlassverfahren häufig unterschätzt. Fotografien, Social-Media-Accounts, Filmrechte, Musikrechte, Unternehmensanteile oder Kunstwerke benötigen eigene vertragliche Regelungen — und oft einen spezialisierten Fachanwalt.
Laut oesterreich.gv.at umfasst das österreichische Verlassenschaftsverfahren alle Vermögenswerte des Verstorbenen, einschließlich Immaterialgüterrechte. Eine vorausschauende Planung kann verhindern, dass kreative oder unternehmerische Lebenswerke durch Streitigkeiten vernichtet werden.
Die Kosten eines ungeplanten Erbfalls
Ein weiterer Aspekt, der im Fall Delon sichtbar wird: Erbstreitigkeiten sind teuer. Anwaltshonorare, Gerichtskosten, aufwändige Gutachten zur geistigen Verfassung — und das über Jahre. Im Delon-Fall wird ein erheblicher Teil der verbleibenden 27 Millionen Euro (nach Abzug der Erbschaftssteuer) durch Prozesskosten aufgezehrt, bevor die Erben auch nur einen Cent erhalten.
In Österreich fallen ähnliche Kosten an. Wer rechtzeitig plant — mit einem klaren, notariell beurkundeten Testament und einer Vorsorgevollmacht — kann diese Kosten drastisch reduzieren. Besonders wichtig ist die Registrierung einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass die Testierfähigkeit nachlässt. Ein ähnlich komplexer heimischer Fall ist der Erbstreit um die Lugner Villa, bei dem 24 Millionen Euro und Wohnrechte die Öffentlichkeit monatelang beschäftigten.
Was österreichische Familien jetzt tun sollten
Die Geschichte von Alain Delons Nachlass ist eine Warnung — und eine Einladung, die eigene Nachlassplanung ernst zu nehmen. Drei konkrete Maßnahmen:
1. Testament beim Notar errichten lassen. Ein handschriftliches Testament ist in Österreich zwar gültig, aber angreifbar. Ein notariell beurkundetes Testament ist deutlich schwerer anzufechten und schützt alle Beteiligten.
2. Vorsorgevollmacht registrieren. Wer wie Delon einen Schlaganfall oder eine andere kognitive Beeinträchtigung erleidet, sollte im Voraus geregelt haben, wer in seinem Namen handeln darf. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht — nicht die Familie.
3. Rechtsanwalt einbeziehen. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen — Unternehmensanteile, Immobilien, geistige Eigentumsrechte jeder Art — empfiehlt sich ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt. Dieser kann nicht nur das Testament gestalten, sondern auch eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung zwischen den zukünftigen Erben vorbereiten.
Fazit: Vorbeugen ist günstiger als streiten
Der Alain-Delon-Erbstreit zeigt in aller Deutlichkeit: Selbst ein bestehendes Testament kann angefochten werden, wenn die Planung nicht konsequent und lückenlos ist. Zwei Jahre nach dem Tod des französischen Filmstars ist der Nachlass noch immer eingefroren, während Anwälte und Gerichte beschäftigt sind und das Erbe schrumpft.
Österreichische Familien müssen das nicht so weit kommen lassen. Ein frühzeitiges Gespräch mit einem Erbrechtsexperten kostet einen Bruchteil des Aufwands, den ein jahrelanger Gerichtsstreit verursacht. Nutzen Sie Expert Zoom, um einen spezialisierten Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zu finden — und schützen Sie, was Ihnen wichtig ist.
Auf Expert Zoom finden Sie außerdem aktuelle Informationen zu österreichischen Erbfällen wie der Peschorn-Habsburg-Juwelen-Kommission — ein weiteres Beispiel dafür, wie komplex Nachlassangelegenheiten mit internationalem Bezug werden können.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Erbschaftsfragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Thomas Gruber